Der 19. Juni 2026 ist ein Datum, das viele Online-Händler in Deutschland unterschätzen. Mit diesem Stichtag wird der elektronische Widerrufsbutton nach dem neuen § 356a BGB zur gesetzlichen Pflicht - und wer ihn nicht eingebaut hat, steht spätestens am 20. Juni im Fadenkreuz von Abmahnern, Verbraucherschutzverbänden und der Wettbewerbszentrale.

Ich bin Dawid Dudzinski, WordPress- und WooCommerce-Entwickler mit 13 Jahren Erfahrung und über 120 abgeschlossenen Projekten. In den letzten Monaten habe ich für Kunden aus dem deutschen E-Commerce-Bereich viele Shops auf diese neue Pflicht vorbereitet. Was ich dabei gesehen habe: Viele Händler wissen noch nicht einmal, dass der Button existieren muss - geschweige denn, wie er rechtssicher umzusetzen ist. Dieser Artikel erklärt Ihnen genau, welche Konsequenzen drohen, wer betroffen ist und wie Sie sich absichern. Bitte beachten Sie: Ich bin Webentwickler, kein Rechtsanwalt - für eine individuelle rechtliche Beratung wenden Sie sich bitte an eine auf E-Commerce spezialisierte Kanzlei.

Was ist der Widerrufsbutton und woher kommt er?

Der Widerrufsbutton ist eine elektronische Widerrufsfunktion, die Verbrauchern erlaubt, einen online geschlossenen Vertrag online zu widerrufen - ohne Anruf, ohne Formular per Post, ohne Suche nach einer versteckten E-Mail-Adresse. Das Prinzip dahinter ist simpel und politisch gewollt: Der Weg raus aus einem Vertrag soll genauso einfach sein wie der Weg rein.

Rechtlich entstammt die Pflicht der EU-Richtlinie 2023/2673, die im Dezember 2023 verabschiedet wurde. Deutschland hat diese Richtlinie durch ein Umsetzungsgesetz in nationales Recht überführt, das am 5. Februar 2026 im Bundesgesetzblatt (BGBl. 2026 I Nr. 28) veröffentlicht wurde. Die Kernvorschrift steht jetzt in § 356a BGB (neu). Parallel wurde auch die Widerrufsbelehrungspflicht des § 357 BGB angepasst - Händler müssen Kunden künftig ausdrücklich über die Existenz und den Standort des Buttons informieren.

19.06.2026Stichtag Widerrufsbutton-Pflicht § 356a BGB
50.000 €Maximales Bußgeld für kleinere Unternehmen
12 Monate + 14 TageVerlängerte Widerrufsfrist bei fehlendem Button
4 %Maximales Bußgeld vom Jahresumsatz (höhere Umsätze)

Wer ist betroffen - und wer nicht?

Die Pflicht gilt für alle Unternehmen, die im Fernabsatz Verträge mit Verbrauchern (B2C) über eine Online-Benutzeroberfläche abschließen, sofern für diese Verträge ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht. Konkret bedeutet das:

Betroffen sind Online-Shops jeder Größe, Abo-Angebote und Streaming-Dienste, Software-as-a-Service-Anbieter mit Verbraucherkundschaft, Handwerksbetriebe mit Online-Buchungsformularen und App-basierte Marktplätze. Ausdrücklich nicht betroffen sind reine B2B-Plattformen, bei denen ausschließlich und eindeutig gewerbliche Kunden kaufen können.

Der Teufel steckt im Detail: Sobald auf Ihrer Website faktisch auch Privatpersonen einkaufen können, greift das Widerrufsrecht - und damit die Buttonpflicht. Wer seinen Handwerksbetrieb über eine einfache Website mit Online-Angebotsanfrage betreibt und dabei Verbraucher anspricht, sollte genau prüfen, ob ein Widerrufsrecht entstehen kann.

Bin ich betroffen? Schnell-Check

  • Ich betreibe einen Online-Shop, über den Verbraucher Waren kaufen können
  • Ich biete Dienstleistungen an, die Verbraucher online buchen oder abonnieren können
  • Mein Handwerksbetrieb nimmt Aufträge über ein Online-Formular an
  • Ich verkaufe digitale Inhalte (Software, Kurse, Downloads) an Privatpersonen
  • Mein Shop ist grundsätzlich offen für Verbraucher, auch wenn ich primär B2B agiere

Das dreifache Risiko: Abmahnung, Bußgeld und verlängerte Widerrufsfrist

Viele Händler denken beim Thema Compliance zuerst an Bußgelder. Beim Widerrufsbutton ist das Bußgeld tatsächlich das geringste der drei Risiken - zumindest was die Wahrscheinlichkeit betrifft.

Abmahnungen durch Wettbewerber und Verbände: Das ist das akuteste Risiko. Wettbewerber, die auf demselben Markt aktiv sind, können ab dem 20. Juni 2026 einen fehlenden oder fehlerhaften Button als Wettbewerbsverstoß nach § 3a UWG abmahnen. Berechtigt dazu sind auch die Verbraucherzentralen und die Wettbewerbszentrale, die bereits angekündigt hat, die Umsetzung aktiv zu beobachten. Die Wettbewerbszentrale ist bekannt dafür, neue Rechtspflichten systematisch zu prüfen - sie hat eigene Juristen, die genau das tun.

Bei einem Abmahnstreitwert von 5.000 Euro - für Verstöße gegen Widerrufsrecht-Belehrungspflichten durchaus üblich - entstehen bereits Anwaltskosten von rund 480 bis 550 Euro nach RVG, die der Abgemahnte zunächst zahlen muss. Kommt eine einstweilige Verfügung hinzu, steigen die Kosten auf 2.000 bis 5.000 Euro und mehr. Und das ist der Fall, in dem Sie danach sofort alles korrekt umsetzen.

Bußgelder nach neuem Recht: Der Gesetzgeber hat Verstöße als Ordnungswidrigkeiten eingestuft. Für Unternehmen mit einem Jahresumsatz unter 1,25 Millionen Euro beträgt das maximale Bußgeld 50.000 Euro. Wer mehr umsetzt, riskiert Bußgelder in Höhe von bis zu 4 % des gesamten Jahresumsatzes. Die Behörde, die diese Bußgelder verhängen kann, ist je nach Bundesland unterschiedlich - in der Regel die zuständige Aufsichtsbehörde.

Die verlängerte Widerrufsfrist: Das ist das finanziell gefährlichste Risiko, das die meisten übersehen. Wenn Sie den Widerrufsbutton nicht anbieten und Ihren Kunden in der Widerrufsbelehrung auch nicht auf seinen Standort hinweisen, verlängert sich die Widerrufsfrist automatisch auf 12 Monate und 14 Tage. Das bedeutet: Ein Kunde, der im Juli 2026 bei Ihnen kauft, kann theoretisch noch im August 2027 widerrufen. Bei einem Händler mit regelmäßigem Geschäft bedeutet das ein erhebliches finanzielles Klumpenrisiko.

Vorteile

  • Korrekte Umsetzung schützt vollständig vor allen drei Risikoebenen
  • Frist bleibt bei den regulären 14 Tagen
  • Vertrauenssignal an Kunden: unkomplizierter Widerruf
  • WooCommerce-Lösung ist kostenlos verfügbar
  • Einmaliger Aufwand, dauerhafter Schutz

Nachteile

  • Technische Umsetzung erfordert sorgfältige Konfiguration
  • Widerrufsbelehrung muss parallel angepasst werden
  • Eigenentwicklungen ohne CMS erfordern individuelle Entwicklung
  • Gemischte B2B/B2C-Shops müssen besonders sorgfältig prüfen

Welche Abmahner werden aktiv und wie schnell?

Ein Blick auf vergleichbare Rechtspflichten der letzten Jahre zeigt: Deutsche Gerichte und Abmahner sind schnell. Nach Einführung der Kündigungsbutton-Pflicht im Jahr 2022 (§ 312k BGB) wurden innerhalb weniger Wochen nach dem Stichtag erste Abmahnungen registriert. Die Widerrufsbutton-Pflicht ist strukturell sehr ähnlich - und die Abmahn-Infrastruktur existiert bereits.

Besonders aktiv werden erfahrungsgemäß:

  • Spezialisierte Wettbewerber, die auf derselben Plattform oder in derselben Branche tätig sind
  • Abmahnvereine und Wettbewerbsverbände, die Verstöße systematisch überwachen
  • Die Wettbewerbszentrale, die explizit angekündigt hat, die Einhaltung zu prüfen
  • Verbraucherzentralen, die Unterlassungsansprüche geltend machen können

Bei einem Kunden aus dem Bereich Haushaltsgeräte haben wir direkt nach der Einführung des Kündigungsbuttons eine Abmahnung von einem Mitbewerber erhalten - innerhalb von drei Wochen nach dem Stichtag. Das Ergebnis: mehrere Tausend Euro Kosten, obwohl der Fehler danach sofort behoben wurde. Die Abmahnung kam nicht weil der Händler böswillig war, sondern weil er schlicht nicht rechtzeitig informiert wurde.

Wer glaubt, er sei zu klein für eine Abmahnung, irrt. Abmahner suchen gezielt nach Verstößen - unabhängig von der Größe des Shops. Ein kostenloser Crawler genügt, um fehlende Buttons massenweise zu identifizieren.

Was muss der Button technisch leisten?

Der Gesetzgeber hat den Prozess klar strukturiert. Es reicht nicht, irgendwo auf der Website einen Link "Widerruf" zu platzieren. § 356a BGB schreibt einen zweistufigen Ablauf vor:

Stufe 1 - Einstiegspunkt: Auf der Website muss ein gut sichtbarer Button oder Link dauerhaft zugänglich sein, beschriftet mit "Vertrag widerrufen" oder einer gleichwertigen, unmissverständlichen Formulierung. Er muss während der gesamten Widerrufsfrist leicht auffindbar sein - nicht versteckt in den AGB oder im Footer hinter drei weiteren Klicks.

Stufe 2 - Bestätigungsseite und Abschluss: Der Klick führt auf eine separate Seite. Dort gibt der Verbraucher die notwendigen Angaben ein: Vertragsidentifikation (Bestellnummer), Name und eine Kontaktadresse für die Eingangsbestätigung. Wichtig: Kein Login-Zwang, keine Abfrage eines Widerrufsgrunds. Ein zweiter, klar beschrifteter Button (z.B. "Widerruf bestätigen") schließt den Vorgang ab.

E-Mail-Bestätigung: Unmittelbar nach dem Bestätigungs-Klick muss der Unternehmer dem Verbraucher eine elektronische Eingangsbestätigung schicken, die Datum und Uhrzeit des Widerrufs dokumentiert. Diese Bestätigung ist auch für den Händler wichtig: Sie beweist, dass der Widerruf korrekt entgegengenommen wurde.

Typische Umsetzungsfehler beim Widerrufsbutton

KriteriumFalschRichtig
SichtbarkeitNur in den AGB verlinktDauerhaft und prominent auf der Website
Beschriftung'Rückgabe' oder 'Anfrage senden''Vertrag widerrufen' oder gleichwertig
ProzessDirekte Widerrufserklärung ohne BestätigungZweistufig: Formular + Bestätigungs-Klick
PflichtfelderPflichtfeld 'Widerrufsgrund'Nur Vertragsidentifikation und Kontaktadresse
LoginKundenkonto-Login zwingend erforderlichKein Login-Zwang
BestätigungKeine automatische BestätigungE-Mail mit Datum und Uhrzeit sofort nach Klick

Widerrufsbelehrung: Das vergessene zweite Problem

Ein Punkt, den viele Händler übersehen: Die technische Implementierung des Buttons allein reicht nicht. Sie müssen Ihre Widerrufsbelehrung parallel aktualisieren. Der neue § 357 BGB (angepasst) verlangt, dass Sie Verbraucher in der Widerrufsbelehrung ausdrücklich darüber informieren, dass ein elektronischer Widerrufsweg existiert und wo er zu finden ist.

Wer nur den Button baut, aber die Widerrufsbelehrung nicht anpasst, erfüllt nur die Hälfte der gesetzlichen Anforderungen. Genau diese Lücke führt zur verlängerten Widerrufsfrist. Die Widerrufsbelehrung muss also den Hinweis enthalten: "Sie können Ihren Widerruf auch über die elektronische Widerrufsfunktion auf unserer Website erklären. Diese finden Sie unter [Link/Beschreibung]."

Manche Anbieter für rechtssichere Rechtstexte - wie IT-Recht Kanzlei, Trusted Shops oder der Händlerbund - haben ihre Texte bereits entsprechend aktualisiert. Wer solche Dienste nutzt, sollte prüfen, ob das aktuelle Template bereits die neue Pflichtinformation enthält.

Wenn Sie Ihre Widerrufsbelehrung von einem Dienst wie der IT-Recht Kanzlei, Trusted Shops oder ähnlichen beziehen, laden Sie jetzt die aktuelle Version herunter und prüfen Sie, ob der Hinweis auf den elektronischen Widerrufsweg bereits enthalten ist. Viele Dienste haben ihre Templates seit März/April 2026 aktualisiert.

WooCommerce: So setzen Sie den Button um

Für WooCommerce-Betreiber ist die technische Umsetzung dank vorhandener Lösungen kein großes Hindernis - vorausgesetzt, Sie wissen, welche Sie wählen müssen.

Option 1 - Germanized von vendidero (empfohlen): Wer das Plugin Germanized bereits verwendet, findet die Widerrufsbutton-Funktion ab Version 4 nativ integriert. Die Einstellungen finden sich unter WooCommerce > Einstellungen > Germanized > Allgemein > Widerrufsbutton. Das Plugin übernimmt den zweistufigen Prozess, die Pflichtfelder und die E-Mail-Bestätigung. Germanized ist das mit Abstand am weitesten verbreitete Plugin für rechtskonforme WooCommerce-Shops in Deutschland.

Option 2 - Kostenloses Standalone-Plugin: Wer kein Germanized verwendet, kann das kostenlose Plugin "EU Widerrufsbutton für WooCommerce" von vendidero installieren (WordPress.org-verifiziert, Version 2.0.1, Stand April 2026). Es implementiert denselben zweistufigen Prozess unabhängig vom restlichen Setup.

Bitte beachten Sie: Das bloße Installieren eines Plugins ist nicht der einzige Schritt. Sie müssen das Plugin konfigurieren, testen (inkl. Test-Widerruf mit E-Mail-Bestätigung), Ihre Widerrufsbelehrung aktualisieren und dokumentieren, dass Sie die Anforderungen geprüft haben.

Bei einem Kunden aus Hamburg, der einen mittelgroßen WooCommerce-Shop für Haushaltswaren betreibt, haben wir Germanized Version 4 konfiguriert und anschließend einen vollständigen Testdurchlauf gemacht - vom Klick auf den Button bis zur E-Mail-Bestätigung. Das Ganze dauerte inklusive Belehrungstext-Update etwa zwei bis drei Stunden. Ohne vorherige Recherche hätte man leicht einen der Pflichtschritte übersehen.

Shopware-Betreiber erhalten native Widerrufsbutton-Unterstützung seit Version 6.7.9.0 (April 2026), mit Backport auf 6.6. Für Shopware 6.5 gibt es keine native Lösung - hier sind Plugins aus dem Store notwendig.

Risiko-Check: Was müssen Sie jetzt konkret tun?

Unabhängig davon, welches Shopsystem Sie verwenden, empfehle ich folgende Schritte in dieser Reihenfolge:

Widerrufsbutton Risiko-Check für Händler

  • Prüfen: Besteht für meine Angebote ein gesetzliches Widerrufsrecht gegenüber Verbrauchern?
  • Prüfen: Habe ich eine Online-Benutzeroberfläche, über die Verträge abgeschlossen werden?
  • Button implementieren: Zweistufiger Prozess, korrekte Beschriftung, keine Login-Pflicht, E-Mail-Bestätigung
  • Widerrufsbelehrung aktualisieren: Hinweis auf elektronischen Widerrufsweg und seinen Standort
  • Test-Widerruf durchführen: Den kompletten Prozess einmal selbst durchlaufen und E-Mail-Bestätigung prüfen
  • Dokumentation: Screenshotprotokoll der Umsetzung mit Datum für eventuelle Auseinandersetzungen
  • Rechtstexte-Quelle prüfen: Aktuelles Template mit integriertem Widerrufsbutton-Hinweis herunterladen

Wenn Sie Unterstützung bei der technischen Umsetzung benötigen, helfe ich Ihnen dabei gerne - schauen Sie sich gern mein Angebot für Online-Shops an. Für die rechtliche Prüfung Ihrer individuellen Situation wenden Sie sich bitte an einen auf E-Commerce spezialisierten Anwalt.

Im Rahmen meiner Arbeit habe ich auch für einen Kunden aus dem Großraum München einen Fehler entdeckt, der häufig vorkommt: Der Shop hatte einen "Widerruf beantragen"-Link im Footer, der zu einem PDF-Formular führte. Das erfüllt die Anforderungen des § 356a BGB nicht, weil der Prozess nicht vollständig elektronisch abläuft und die zweistufige Bestätigung fehlt. Ein solcher Fehler kann trotz guten Willens zu einer Abmahnung führen.

Was andere Rechtsportale falsch erklären

Es kursieren einige Missverständnisse, die ich aus der Praxis kennenlernen musste.

Erstens: Ein Link zur Widerrufsbelehrung oder zum Kontaktformular genügt nicht. Der Button muss einen eigenständigen, direkten Widerrufsprozess einleiten - kein Umweg über allgemeine Kontaktformulare.

Zweitens: Der Button muss nicht auf jeder einzelnen Produktseite stehen. Er muss nur während der Widerrufsfrist leicht auffindbar und zugänglich sein - das kann über einen permanenten Link im Header, Footer oder Mein-Konto-Bereich erreicht werden.

Drittens: Ein eingeloggter Kundenbereich genügt nicht als einziger Weg. Kunden dürfen nicht zum Login gezwungen werden, um widerrufen zu können. Der Button muss auch ohne Account erreichbar sein.

Viertens: Die Eingangsbestätigung muss elektronisch und automatisiert erfolgen. Eine manuelle Bestätigung per E-Mail "sobald jemand den Widerruf bearbeitet" erfüllt die Anforderung nicht.

Wer seinen Widerrufsbutton nur als "Kontaktformular mit Betreff Widerruf" umsetzt, hat die Pflicht nicht erfüllt. Der Prozess muss vollständig elektronisch und automatisiert ablaufen - inklusive sofortiger Eingangsbestätigung.

Blick über den Widerrufsbutton hinaus: Rechtliche Pflichten 2026

Der Widerrufsbutton ist nicht die einzige neue Rechtspflicht, mit der Online-Händler in Deutschland 2026 konfrontiert werden. Falls Sie Ihren Shop noch nicht auf aktuelle Anforderungen geprüft haben, ist jetzt ein guter Zeitpunkt für einen umfassenden Check. Mein Artikel zu den aktuellen Rechtspflichten für Websites und Shops 2026 gibt einen Überblick über alle relevanten Fristen.

Für Shops, die physische Produkte verkaufen, gilt seit dem 19. Februar 2026 die neue EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR). Wie Sie WooCommerce entsprechend anpassen, erkläre ich in meinem Artikel zur GPSR-Produktkennzeichnung in WooCommerce. Und wenn Sie Verpackungen versenden, ist die LUCID-Registrierung nach dem Verpackungsgesetz verpflichtend - dazu mehr in meinem Leitfaden zur Verpackungsgesetz-Registrierung für Online-Shops.

Diese Kombination aus Widerrufsbutton, GPSR und Verpackungsgesetz zeigt: Der Compliance-Aufwand für Online-Händler ist 2026 erheblich gestiegen. Wer das strukturiert angeht, schützt sich dauerhaft - wer einzelne Pflichten übersieht, riskiert mehrfach Abmahnungen.

Fazit: Handeln Sie jetzt, nicht am 18. Juni

Der Widerrufsbutton ist keine übertriebene Bürokratie - er ist Ausdruck eines echten Verbraucherschutzgedankens. Und er ist technisch keine besonders große Hürde. Die Hürde ist die Information: Viele Händler wissen schlicht nicht, dass die Pflicht existiert.

Das Risikodreieck aus Abmahnung, Bußgeld und verlängerter Widerrufsfrist macht eine verzögerte Umsetzung teurer als die Implementierung selbst. Wer jetzt handelt - Plugin konfigurieren, Belehrung aktualisieren, Test durchführen - ist in zwei bis drei Stunden fertig. Wer am 20. Juni eine Abmahnung bekommt, zahlt das Zehnfache und muss es danach trotzdem noch umsetzen.

Falls Sie Unterstützung bei der technischen Umsetzung für Ihren WooCommerce- oder WordPress-Shop benötigen, stehe ich gerne zur Verfügung. Sie erreichen mich über mein Kontaktformular oder werfen Sie einen Blick auf mein Leistungsangebot für Online-Shops.

Häufige Fragen

Ab wann gilt die Widerrufsbutton-Pflicht in Deutschland?

Die Pflicht gilt ab dem 19. Juni 2026. Rechtsgrundlage ist der neue § 356a BGB, der das deutsche Umsetzungsgesetz zur EU-Richtlinie 2023/2673 darstellt. Das Gesetz wurde am 5. Februar 2026 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und trat mit einer kurzen Übergangsfrist in Kraft.

Was passiert, wenn ich den Widerrufsbutton nicht einbaue?

Ohne Button drohen drei Konsequenzen gleichzeitig: Abmahnungen durch Wettbewerber und Verbraucherschutzverbände, Bußgelder bis 50.000 Euro (bei höherem Umsatz bis 4 % des Jahresumsatzes) sowie die automatische Verlängerung der Widerrufsfrist auf 12 Monate und 14 Tage. Das bedeutet, Kunden können theoretisch noch über ein Jahr nach dem Kauf widerrufen.

Wie hoch sind typische Abmahnkosten beim Widerrufsbutton?

Die konkreten Abmahnkosten hängen vom Streitwert ab, den der abmahnende Anwalt ansetzt. Bei wettbewerbsrechtlichen Verstößen rund um das Widerrufsrecht haben Gerichte in der Vergangenheit Streitwerte zwischen 1.500 und 10.000 Euro anerkannt. Bei einem Streitwert von 5.000 Euro und einer 1,3-fachen Gebühr nach RVG entstehen Anwaltskosten von rund 480 bis 550 Euro - zuzüglich etwaiger Unterlassungsklage.

Gilt die Pflicht auch für meinen B2B-Shop?

Nein, reine B2B-Shops, die ausschließlich und eindeutig an gewerbliche Kunden verkaufen, sind von der Pflicht ausgenommen. Das gesetzliche Widerrufsrecht besteht nur gegenüber Verbrauchern. Sobald aber faktisch auch Verbraucher auf Ihrer Plattform einkaufen können, greift die Pflicht - auch wenn Ihr Hauptfokus B2B ist.

Wie muss der Widerrufsbutton technisch umgesetzt werden?

Der Prozess ist zweistufig: Auf der Website muss ein gut sichtbarer Button mit der Aufschrift 'Vertrag widerrufen' (oder gleichwertig) dauerhaft zugänglich sein. Ein Klick führt zu einer Bestätigungsseite mit Pflichtfeldern (Vertragsidentifikation, Name, Kontaktadresse für die Bestätigung). Kein Login-Zwang, keine Abfrage eines Grundes. Nach einem zweiten Bestätigungs-Klick erhält der Kunde sofort eine E-Mail mit Datum und Uhrzeit des Widerrufs.

Wie setze ich den Widerrufsbutton in WooCommerce um?

Für WooCommerce gibt es zwei Wege: Wer das Plugin Germanized von vendidero verwendet, findet die Funktion ab Version 4 bereits integriert, erreichbar unter WooCommerce > Einstellungen > Germanized. Wer kein Germanized nutzt, kann das kostenlose Plugin 'EU Widerrufsbutton für WooCommerce' (ebenfalls von vendidero, Version 2.0.1, Stand April 2026) installieren. Beide decken den zweistufigen Prozess und die E-Mail-Bestätigung rechtssicher ab.

Muss ich auch meine Widerrufsbelehrung aktualisieren?

Ja, unbedingt. Parallel zur technischen Umsetzung des Buttons müssen Sie Ihre Widerrufsbelehrung um einen Hinweis auf den elektronischen Widerrufsweg ergänzen. Informieren Sie Kunden darüber, wo sich der Button befindet und wie der Prozess abläuft. Fehlt dieser Hinweis in der Belehrung, verlängert sich ebenfalls die Widerrufsfrist.

Welche Organisationen können wegen des fehlenden Widerrufsbuttons abmahnen?

Abmahnberechtigt sind Wettbewerber, die auf demselben Markt tätig sind, sowie qualifizierte Verbraucherschutzverbände und die Wettbewerbszentrale. Die Wettbewerbszentrale hat bereits angekündigt, die Umsetzung aktiv zu überwachen. Verbraucherzentralen können ebenfalls Unterlassungsansprüche geltend machen.