Wenn Sie 2026 einen Online-Shop oder eine Firmenwebsite in Deutschland betreiben, jonglieren Sie gerade mit mehr Rechtspflichten als jemals zuvor. Das ist keine Übertreibung: BFSG, GPSR, Widerrufsbutton, PPWR, E-Rechnung und die neue W-IdNr im Impressum fallen in diesem Jahr praktisch zusammen. Jede dieser Pflichten hat ihr eigenes Datum, ihre eigene Behörde und ihr eigenes Bußgeld. Wer den Überblick verliert, riskiert Abmahnungen von Mitbewerbern und Ordnungswidrigkeitenverfahren von den Marktüberwachungsbehörden.

Ich bin Dawid Dudziński, seit 13 Jahren WordPress- und WooCommerce-Entwickler, betreue von Hamburg und Poznań aus über 120 Projekte, viele davon kleine und mittlere Händler in Deutschland. Ich bin Webentwickler, kein Anwalt und kein Steuerberater, deshalb ersetzt dieser Artikel keine Rechtsberatung. Was ich Ihnen aber geben kann, ist ein praktischer, datierter Fahrplan: jede Pflicht, wer betroffen ist, die Deadline, die Strafe und eine Sofortmaßnahme zum Abhaken. Drucken Sie sich diesen Beitrag aus und gehen Sie ihn Punkt für Punkt durch.

Warum 2026 das Jahr der Compliance-Verdichtung ist

In den vergangenen Jahren kam alle paar Monate eine neue Pflicht, mit komfortablem Vorlauf. 2026 ist anders. Mehrere große Regelwerke werden in diesem Jahr nicht nur eingeführt, sondern durchgesetzt. Das BFSG gilt seit Juni 2025, aber die Behörden und Abmahnkanzleien rüsten erst 2026 ihre Prüf-Infrastruktur hoch. Die GPSR ist seit Ende 2024 in Kraft, die Kontrollen verschärfen sich jetzt. Und gleichzeitig kommen mit Widerrufsbutton (19. Juni) und PPWR (12. August) zwei komplett neue Pflichten dazu.

Das Problem ist nicht eine einzelne Regel. Das Problem ist die Gleichzeitigkeit. Ein Shop-Betreiber, der bisher einmal im Jahr seine AGB prüfen ließ, muss 2026 an mindestens sechs Fronten gleichzeitig arbeiten. Genau dafür ist dieser Fahrplan gedacht. Wenn Sie Ihren Shop von Grund auf rechtssicher aufstellen wollen, lohnt ein Blick auf meine Leistungen rund um Online-Shops, denn vieles davon lässt sich technisch sauber in einem Rutsch erledigen.

6 große Pflichtenfallen 2026 zeitlich zusammen
100.000 Euromaximales BFSG-Bußgeld pro Verstoß
19.06.2026Stichtag Widerrufsbutton
30 bis 40 Prozentder Barrierefreiheitsfehler finden Scan-Tools nur

Der Fristen-Kalender 2026 auf einen Blick

Bevor wir in die Details gehen, hier der Überblick. Diese Tabelle ist das Herzstück des Fahrplans. Hängen Sie sie sich neben den Monitor, dann sehen Sie sofort, was als Nächstes ansteht und was schon längst hätte erledigt sein müssen.

Compliance-Kalender 2026 für Website und Shop

PflichtDeadlineBußgeld bis
BFSG Barrierefreiheitseit 28.06.2025, Scans 2026100.000 Euro
GPSR Produktsicherheitseit 13.12.2024, voll wirksam10.000 Euro pro Fall
Widerrufsbuttonab 19.06.2026Abmahnung plus 1 Jahr Frist
PPWR Verpackungab 12.08.2026nach Landesrecht
W-IdNr im Impressumsobald zugeteilt, ab 2026 StandardAbmahnung
E-Rechnung Empfangseit 01.01.2025Vorsteuerabzug gefährdet
Cookie-Banner TDDDGlaufend, Gerichte 2025 streng300.000 Euro

Die Tabelle zeigt ein Muster: Vieles ist bereits in Kraft, wird aber erst jetzt geahndet. Das ist typisch für deutsches und europäisches Wirtschaftsrecht. Erst kommt das Gesetz, dann der Übergang, dann die Durchsetzung. 2026 sind wir bei mehreren Regelwerken gleichzeitig in der Durchsetzungsphase angekommen.

BFSG: Barrierefreiheit seit Juni 2025, Scans ab 2026

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, kurz BFSG, ist die Pflicht, die mich in den letzten Monaten am häufigsten beschäftigt hat. Es gilt seit dem 28. Juni 2025. Betroffen sind grundsätzlich alle Online-Shops, die an Verbraucher verkaufen, plus viele Dienstleistungs-Websites. Eine Ausnahme greift nur für echte Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und unter zwei Millionen Euro Jahresumsatz, und auch nur, wenn sie ausschließlich Dienstleistungen anbieten. Ein klassischer Warenshop fällt fast immer unter die Pflicht.

Konkret heißt das: Ihr Shop muss nach den WCAG-Kriterien bedienbar sein, also mit Tastatur navigierbar, mit ausreichendem Kontrast, mit korrekten Alternativtexten für Bilder und einer maschinenlesbaren Struktur. Zusätzlich brauchen Sie eine Erklärung zur Barrierefreiheit auf der Seite. Die Bußgelder reichen von 10.000 bis 100.000 Euro, verhängt von den Marktüberwachungsbehörden der Länder.

Die eigentliche Gefahr 2026 sind aber nicht die Behörden, sondern die Abmahnkanzleien. Eine wachsende Zahl von Kanzleien hat sich auf BFSG-Abmahnungen spezialisiert und setzt automatisierte Scan-Tools ein, um in großer Stückzahl formale Verstöße zu finden. Branchenexperten erwarten für das dritte und vierte Quartal 2026 den flächendeckenden Einsatz solcher Tools. Wer wissen will, wie man sich konkret darauf vorbereitet, dem empfehle ich meinen Detailbeitrag dazu: BFSG-Scan-Tools ab Q3 2026 und wie Sie Ihren Shop auf die Abmahnwelle vorbereiten.

Automatisierte Scan-Tools finden nur 30 bis 40 Prozent aller Barrierefreiheitsfehler. Ein grüner Scan-Report ist kein Konformitätsnachweis, die restlichen 60 bis 70 Prozent brauchen manuelle Prüfung mit Tastatur und Screenreader.

Sofortmaßnahme BFSG

Lassen Sie Ihren Shop mit einem kostenlosen Tool wie WAVE oder dem Lighthouse-Accessibility-Audit scannen, beheben Sie zuerst die kritischen Fehler (Kontrast, fehlende Alt-Texte, nicht erreichbare Buttons) und veröffentlichen Sie eine Erklärung zur Barrierefreiheit. Bei einem Kundenprojekt aus Hamburg, einem Möbelhändler, haben wir allein durch das Beheben von Kontrastwerten und Formular-Labels rund 40 der gemeldeten Fehler eliminiert, der Rest war manuelle Detailarbeit am Checkout.

GPSR: Produktsicherheit seit Dezember 2024, Kontrollen verschärft

Die EU-Produktsicherheitsverordnung GPSR gilt seit dem 13. Dezember 2024 unmittelbar in ganz Europa. Sie betrifft fast jeden, der physische Produkte an Verbraucher verkauft. Im Kern verlangt sie, dass Sie nur sichere Produkte anbieten und dass bei jedem Produkt bestimmte Pflichtangaben sichtbar sind: Hersteller mit Adresse, eine verantwortliche Person mit Sitz in der EU, Warnhinweise und eindeutige Produktkennzeichnung.

Für reine Händler heißt das vor allem Sorgfaltspflichten. Sie müssen prüfen, ob Hersteller und EU-Verantwortlicher korrekt genannt sind, und Sie müssen reagieren, sobald Sie erfahren, dass ein Produkt unsicher ist. Verstöße gegen die Fernabsatzpflichten aus Artikel 19 GPSR sind Ordnungswidrigkeiten und können mit bis zu 10.000 Euro pro Fall geahndet werden. Zuständig sind wieder die Marktüberwachungsbehörden der Länder.

GPSR-Mindestangaben pro Produktseite

  • Name und Adresse des Herstellers
  • EU-Verantwortlicher mit Kontaktdaten (bei Importprodukten besonders wichtig)
  • Eindeutige Produktkennung oder Typennummer
  • Sicherheits- und Warnhinweise in deutscher Sprache
  • Prozess, um auf Sicherheitsmeldungen reagieren zu können

In der Praxis sehe ich bei vielen WooCommerce-Shops, dass diese Angaben technisch fehlen, weil das Theme kein passendes Feld dafür hat. Das lässt sich mit einem zusätzlichen Produktfeld oder einem kleinen Plugin lösen, ohne dass Sie jede Seite manuell anfassen. Besonders heikel wird es bei importierten Produkten aus Asien, bei denen oft gar kein EU-Verantwortlicher benannt ist. Hier haften Sie als Händler unter Umständen wie ein Hersteller, weil die Verordnung diese Rolle automatisch auf denjenigen überträgt, der das Produkt erstmals in der EU anbietet. Wer also über Dropshipping oder Direktimport verkauft, sollte die GPSR-Pflichten besonders ernst nehmen und im Zweifel jedes Produkt einzeln prüfen.

Widerrufsbutton: Pflicht ab 19. Juni 2026

Das ist die wichtigste neue Pflicht des Jahres für reine Online-Shops. Ab dem 19. Juni 2026 müssen alle Unternehmer, die Fernabsatzverträge mit Verbrauchern schließen, einen Widerrufsbutton anbieten. Grundlage ist die EU-Richtlinie 2023/2673. Betroffen sind nicht nur Warenshops, sondern auch Dienstleister, Anbieter digitaler Produkte und vor allem Abomodelle.

Der Button muss prominent platziert sein, sich klar als Widerrufsmöglichkeit erkennen lassen und den Verbraucher zu einer Bestätigungsseite führen, auf der er seine Daten und die zu widerrufende Bestellung angeben kann. Anschließend muss er eine Bestätigung erhalten. Die Logik ähnelt dem bereits bekannten Kündigungsbutton, ist aber nicht identisch. Wo genau die Unterschiede liegen, habe ich ausführlich aufgeschrieben: Widerrufsbutton vs. Kündigungsbutton, der Unterschied 2026.

Fehlt der passende Textbaustein zur elektronischen Widerrufsfunktion in Ihrer Widerrufsbelehrung, verlängert sich die 14-tägige Widerrufsfrist um ein volles Jahr. Das ist die teuerste Falle der gesamten Liste, weil sie jede einzelne Bestellung betrifft.

Sofortmaßnahme Widerrufsbutton

Klären Sie jetzt mit Ihrem Shopsystem-Anbieter oder Entwickler, ob für Ihr System eine Widerrufsbutton-Lösung in Vorbereitung ist. Shopware, WooCommerce und die großen Mietshop-Systeme arbeiten an Funktionen, aber Sie müssen aktiv prüfen, ob die Belehrung den neuen Textbaustein enthält. Verlassen Sie sich nicht darauf, dass ein Update das automatisch erledigt.

PPWR: EU-Verpackungsverordnung ab 12. August 2026

Die Packaging and Packaging Waste Regulation, kurz PPWR, gilt ab dem 12. August 2026 unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten. Als Verordnung braucht sie keine nationale Umsetzung, sie wirkt direkt. Betroffen ist praktisch jeder, der Produkte oder Sendungen innerhalb der EU in Verkehr bringt, also jeder Versandhändler.

Die wichtigsten Punkte ab dem Stichtag: ein PFAS-Verbot in Lebensmittelverpackungen, eine Konformitätserklärung für alle Verpackungen und verschärfte Stoffbeschränkungen. Dazu kommen Pflichten zur Verpackungsminimierung, Sie dürfen also nicht mehr beliebig große Kartons mit viel Füllmaterial verschicken, sondern müssen Volumen und Material auf das Nötige reduzieren. Bestimmte Kunststoffverpackungen müssen außerdem einen Mindestanteil an Rezyklat enthalten.

Wichtig: Das deutsche Verpackungsgesetz VerpackG bleibt zunächst parallel bestehen. Ihre Registrierung im LUCID-Register und die Lizenzierung über ein duales System brauchen Sie also weiterhin. Die PPWR legt sich darüber und ergänzt neue europäische Anforderungen. Die Details für Versandhändler habe ich hier zusammengefasst: PPWR und EU-Verpackungsverordnung ab 12.08.2026 für Onlinehändler.

Vorteile

  • Verpackungsminimierung senkt langfristig Ihre Versandkosten
  • Einheitliche EU-Regeln statt 27 nationaler Sonderwege
  • Rezyklat-Quoten machen nachhaltige Marken glaubwürdiger

Nachteile

  • Konformitätserklärung bedeutet neuen Dokumentationsaufwand
  • Umstellung von Verpackungsmaterial kostet kurzfristig Geld
  • VerpackG und PPWR laufen eine Zeit lang parallel, das ist verwirrend

E-Rechnung: Empfang seit 2025, Versand 2027 und 2028

Die E-Rechnung ist die Pflicht, bei der viele Händler 2026 fälschlich denken, sie seien noch nicht dran. Tatsächlich gilt seit dem 1. Januar 2025 für jedes inländische B2B-Unternehmen die Pflicht, strukturierte elektronische Rechnungen empfangen und verarbeiten zu können. Wenn ein Geschäftskunde Ihnen eine XRechnung oder ZUGFeRD-Datei schickt, müssen Sie diese annehmen und korrekt buchen können.

Die Versandpflicht kommt gestaffelt: Ab dem 1. Januar 2027 müssen Unternehmen mit über 800.000 Euro Vorjahresumsatz E-Rechnungen versenden, ab dem 1. Januar 2028 dann alle B2B-Unternehmen. Gültig sind nur Formate nach der europäischen Norm EN 16931, in Deutschland sind das XRechnung und ZUGFeRD ab Version 2.1.1. Eine PDF-Rechnung per E-Mail zählt ausdrücklich nicht als E-Rechnung im rechtlichen Sinne.

2026 ist deshalb das ideale Vorbereitungsjahr. Sie stehen noch nicht unter Versandpflicht, sollten aber jetzt Ihre Buchhaltungssoftware prüfen und mit Ihrem Steuerberater klären, welches Format Sie künftig nutzen. Wer das erst Ende 2026 angeht, kommt 2027 in Zeitnot.

E-Rechnung 2026 vorbereiten

  • Prüfen, ob Ihre Software E-Rechnungen empfangen und auslesen kann
  • Mit dem Steuerberater XRechnung oder ZUGFeRD als Standard festlegen
  • Eingangskanal für E-Rechnungen einrichten (eigenes Postfach oder DMS)
  • Testweise eine ZUGFeRD-Rechnung erstellen und buchen
  • Versandprozess bis spätestens Mitte 2026 planen

W-IdNr im Impressum: neuer Standard ab 2026

Seit Ende 2024 vergibt das Bundeszentralamt für Steuern automatisch eine Wirtschafts-Identifikationsnummer, die W-IdNr, an alle wirtschaftlich tätigen Personen und Unternehmen. Die Nummer beginnt immer mit DE, gefolgt von neun Ziffern. Nach Paragraf 5 des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG) müssen Sie diese Nummer in Ihr Impressum aufnehmen, sobald sie Ihnen zugeteilt wurde.

Für 2026 ist das relevant, weil die Zuteilung nun flächendeckend läuft und Gerichte sowie Wettbewerbsvereine die Impressumsangaben strenger prüfen. Haben Sie bereits eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, genügt es, mindestens eine der beiden Nummern anzugeben. Haben Sie keine USt-IdNr, wird die W-IdNr zur Pflichtangabe, sobald sie vorliegt. Ab dem 1. März 2026 vergibt das BZSt zusätzliche Unterscheidungsmerkmale für Unternehmen mit mehreren Standorten.

Prüfen Sie Ihr Postfach und Ihr ELSTER-Konto auf das Zuteilungsschreiben der W-IdNr und ergänzen Sie die Nummer im Impressum, sobald sie da ist. Das ist eine Sache von fünf Minuten und verhindert eine vermeidbare Abmahnung.

Wenn Ihre Firmenwebsite ohnehin in die Jahre gekommen ist, lohnt es sich, Impressum, Datenschutzerklärung und die ganze Rechtsstruktur in einem Aufwasch zu modernisieren. Wie ich solche Projekte angehe, sehen Sie auf meiner Seite zu Webseiten.

Die Cookie-Einwilligung ist keine neue Pflicht für 2026, aber eine, die Gerichte zuletzt deutlich strenger ausgelegt haben. Maßgeblich ist seit dem 13. Mai 2024 das TDDDG, das frühere TTDSG. Es schreibt vor: Auf der ersten Ebene Ihres Cookie-Banners muss eine gleichwertige Ablehnen-Option sichtbar sein, genauso prominent wie der Akzeptieren-Button. Vorangekreuzte Häkchen gelten als unzulässiges Dark Pattern.

Deutsche Gerichte haben 2025 mehrfach entschieden, dass der Ablehnen-Button auf der ersten Ebene gleich sichtbar sein muss. Ein Verstoß gegen die Cookie-Anforderungen des TDDDG kann mit bis zu 300.000 Euro geahndet werden, bei gleichzeitigem DSGVO-Verstoß sogar mehr. Seit dem 1. April 2025 gibt es zusätzlich die Einwilligungsverwaltungsverordnung, die mittelfristig zentrale Einwilligungsdienste ermöglichen soll, das ändert aber an Ihrer aktuellen Banner-Pflicht nichts.

KriteriumRechtssicherAbmahngefährdet
Ablehnen-Buttongleich sichtbar auf Ebene 1nur über Einstellungen erreichbar
Vorauswahlalles deaktiviertHäkchen vorangekreuzt
Tracking-Starterst nach Einwilligungschon beim Seitenaufruf
DokumentationConsent wird protokolliertkein Nachweis vorhanden
DesignAkzeptieren und Ablehnen gleichwertigAblehnen optisch versteckt

Öffnen Sie Ihre Startseite im Inkognito-Modus und schauen Sie, ob auf der ersten Banner-Ebene ein gleichwertiger Ablehnen-Button steht und ob vor der Einwilligung wirklich kein Tracking lädt. Wenn nicht, ist das die dringendste technische Korrektur, weil sie sofort abmahnbar ist. Eine ordentliche Consent Management Platform protokolliert zusätzlich jede Einwilligung nachweisbar.

Die Klassiker, die weiter gelten

Neben den neuen Pflichten dürfen Sie die Basis nicht vergessen. Diese Punkte gelten seit Jahren, werden aber genauso abgemahnt wie alles andere. Ein vollständiges Impressum, eine aktuelle Datenschutzerklärung, rechtssichere AGB mit Widerrufsbelehrung, korrekte Preisangaben inklusive Grundpreis nach der Preisangabenverordnung und die Verlinkung der OS-Plattform-Hinweise gehören dazu.

Gerade bei Preisangaben sehe ich oft Fehler. Seit der überarbeiteten Preisangabenverordnung müssen Sie bei Rabatten den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage angeben. Bei WooCommerce-Shops ist das technisch lösbar, aber selten standardmäßig aktiv. Solche Details entscheiden, ob eine Abmahnung kommt oder nicht.

Rechts-Basis, die 2026 weiter gilt

  • Vollständiges Impressum inklusive W-IdNr oder USt-IdNr
  • Aktuelle Datenschutzerklärung passend zu Ihren tatsächlichen Tools
  • AGB mit korrekter Widerrufsbelehrung und neuem Button-Hinweis
  • Grundpreisangabe und niedrigster 30-Tage-Preis bei Rabatten
  • Versandkosten und Lieferzeiten klar vor Kaufabschluss

Wie Sie das Pensum 2026 realistisch schaffen

Die ehrliche Antwort: nicht alles an einem Tag. Aber mit einer Reihenfolge nach Dringlichkeit. Ich empfehle meinen Kunden, zuerst die Dinge zu erledigen, die sofort abmahnbar sind und wenig Aufwand kosten, etwa die W-IdNr im Impressum und der Ablehnen-Button im Cookie-Banner. Danach kommen die Pflichten mit hartem Stichtag in diesem Jahr, also Widerrufsbutton bis Juni und PPWR bis August. Zuletzt die laufenden Themen wie BFSG-Feinschliff und E-Rechnung-Vorbereitung, die zwar wichtig, aber weniger akut sind.

In der Praxis bündeln wir das oft in einem Compliance-Sprint. Bei einem mittelständischen Shop habe ich Anfang 2026 in etwa drei Arbeitstagen Impressum, Cookie-Banner, Produktdatenfelder für GPSR und die Grundlage für den Widerrufsbutton erledigt. Der Rest, vor allem die manuelle Barrierefreiheit, wurde dann über mehrere Wochen verteilt abgearbeitet. Diese Bündelung spart Geld, weil der Entwickler nicht jedes Mal neu in den Code einsteigen muss.

Wichtig ist auch, die Kosten realistisch einzuschätzen. Ein einzelnes Rechtstext-Update kostet oft nur eine zweistellige Summe, wenn Sie einen Anbieter für AGB und Datenschutz nutzen. Die technische Umsetzung von Barrierefreiheit liegt je nach Shopgröße schnell im niedrigen vierstelligen Bereich, weil sie echte Entwicklungsarbeit bedeutet und nicht mit einem Plugin erledigt ist. Der Widerrufsbutton dagegen ist überschaubar, sobald Ihr Shopsystem die Funktion bereitstellt. Wer alles zusammen plant, statt jede Pflicht einzeln zu beauftragen, fährt deutlich günstiger, weil Anfahrt, Einarbeitung und Test nur einmal anfallen. Ich rate meinen Kunden deshalb, lieber einmal im Jahr ein größeres Budget für einen Compliance-Block einzuplanen, als alle paar Wochen kleine Notfall-Aufträge zu vergeben.

Setzen Sie sich pro Pflicht einen festen Kalendertermin mit Erinnerung. Der Widerrufsbutton hat den 19. Juni, die PPWR den 12. August. Wer diese zwei Daten verpasst, hat das größte vermeidbare Risiko des Jahres.

Wenn Sie das nicht selbst stemmen können oder wollen, ist genau das mein Tagesgeschäft. Ich richte Shops so ein, dass die technischen Pflichten sauber umgesetzt sind, und arbeite dabei eng mit dem Anwalt oder Steuerberater des Kunden zusammen, weil ich die rechtliche Bewertung bewusst den Profis überlasse. Wenn Sie das durchsprechen möchten, melden Sie sich einfach über meine Seite zu Online-Shops oder direkt per Kontakt.

Häufige Fehler, die ich immer wieder sehe

Drei Muster begegnen mir besonders oft. Erstens: Händler verlassen sich auf ein einziges Plugin oder einen einzigen Scan und glauben, damit sei alles erledigt. Gerade beim BFSG ist das gefährlich, weil automatisierte Tools nur einen Bruchteil der Probleme finden. Zweitens: Die rechtlichen Texte passen nicht zur tatsächlichen Technik. Die Datenschutzerklärung nennt Tools, die längst nicht mehr laufen, oder verschweigt welche, die aktiv tracken. Drittens: Niemand fühlt sich für die Fristen zuständig, weil der Steuerberater denkt, das mache der Entwickler, und der Entwickler denkt, das regele der Anwalt.

Die Lösung ist langweilig, aber wirksam: eine klare Verantwortlichkeit und ein gemeinsamer Kalender. Legen Sie fest, wer welche Pflicht bis wann umsetzt. Bei meinen Projekten übernehme ich die technische Umsetzung und das Nachhalten der Stichtage, die rechtliche Endabnahme macht der Anwalt. So fällt nichts durch die Lücke zwischen den Zuständigkeiten.

Fazit: ein Ausdruck, ein Plan, abgehakt

2026 ist ein anstrengendes Compliance-Jahr, aber kein unmögliches. Wenn Sie diesen Fahrplan durchgehen, die sofort abmahnbaren Punkte zuerst erledigen und die zwei harten Stichtage im Juni und August im Kalender markieren, sind Sie besser aufgestellt als die große Mehrheit der Händler. Die Abmahnkanzleien suchen sich die leichten Ziele, und ein gepflegter Shop mit korrektem Impressum, sauberem Cookie-Banner und funktionierendem Widerrufsbutton gehört nicht dazu.

Mein Rat aus 13 Jahren Praxis: Behandeln Sie Compliance nicht als einmaliges Projekt, sondern als wiederkehrenden Termin. Vierteljährlich eine Stunde, in der Sie diesen Fahrplan und Ihre Website abgleichen, erspart Ihnen die teuren Überraschungen. Und wenn Sie bei der technischen Umsetzung Unterstützung brauchen, von der Barrierefreiheit über den Widerrufsbutton bis zur E-Rechnung, dann ist genau das mein Job. Drucken Sie sich die Tabelle aus, haken Sie ab, und holen Sie sich für die kniffligen Teile gezielt Hilfe.

Häufige Fragen

Welche Rechtspflichten gelten 2026 neu für meinen Online-Shop?

2026 wird der Widerrufsbutton ab dem 19. Juni Pflicht, die EU-Verpackungsverordnung PPWR gilt ab dem 12. August und die W-IdNr muss ins Impressum. Hinzu kommen die Durchsetzung von BFSG und GPSR, die bereits seit 2025 wirksam sind, sowie die nächsten Stufen der E-Rechnung. Das Besondere an 2026 ist, dass diese Pflichten zeitlich dicht beieinander liegen.

Ab wann ist der Widerrufsbutton Pflicht und was passiert, wenn er fehlt?

Der Widerrufsbutton ist ab dem 19. Juni 2026 für alle Fernabsatzverträge mit Verbrauchern Pflicht, Grundlage ist die EU-Richtlinie 2023/2673. Fehlt der Button, drohen Abmahnungen durch Mitbewerber und Verbände. Schlimmer noch: Fehlt der passende Textbaustein in der Widerrufsbelehrung, verlängert sich die 14-tägige Widerrufsfrist um ein volles Jahr.

Gilt das BFSG auch für meinen kleinen Online-Shop?

Das BFSG gilt seit dem 28. Juni 2025 grundsätzlich für alle Online-Shops, die an Verbraucher verkaufen. Eine Ausnahme greift nur für echte Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und unter zwei Millionen Euro Jahresumsatz, die ausschließlich Dienstleistungen anbieten. Reine Warenshops fallen meist unter die Pflicht, unabhängig von der Größe.

Was kostet ein Verstoß gegen die neuen Pflichten?

Die Bußgelder unterscheiden sich je nach Pflicht stark. Beim BFSG reicht das Spektrum von 10.000 bis 100.000 Euro, bei GPSR-Verstößen im Fernabsatz bis zu 10.000 Euro und bei Cookie-Verstößen nach TDDDG bis zu 300.000 Euro. Hinzu kommen Abmahnkosten von Mitbewerbern, die oft schneller kommen als die Behörde.

Was ist die W-IdNr und muss ich sie ins Impressum schreiben?

Die Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr) wird seit Ende 2024 vom Bundeszentralamt für Steuern automatisch an wirtschaftlich tätige Personen und Unternehmen vergeben. Nach Paragraf 5 DDG muss sie ins Impressum, sobald sie Ihnen zugeteilt wurde. Haben Sie bereits eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, genügt es, mindestens eine der beiden Nummern anzugeben.

Was ändert sich durch die PPWR gegenüber dem VerpackG?

Die PPWR ist eine EU-Verordnung und gilt ab dem 12. August 2026 unmittelbar in allen Mitgliedstaaten, ohne dass Deutschland sie erst in nationales Recht umsetzen muss. Sie verlangt unter anderem Verpackungsminimierung, Mindestquoten an Rezyklat und eine Konformitätserklärung. Das deutsche VerpackG bleibt zunächst parallel bestehen, wird aber schrittweise vom EU-Recht überlagert.

Brauche ich für die E-Rechnung 2026 schon eine Software?

Empfangen und verarbeiten müssen Sie strukturierte E-Rechnungen im B2B bereits seit dem 1. Januar 2025. Versenden müssen Sie sie erst ab 2027, bei Umsätzen unter 800.000 Euro sogar erst ab 2028. 2026 ist deshalb der ideale Zeitpunkt, um Ihre Buchhaltung auf XRechnung oder ZUGFeRD vorzubereiten, ohne unter Zeitdruck zu stehen.

Reicht ein automatisiertes Scan-Tool, um BFSG-konform zu sein?

Nein. Automatisierte Tools finden nur etwa 30 bis 40 Prozent aller Barrierefreiheitsprobleme, der Rest erfordert manuelle Prüfung mit Tastatur und Screenreader. Abmahnkanzleien nutzen genau diese Tools, um in großer Stückzahl formale Verstöße zu finden. Ein Scan ist ein guter erster Schritt, aber kein Nachweis vollständiger Konformität.