Die EU-Produktsicherheitsverordnung - kurz GPSR, nach dem englischen General Product Safety Regulation - ist seit dem 13. Dezember 2024 in allen EU-Mitgliedstaaten unmittelbar wirksam. Kein Umsetzungsgesetz, keine Übergangsfrist, kein "schauen wir mal": Wer an dem Tag Verbraucherprodukte in einem Online-Shop verkaufte, war ab Stunde null zur Compliance verpflichtet.

In meiner täglichen Arbeit mit kleinen und mittelgroßen Online-Shops in Deutschland sehe ich, dass ein großer Teil der Shopbetreiber die GPSR noch immer als abstrakte Bürokratie behandelt - bis die erste Abmahnung im Postfach landet. Dieser Artikel zeigt Ihnen konkret, welche Pflichten gelten, wo die häufigsten Fehler liegen und wie Sie Ihren WooCommerce-Shop technisch sauber aufstellen.

Was ist die GPSR und wen betrifft sie?

Die GPSR (EU-Verordnung 2023/988) löst die alte Produktsicherheitsrichtlinie 2001/95/EG ab, die seit gut zwei Jahrzehnten galt und mit dem Boom des Online-Handels hoffnungslos veraltet war. Die neue Verordnung gilt unmittelbar - sie braucht keine nationale Umsetzung, sondern ist wie ein Bundesgesetz direkt anwendbar. In Deutschland passte das aktualisierte Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) zum 19. Februar 2026 den nationalen Rahmen an und legte die Sanktionshöhen fest.

Betroffen sind alle Wirtschaftsakteure, die Verbraucherprodukte auf dem EU-Markt bereitstellen:

  • Hersteller (auch aus Drittländern)
  • Importeure (wer Ware aus Nicht-EU-Ländern einführt)
  • Händler (wer fertige Produkte weiterverkauft)
  • Fulfillment-Dienstleister unter bestimmten Bedingungen
  • Online-Marktplatzbetreiber (Amazon, eBay, Etsy etc.)

Die Verordnung trifft Sie, wenn Sie neue oder gebrauchte Produkte an Verbraucher in der EU verkaufen - unabhängig davon, ob Ihr Shop drei oder dreitausend Produkte führt, und unabhängig davon, ob Sie ein Einzelunternehmer oder eine GmbH sind.

AbGeltungsdatum
2023/988EU-Verordnungsnummer
100.000 EURMaximales Bußgeld (ProdSG)
12+GPSR-Abmahnungen allein im Mai 2025

Welche Produkte sind ausgenommen?

Bevor Sie in Panik geraten: Die GPSR hat klare Ausnahmen. Folgende Produktkategorien fallen nicht unter ihren Anwendungsbereich, weil für sie eigene EU-Regelwerke gelten:

  • Lebensmittel und Tierfutter
  • Arzneimittel (Human- und Tierarzneimittel)
  • Medizinprodukte nach EU-Verordnung 2017/745
  • Lebende Pflanzen und Tiere
  • Pflanzenschutzmittel
  • Luftfahrzeuge (außer Modellflugzeuge für Verbraucher)
  • Antiquitäten

Für Händler bedeutet das: Kosmetika (nach Kosmetikverordnung 1223/2009), Spielzeug, Elektroartikel, Möbel, Sportgeräte, Haushaltsgeräte, Kleidung, Schmuck - all das fällt unter die GPSR. Selbst ein einfaches Küchenbrett aus Holz ist ein Verbraucherprodukt im Sinne der Verordnung.

Ich bin Webentwickler, kein Rechtsanwalt oder Steuerberater. Dieser Artikel gibt einen technischen und praktischen Überblick, ersetzt jedoch keine juristische Beratung für Ihren konkreten Fall. Bei Unsicherheiten wenden Sie sich an einen auf E-Commerce spezialisierten Anwalt.

Die Kernpflicht: Informationen auf jeder Produktseite

Das ist der Punkt, bei dem die meisten Shops scheitern. Artikel 19 der GPSR verpflichtet Händler, beim Online-Verkauf folgende Angaben direkt auf der Produktseite gut sichtbar anzuzeigen:

Angaben zum Hersteller:

  • Name (oder eingetragener Handelsname bzw. eingetragene Handelsmarke)
  • Vollständige Postanschrift
  • E-Mail-Adresse für Verbraucherkontakt

Angaben zur verantwortlichen Person in der EU (bei Nicht-EU-Herstellern zusätzlich):

  • Name und Postanschrift
  • E-Mail-Adresse

Dazu kommen Sicherheitshinweise und Warnungen in der Landessprache - für den deutschen Markt also auf Deutsch. Und schließlich muss die Modellbezeichnung oder eine andere eindeutige Produktidentifikation vorhanden sein, die das Produkt von ähnlichen Varianten unterscheidet.

Wichtig: Diese Angaben müssen in Textform vorliegen. Ein Link auf ein PDF, eine Verweisung auf das Impressum oder ein QR-Code zu einer externen Seite genügt nicht. Die Information muss direkt im Angebot stehen, lesbar ohne weitere Klicks.

Pflichtangaben je Produktseite - Checkliste

  • Name, Handelsname oder Marke des Herstellers
  • Vollständige Postanschrift des Herstellers
  • E-Mail-Adresse des Herstellers (direkte Kontaktmöglichkeit)
  • Bei Nicht-EU-Hersteller: Name und Postanschrift der verantwortlichen Person in der EU
  • Bei Nicht-EU-Hersteller: E-Mail-Adresse der verantwortlichen Person
  • Eindeutige Produktidentifikation (Modellnummer, Artikelnummer, Typ)
  • Sicherheitshinweise und Warnungen in deutscher Sprache
  • Gebrauchsanleitung in deutscher Sprache (sofern für sichere Nutzung nötig)

Der EU-Verantwortliche: Was steckt dahinter?

Das Konzept der "verantwortlichen Person" ist neu und wird von vielen Händlern noch falsch verstanden. Die GPSR verlangt, dass für jedes auf dem EU-Markt bereitgestellte Produkt genau eine in der EU ansässige Person benannt ist, die für die Produktsicherheitskonformität haftet.

Bei Produkten eines in der EU ansässigen Herstellers ist das einfach: Der Hersteller selbst ist die verantwortliche Person. Bei Importen aus China, den USA oder anderen Drittländern wird es komplizierter. Hier kommen vier Möglichkeiten in Betracht:

1. Der Hersteller benennt einen bevollmächtigten Vertreter in der EU (schriftlicher Auftrag nötig).
2. Der Importeur (also Sie selbst, wenn Sie Drittlandsware einführen) übernimmt die Rolle automatisch.
3. Ein EU-ansässiger Fulfillment-Dienstleister kann die Rolle übernehmen, wenn er die Produkte versendet und kein anderer Akteur in der EU sitzt.
4. Spezialisierte Compliance-Dienstleister bieten den Service als EU-Repräsentant an, ab etwa 249 EUR pro Jahr und Produktlinie.

Bei einem meiner Kunden aus Hamburg - einem Importeur von Camping-Ausrüstung aus Taiwan - haben wir genau diesen Weg gewählt: Da der Hersteller keinen EU-Vertreter benennen wollte, trat mein Kunde als Importeur selbst als verantwortliche Person auf. Die Konsequenz: Seine eigene Hamburger Adresse und E-Mail erscheinen nun auf jeder Produktseite neben den Herstellerdaten. Das ist korrekt und compliant.

EU-Verantwortlicher: Welcher Fall trifft auf Sie zu?

SituationWer ist verantwortliche PersonAufwand
Hersteller sitzt in der EUDer Hersteller selbstKein Extra-Aufwand
Sie importieren aus Drittland (kein EU-Vertreter benannt)Sie als ImporteurEigene Adresse auf Produktseite
Hersteller hat EU-BevollmächtigtenBenannter RepräsentantKontaktdaten vom Hersteller einholen
Fulfillment via EU-Lager (kein anderer EU-Akteur)FBA-Dienstleister oder LagerVertrag mit Dienstleister prüfen
Spezialisierter Compliance-DienstleisterExterner EU-RepräsentantAb ca. 249 EUR/Jahr

Sicherheitshinweise: Mehr als nur ein Aufkleber

Sicherheitshinweise und Warnungen sind nach GPSR kein optionaler Zusatz. Die Verordnung verlangt, dass alle für eine sichere Nutzung nötigen Informationen dem Verbraucher vor dem Kauf zur Verfügung stehen. Für Online-Shops bedeutet das: auf der Produktseite, in der Landessprache.

Was konkret erwartet wird:

  • Sicherheitswarnungen direkt im Angebotstext, zum Beispiel "Nicht für Kinder unter 3 Jahren geeignet" oder "Nur für den Außenbereich verwenden"
  • Gebrauchsanleitung in Deutsch, sofern das Produkt ohne Anleitung nicht sicher genutzt werden kann. Digitale Anleitungen per QR-Code oder Download-Link sind zulässig, ersetzen aber nicht die direkten Warnhinweise im Angebot.
  • Angabe der Produktidentifikation (Typbezeichnung, Charge, Seriennummer) für mögliche spätere Rückrufe

Hier liegt einer der häufigsten Fehler: Händler, die Produktsicherheitsblätter oder Anleitungen nur als PDF hinterlegen, ohne die eigentlichen Warnhinweise im Angebotstext zu platzieren. Ein Download-Link genügt nach Lesart der meisten Rechtsgutachten nicht.

Bei einer Kundin aus München, die handgefertigte Kindermöbel verkauft, haben wir die Sicherheitshinweise direkt als eigene Produkttab in WooCommerce eingeführt: "Sicherheitshinweise" mit konkreten Angaben zu Altersgrenzen, maximalem Nutzergewicht und Montagepflichten. Das ist transparent, klickbar und direkt auf der Produktseite sichtbar.

Vorsicht bei Copywriting aus Hersteller-PDFs: Viele Hersteller aus Drittländern liefern Sicherheitshinweise nur auf Englisch oder Chinesisch. Die Übersetzung ins Deutsche ist Ihre Pflicht als Händler - Sie können diese Verantwortung nicht auf den ausländischen Hersteller abschieben.

Pflichten nach Rollendefinition: Hersteller vs. Händler

Die GPSR unterscheidet klar zwischen verschiedenen Wirtschaftsakteuren, weil ihre Pflichten unterschiedlich weit gehen.

Als Händler (Sie verkaufen ein fertiges Produkt, das ein anderer herstellt) sind Ihre Hauptpflichten:

  • Prüfung, ob alle Pflichtangaben vorhanden sind, bevor das Produkt live geht
  • Weitergabe von Sicherheitsinformationen an Verbraucher
  • Kooperation mit Marktüberwachungsbehörden bei Verdacht auf Sicherheitsmängel
  • Rückverfolgung der Lieferkette (Sie müssen wissen, von wem Sie das Produkt bezogen haben)

Als Importeur (Sie bringen Ware aus Nicht-EU-Ländern in den EU-Markt) tragen Sie zusätzlich:

  • Sicherstellung, dass der Hersteller die GPSR-Anforderungen erfüllt hat
  • Aufnahme Ihres Namens und Ihrer Adresse auf dem Produkt oder der Verpackung
  • Aufbewahrung der technischen Dokumentation für 10 Jahre

Als Hersteller (Sie produzieren das Produkt selbst oder lassen es unter Ihrer Marke fertigen) gelten die schärfsten Pflichten: vollständige technische Dokumentation, Risikobewertung, Konformitätserklärung und aktive Sicherheitsüberwachung auch nach dem Verkauf.

Praktisch wichtig für Shop-Betreiber: Wenn Sie eigene Designs an Hersteller in China vergeben und die Ware unter Ihrer Eigenmarke verkaufen, sind Sie nach GPSR rechtlich Hersteller - mit allen entsprechenden Pflichten.

Vorteile

  • Einheitliche EU-weite Regeln statt 27 verschiedene nationale Gesetze
  • Verbraucher erhalten bessere, verlässlichere Produktinformationen
  • Fairer Wettbewerb, da auch Drittlandsanbieter auf Marktplätzen Pflichten unterliegen
  • Klare Rollenverteilung in der Lieferkette schafft Rechtssicherheit

Nachteile

  • Erheblicher Dokumentationsaufwand, besonders für Sortiment mit vielen Produkten
  • Kein Größen- oder Umsatzgrenzwert - auch Kleinstbetriebe sind vollständig betroffen
  • Übersetzte Anleitungen und Sicherheitshinweise für Drittlandsware kosten Zeit und Geld
  • Abmahnrisiko ist real und wurde ab Anfang 2025 von Wettbewerbern aktiv genutzt

Das Safety Gate Portal: Meldepflichten kennen

Die GPSR führt eine deutlich ausgeweitete Meldepflicht ein. Wenn Sie Kenntnis von einem Sicherheitsproblem mit einem Ihrer Produkte erlangen, müssen Sie das über das EU Safety Business Gateway melden - und zwar unverzüglich.

Das Safety Gate (safety-business-gateway.ec.europa.eu) ist das EU-weite Schnellwarnsystem für gefährliche Produkte. Marktüberwachungsbehörden, Hersteller und Importeure nutzen es, um Sicherheitsrisiken zu melden und zu verfolgen. In Deutschland koordiniert die BAuA (Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin) als nationales Kontaktpunkt.

Für Online-Marktplatzbetreiber (also wenn Sie eine Plattform betreiben, auf der andere Händler verkaufen) gilt zusätzlich: Sie müssen sich beim Safety Gate Portal registrieren und eine zentrale Anlaufstelle für Marktüberwachungsbehörden einrichten. Bei Anordnung der Behörden müssen unsichere Angebote unverzüglich entfernt werden.

Für gewöhnliche Shop-Betreiber ohne eigenen Marktplatz ist die Meldepflicht weniger komplex: Sobald Sie durch Kundenreklamationen, Behördenhinweise oder eigene Prüfung erfahren, dass ein Produkt ein Sicherheitsrisiko darstellt, muss das Produkt aus dem Verkauf genommen und die Meldung erstattet werden.

Umsetzung in WooCommerce: So geht es technisch

Wenn Sie mit WooCommerce arbeiten, ist die technische Umsetzung der GPSR-Pflichten überschaubar - vorausgesetzt, Sie setzen das richtige Plugin ein.

Die am weitesten verbreitete Lösung ist Germanized for WooCommerce von Vendidero. Ab Version 3.18.0 gibt es einen dedizierten "Hersteller"-Bereich unter Produkte, in dem Sie Hersteller mit allen GPSR-relevanten Daten anlegen können:

  • Name und Adresse des Herstellers
  • Kontakt-E-Mail
  • Verantwortliche Person in der EU (mit separaten Feldern)
  • Warnhinweise und Sicherheitsinformationen

Diese Daten werden dann automatisch auf der Produktseite ausgegeben, im von der Germanized-Dokumentation vorgesehenen Format. Sie können die Ausgabe über die Einstellung unter WooCommerce -> German Market -> Allgemein -> Produktsicherheit -> Automatische Ausgabe steuern.

Der praktische Ablauf bei einem meiner Kundenprojekte - einem Hamburg-basierten Spielzeugimporteur mit rund 400 aktiven Artikeln:

1. Alle Hersteller (8 verschiedene aus China und Taiwan) als Hersteller-Datensätze in Germanized angelegt
2. Für Hersteller ohne EU-Sitz: Importeur-Adresse als verantwortliche Person eingetragen
3. Standard-Sicherheitshinweise pro Produktkategorie (Spielzeug 0-3 Jahre, 3-6 Jahre etc.) als Texte angelegt
4. Per Bulk-Edit alle Produkte einem Hersteller und den entsprechenden Sicherheitshinweisen zugeordnet
5. Stichprobenprüfung auf 20 Produktseiten - Ausgabe korrekt, sichtbar, in Deutsch

Die Gesamtarbeit: etwa 6-8 Stunden für 400 Produkte mit acht verschiedenen Herstellern. Für kleinere Sortimente entsprechend weniger.

Alternativ gibt es spezialisierte GPSR-Compliance-Plugins wie das von wp-woo-plugins.com, die ähnliche Felder bieten. Ohne Plugin müssen Sie die Pflichtangaben manuell in die Produktbeschreibungen oder in eigene Produkttabs eintragen - umständlich, aber machbar bei kleinen Sortimenten.

Legen Sie Hersteller als wiederverwendbare Datensätze an - nicht als Freitext je Produkt. Wenn sich die Hersteller-E-Mail ändert, aktualisieren Sie dann nur einen Datensatz statt hundert Produktseiten. Das spart Ihnen beim nächsten Adresswechsel des Lieferanten erheblich Zeit.

Was droht bei Verstößen?

Die Sanktionslage hat sich mit dem aktualisierten ProdSG vom 19. Februar 2026 deutlich verschärft. Marktüberwachungsbehörden können nun Bußgelder von 10.000 bis 100.000 EUR für Verstöße gegen GPSR-Pflichten verhängen - abhängig von Schwere und Wiederholung.

Noch direkter ist das Abmahnrisiko: Der Händlerbund dokumentierte allein im Mai 2025 mindestens zwölf GPSR-Abmahnfälle, initiiert von Mitbewerbern und Wettbewerbsschutzverbänden. Die häufigsten Abmahngründe:

  • Fehlende Herstellerangaben auf der Produktseite
  • Kein EU-Verantwortlicher bei Drittlandsware
  • Sicherheitshinweise nur in Fremdsprache
  • Produktinformationen nur per Link oder PDF, nicht im Angebotstext

Für die rechtliche Einordnung weiterer Pflichten rund um Ihren Shop empfiehlt sich auch ein Blick auf den Artikel zu rechtlichen Pflichten für Website und Shop 2026.

GPSR im Zusammenspiel mit anderen Verpackungs- und Kennzeichnungspflichten

Die GPSR steht nicht allein. Shop-Betreiber in Deutschland jonglieren seit 2024/2025 gleich mehrere parallele Compliance-Anforderungen:

  • Verpackungsgesetz (VerpackG): LUCID-Registrierungspflicht für alle, die Verpackungen in Verkehr bringen. Details dazu im Artikel über die LUCID-Registrierung für Online-Shops.
  • Mengenmeldungen 2026: Wer unter das VerpackG fällt, muss Verpackungsmengen melden - mehr dazu im Beitrag zur Verpackungslizenzierung und Mengenmeldung.
  • PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation): Gilt ab 12. August 2026 und bringt weitere Anforderungen an Verpackungskennzeichnung.
  • BFSG (Barrierefreiheitsstärkungsgesetz): Gilt seit 28. Juni 2025 und betrifft digitale Barrierefreiheit von Online-Shops.

Diese Kombination kann überwältigend wirken. Mein Ansatz für Kunden: eine priorisierte Liste, geordnet nach Abmahnrisiko und Bußgeldhöhe. GPSR-Compliance hat dabei aktuell Priorität, weil das Abmahnrisiko real und aktiv ausgeübt wird.

Compliance-Überblick für Online-Shops 2025/2026

PflichtGilt seitMaximale SanktionPriorität
GPSR (Produktsicherheit)13.12.2024100.000 EUR BußgeldHoch - aktive Abmahnwellen
Verpackungsgesetz LUCID01.01.2019 (Grundgesetz)50.000 EUR BußgeldHoch - Grundpflicht
BFSG (Barrierefreiheit)28.06.2025je nach LandesgesetzMittel
PPWR (Verpackungskennzeichnung)12.08.2026noch offenVorbereitung jetzt

Häufige Fehler und wie Sie sie vermeiden

Nach der Analyse zahlreicher Shops aus meiner täglichen Arbeit kristallisieren sich immer wieder dieselben Schwachstellen heraus.

Fehler 1: Impressum-Verweis statt Produktseiten-Angabe. Viele Händler denken, weil ihre eigene Adresse im Impressum steht, sei damit auch die Herstellerpflicht erfüllt. Das ist falsch. Das Impressum nennt Sie als Shopbetreiber - nicht den Hersteller des jeweiligen Produkts. Die Angaben müssen produktspezifisch und direkt im Angebot stehen.

Fehler 2: Englische Sicherheitshinweise. Für den deutschen Markt müssen Sicherheitshinweise in Deutsch vorliegen. Englische Texte, die vom Hersteller geliefert wurden, reichen nicht - auch wenn sie die gleiche Information enthalten.

Fehler 3: Falsche Rolleneinschätzung. Wer eigene Designs in Asien produzieren lässt und unter eigener Marke verkauft, ist Hersteller im Sinne der GPSR - nicht Händler. Die Pflichten sind wesentlich umfangreicher, inklusive Risikobewertung und technischer Dokumentation.

Fehler 4: EU-Verantwortlichen vergessen. Bei jedem Produkt, dessen Hersteller außerhalb der EU sitzt, muss eine EU-verantwortliche Person benannt und auf der Produktseite angezeigt werden. Das ist kein optionaler Zusatz.

Fehler 5: Einmalige Umsetzung ohne Prozess. GPSR-Compliance ist kein einmaliges Projekt, sondern ein dauerhafter Prozess. Jedes neu eingestellte Produkt muss von Beginn an compliant sein. Ohne einen strukturierten Aufnahmeprozess schleichen sich Lücken ein.

Für einen umfassenden Blick auf Ihren Online-Shop als Ganzes - von Technik über Recht bis Marketing - finden Sie auf dieser Seite weiterführende Informationen.

Fazit: Jetzt handeln, nicht abwarten

Die GPSR ist keine Ankündigung mehr - sie ist geltendes Recht. Wer seinen Shop noch nicht auf die Pflichtangaben geprüft hat, riskiert Abmahnungen, die schnell vierstellige Kosten verursachen, bevor überhaupt eine Behörde tätig wird. Der Aufwand zur Umsetzung ist für die meisten Shops überschaubar: ein gutes Plugin, strukturierte Hersteller-Datensätze und ein klarer Prozess für neue Produkte.

Wenn Sie mit WooCommerce arbeiten und Unterstützung bei der rechtssicheren Einrichtung brauchen - von der Plugin-Konfiguration bis zur Überprüfung der Produktseiten - sprechen Sie mich gerne an. Sie finden mich über die Kontaktseite.

Häufige Fragen

Gilt die GPSR auch für meinen kleinen Online-Shop mit nur 50 Produkten?

Ja, die GPSR macht keine Ausnahmen für Betriebsgröße oder Umsatz. Wenn Sie Verbraucherprodukte in der EU anbieten, gilt die Verordnung vollständig. Ausnahmen gibt es nur für bestimmte Produktkategorien wie Lebensmittel, Medizinprodukte oder Antiquitäten, nicht jedoch für die Unternehmensgröße.

Was genau muss ich als Hersteller auf der Produktseite angeben?

Pflicht sind der Name des Herstellers (oder eingetragener Handelsname), die vollständige Postanschrift und eine E-Mail-Adresse, unter der er erreichbar ist. Diese Angaben müssen direkt auf der Produktseite gut sichtbar platziert werden - nicht nur im Impressum oder hinter einem Link. Eine Verlinkung auf ein separates Dokument genügt nicht.

Ich kaufe Ware in China ein und verkaufe sie in Deutschland. Brauche ich einen EU-Verantwortlichen?

Ja, zwingend. Wenn der Hersteller nicht in der EU ansässig ist, müssen Sie eine in der EU niedergelassene verantwortliche Person benennen. Das können Sie selbst sein (als Importeur), ein bevollmächtigter Vertreter des Herstellers oder ein EU-ansässiger Fulfillment-Dienstleister. Name, Postanschrift und E-Mail dieser Person gehören auf jede betroffene Produktseite.

Reicht ein QR-Code mit Link zur Gebrauchsanleitung für die GPSR-Compliance?

Teilweise. QR-Codes und digitale Anleitungen sind nach GPSR grundsätzlich zulässig, müssen jedoch als Ergänzung, nicht als Ersatz verstanden werden. Sicherheitswarnungen und wesentliche Hinweise müssen in Textform direkt auf der Produktseite oder im Angebot vorhanden sein, nicht nur hinter einem Link oder QR-Code. Die Anleitung selbst darf digital bereitgestellt werden, sofern sie in deutscher Sprache vorliegt.

Welche Produkte sind von der GPSR ausgenommen?

Ausgenommen sind unter anderem Lebensmittel und Tierfutter, Arzneimittel für Menschen und Tiere, Medizinprodukte (geregelt durch EU-Verordnung 2017/745), lebende Tiere und Pflanzen, Pflanzenschutzmittel, Luftfahrzeuge sowie Antiquitäten. Für alle anderen Verbraucherprodukte - von Spielzeug über Haushaltsgeräte bis zu Kosmetika - gilt die GPSR.

Was passiert, wenn ich die GPSR-Pflichten nicht umsetze?

Seit dem 19. Februar 2026 drohen Bußgelder von 10.000 bis 100.000 EUR durch Marktüberwachungsbehörden. Daneben sind Abmahnungen durch Wettbewerber oder Verbraucherschutzverbände möglich - der Händlerbund dokumentierte allein im Mai 2025 mindestens zwölf GPSR-Abmahnfälle. Besonders häufig abgemahnt werden fehlende Herstellerangaben und fehlende EU-verantwortliche Personen bei Drittlandsware.

Wie setze ich GPSR-Pflichten in WooCommerce technisch um?

Am einfachsten über das Plugin Germanized for WooCommerce (ab Version 3.18). Es bietet dedizierte Produktfelder für GPSR-Hersteller, verantwortliche Person und Warnhinweise. Die Daten werden automatisch auf der Produktseite ausgegeben. Alternativ gibt es spezialisierte GPSR-Compliance-Plugins, die ähnliche Felder bereitstellen. Ohne Plugin müssen Sie Pflichtangaben manuell in Produktbeschreibungen einfügen.

Müssen Produkte, die ich schon vor dem 13.12.2024 auf Lager hatte, ebenfalls nachgerüstet werden?

Produkte, die nachweislich vor dem 13. Dezember 2024 innerhalb der EU erworben und auf Lager genommen wurden, durften noch nach altem Recht verkauft werden. Für alle nach dem Stichtag neu eingestellten Angebote gilt die GPSR jedoch vollständig. In der Praxis sollten Sie alle aktiven Listings auf den neuen Stand bringen, da Abmahner kaum zwischen Alt- und Neubestand unterscheiden.