Onlineshop rechtssicher machen 2026: Komplette Pflichten-Übersicht nach Gesetz
2025 und 2026 bringen eine Welle neuer Gesetze für Onlineshops: BFSG, GPSR, Widerrufsbutton, E-Rechnung, PPWR. Dieser Leitfaden zeigt alle Pflichten mit Fristen und konkreten Prioritäten - damit Sie nicht abgemahnt werden.
Die Rechtslage für Onlineshops hat sich in den letzten zwölf Monaten so stark verändert wie selten zuvor. Neue EU-Verordnungen, nationale Umsetzungsgesetze und aktualisierte Verordnungen haben eine Pflichtenwelle ausgelöst, die ich bei meinen Kunden immer häufiger als unterschätzt erlebe. Wer seinen Onlineshop rechtssicher machen will, steht 2026 vor einem Flickenteppich aus Terminen, Ausnahmen und Bußgelddrohungen - dieser Leitfaden bringt Struktur in dieses Chaos.
Ich bin Dawid Dudzinski, WordPress- und WooCommerce-Entwickler aus Hamburg mit über 13 Jahren Erfahrung und mehr als 120 realisierten Projekten. Was ich hier beschreibe, basiert auf meiner Praxis mit deutschen KMU-Shops - ich bin kein Rechtsanwalt und kein Steuerberater, daher: Für die finale rechtliche Bewertung Ihrer individuellen Situation holen Sie bitte anwaltlichen Rat ein.
Die wichtigste Übersicht: Alle Fristen auf einen Blick
Bevor wir die einzelnen Pflichten durchgehen, hilft ein zeitlicher Überblick. Die folgenden Termine haben unmittelbare Relevanz für Onlineshop-Betreiber in Deutschland:
Dazu kommen laufende Pflichten, die seit 2024 oder früher gelten und trotzdem regelmäßig verletzt werden: DDG-Impressum (seit Mai 2024), E-Rechnung Empfangspflicht (seit Januar 2025), LUCID-Verpackungsregistrierung (seit Juli 2022) und Cookie-Consent nach § 25 TDDDG.
1. Impressum und Rechtsgrundlage: TMG ist Geschichte
Seit dem 14. Mai 2024 gilt in Deutschland das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG), das das Telemediengesetz (TMG) abgelöst hat. Inhaltlich hat sich wenig geändert - die Pflichtangaben im Impressum sind nahezu identisch geblieben, aber die Rechtsgrundlage heißt jetzt § 5 DDG statt § 5 TMG. Wer im Impressum noch die alte Formulierung "Angaben gemäß § 5 TMG" stehen hat, bietet eine Angriffsfläche für Abmahnungen.
Das Impressum muss von jeder Unterseite des Shops in maximal zwei Klicks erreichbar sein. Pflichtangaben sind: vollständiger Name oder Firma, ladungsfähige Anschrift (kein Postfach), E-Mail-Adresse, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (sofern vorhanden) und - bei Handwerks- oder Gewerbebetrieben - die zuständige Aufsichtsbehörde. Bei einem Kunden aus dem Münsterland habe ich 2025 ein Impressum saniert, das noch "Postfach 1234" als Adresse trug - das reicht nach ständiger Rechtsprechung nicht.
Impressum-Checkliste nach § 5 DDG
- Vollständiger Name oder Firmenname mit Rechtsformzusatz
- Ladungsfähige Anschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort - kein Postfach)
- E-Mail-Adresse (schnell erreichbar, nicht nur Kontaktformular)
- Umsatzsteuer-ID (wenn vorhanden)
- Handelsregisternummer (wenn eingetragen)
- Aufsichtsbehörde bei erlaubnispflichtigen Berufen
- Verweis auf § 5 DDG (nicht mehr § 5 TMG)
- Maximal 2 Klicks von jeder Unterseite erreichbar
Die vollständige Liste der rechtlich notwendigen Texte und Rechtsvoraussetzungen für Shops finden Sie auch in meinem Artikel zu den allgemeinen Rechtspflichten für Webseiten und Shops 2026.
2. AGB, Widerrufsbelehrung und Pflichtinformationen
Es gibt keine gesetzliche Pflicht zu eigenen AGB - aber faktisch können Sie die Vielzahl gesetzlich vorgeschriebener Informationspflichten im B2C-Bereich ohne AGB kaum sauber abbilden. Fehlen vorgeschriebene Informationen, riskieren Sie Abmahnungen von Wettbewerbern oder Verbraucherschutzvereinen.
Zur Widerrufsbelehrung gilt: Sie muss klar, verständlich und vor Vertragsschluss zugänglich sein. Das Muster-Widerrufsformular ist als Anlage beizufügen. Fehler hier können die Widerrufsfrist von 14 Tagen auf bis zu 12 Monate und 14 Tage verlängern.
AGBs und Widerrufsbelehrungen sollten Sie nicht selbst schreiben, sondern von spezialisierten Anbietern wie dem Händlerbund, der IT-Recht Kanzlei oder eRecht24 beziehen - und regelmäßig aktualisieren lassen. Als WooCommerce-Entwickler binde ich bei meinen Kunden diese Dienste per Plugin ein, damit Rechtstexte automatisch aktualisiert werden.
3. Cookie-Consent nach § 25 TDDDG
Das TTDSG wurde im Mai 2024 in TDDDG (Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz) umbenannt. Der Inhalt blieb weitgehend gleich, das Wichtigste steht in § 25: Wer Cookies oder ähnliche Technologien auf dem Endgerät eines Nutzers speichert oder abruft, braucht dafür vorab eine aktive Einwilligung - außer die Cookies sind technisch zwingend notwendig.
Technisch notwendig sind Cookies für: Warenkorb, Session-Login, Sicherheitsfunktionen. Alles andere - Analytics (Google Analytics, Matomo ohne Anonymisierung), Werbecookies, Social-Media-Pixel - erfordert eine explizite Einwilligung.
Ablehnen muss auf der ersten Ebene des Banners genauso prominent platziert sein wie Akzeptieren. Ein verstecktes Ablehnen-Untermenü genügt nicht - deutsche Gerichte haben das 2025 mehrfach klargestellt. Bußgelder bis zu 300.000 EUR sind möglich.
Die Einwilligungsverwaltungsverordnung (EinwV) ist am 1. April 2025 in Kraft getreten. Sie ermöglicht es Nutzern künftig, Consent-Entscheidungen zentral über anerkannte Dienste zu verwalten. Für Shopbetreiber bedeutet das mittelfristig, dass konforme Consent-Management-Plattformen (CMP) diese Schnittstelle unterstützen müssen.
Zuverlässige CMP-Tools für WooCommerce: Borlabs Cookie, Complianz oder Usercentrics. Kostenlose Lösungen wie Cookie Notice reichen für professionelle Shops nicht aus.
4. BFSG - Barrierefreiheit ist seit Juni 2025 Pflicht
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist am 28. Juni 2025 in Kraft getreten und setzt die EU-Richtlinie 2019/882 um. Es gilt für alle Onlineshops, die Waren oder Dienstleistungen an Verbraucher verkaufen. Die einzige Ausnahme betrifft Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und maximal 2 Millionen Euro Jahresumsatz - aber nur für Dienstleistungen, nicht für Produkte.
Was technisch gefordert ist, orientiert sich an der Europäischen Norm EN 301 549 und den WCAG 2.1 Richtlinien. Praktisch bedeutet das unter anderem:
BFSG-Anforderungen im Shop
| Anforderung | Was es bedeutet | Typische Lücke |
|---|---|---|
| Alt-Texte für Bilder | Produktfotos brauchen beschreibende Alt-Attribute | Bilder ohne Alt-Text oder mit Dateiname als Alt |
| Tastaturnavigation | Gesamter Shop per Tastatur bedienbar | Modale Fenster ohne Fokus-Management |
| Farbkontrast | Mindest-Kontrastverhältnis 4,5:1 für Fließtext | Hellgraues Label auf weißem Grund |
| Formular-Labels | Jedes Eingabefeld braucht ein zugeordnetes Label-Element | Placeholder statt Label verwendet |
| Barrierefreiheitserklärung | Pflichtdokument auf der Website | Fehlt komplett |
Bußgelder können bis zu 100.000 Euro betragen. Bei einem Kunden aus dem Hamburger Großhandel habe ich im Herbst 2025 ein Accessibility-Audit durchgeführt - über 60 Prozent der Produktseiten hatten fehlende oder sinnlose Alt-Texte, und das Checkout-Formular war nicht per Tastatur abschließbar. Drei Tage Arbeit, um das zu bereinigen.
Für WooCommerce empfehle ich als Einstieg das Plugin WP Accessibility sowie ein professionelles Accessibility-Audit mit axe DevTools. Wenn Sie Unterstützung bei der Umsetzung brauchen, finden Sie mehr zu meiner Arbeit an barrierefreien Online-Shops hier.
5. GPSR - Produktsicherheit seit Februar 2026
Die EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR, General Product Safety Regulation) ist seit dem 19. Februar 2026 in Deutschland vollständig in Kraft - das deutsche Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) wurde an diesem Datum entsprechend angepasst. Die GPSR gilt für alle nicht-lebensmittelbezogenen Produkte und ist die umfassendste Reform des europäischen Produktsicherheitsrechts seit über 20 Jahren.
Für Onlineshop-Betreiber sind vor allem die Informationspflichten auf Produktebene relevant:
GPSR-Pflichtangaben pro Produkt im Shop
- Name und Kontaktadresse des Herstellers (oder EU-Bevollmächtigten)
- Produktname, Modell, Typ, Charge oder Seriennummer
- Sicherheitswarnungen und Hinweise in der jeweiligen Landessprache
- Bei Importeuren: eigene Kontaktdaten zusätzlich zum Hersteller
- Unterlagen auf Anfrage der Marktüberwachungsbehörde bereitzuhalten
Amazon, Kaufland und andere Marktplätze haben angekündigt, Listings ohne vollständige GPSR-Angaben zu sperren. Wer seinen Shop mit Marktplätzen synchronisiert, sollte prüfen, ob alle Produktdaten vollständig übergeben werden.
In der Praxis bedeutet das für WooCommerce-Shops: Für jedes Produkt brauchen Sie ein angepasstes Metafeld oder eine Produktseiten-Sektion für Herstellerdaten. Ich löse das bei meinen Kunden über ACF-Felder oder WooCommerce-Product-Custom-Attributes, die dann im Theme an einer festen Position ausgegeben werden.
6. Preisangaben und Streichpreise nach PAngV
Die Preisangabenverordnung (PAngV) in ihrer aktuellen Fassung schreibt vor, dass bei jeder Preisermäßigung der niedrigste Preis der letzten 30 Tage vor Beginn der Aktion als Referenzpreis angezeigt werden muss. Das betrifft alle Aktionspreise, Streichpreise und Rabatt-Badges.
Ein klassischer Fehler, den ich regelmäßig sehe: Ein Shop setzt den UVP (unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers) als Streichpreis ein, obwohl das Produkt intern nie zu diesem Preis verkauft wurde. Das ist seit der PAngV-Novelle 2022 unzulässig und ein beliebtes Abmahnthema. Mehr zu den konkreten Regeln bei Streichpreisen und Rabatten habe ich in meinem Artikel zur PAngV-konformen Preisgestaltung beschrieben.
Weitere PAngV-Pflichten für Onlineshops:
Preisangaben-Checkliste nach PAngV
- Endpreis (inkl. MwSt.) immer klar erkennbar je Produkt
- Grundpreis (pro kg, Liter, Stück etc.) bei verpackten Waren
- Versandkosten separat ausweisen oder klar auf deren Berechnung hinweisen
- Bei Streichpreisen: niedrigster Preis der letzten 30 Tage als Referenz
- UVP-Verweise nur zulässig, wenn tatsächlich am Markt durchgesetzt
7. Zahlungsarten: Pflichten und geplante Änderungen
Es gibt keine gesetzliche Pflicht, eine bestimmte Mindestanzahl an Zahlungsarten anzubieten. Wohl aber gibt es Regelungen, die faktisch bestimmte Methoden erfordern. Wer Kreditkarten akzeptiert, muss 3D Secure (Strong Customer Authentication nach PSD2) implementiert haben.
Ab dem 20. November 2026 tritt die neue EU-Verbraucherkreditrichtlinie in Kraft. Buy-now-pay-later-Modelle und Ratenzahlungsangebote werden dann als Verbraucherkredit eingestuft - mit erweiterten Informations- und Dokumentationspflichten. Shops, die BNPL-Dienste wie Klarna Ratenkauf, Scalapay oder ähnliche Angebote eingebunden haben, sollten prüfen, welche Pflichten auf sie als Händler zukommen. Eine aktuelle Übersicht zu Zahlungsarten und ihren rechtlichen Anforderungen finden Sie in einem separaten Artikel.
Vorteile
- Vielfältige Zahlungsarten erhöhen nachweislich die Conversion-Rate
- Klarna, PayPal und Kreditkarte decken über 80 % der deutschen Käufer ab
- Stripe und Mollie bieten 3DS2-konformes Checkout-Handling out-of-the-box
Nachteile
- Jede zusätzliche Zahlungsart erhöht Transaktionsgebühren und Komplexität
- BNPL-Integration erfordert ab November 2026 erweiterte Aufklärungspflichten
- Rückbuchungsrisiko (Chargebacks) steigt mit Kreditkarten-Anteil
8. Widerrufsbutton: Die neue Pflicht ab 19. Juni 2026
Das ist die Änderung, die derzeit in der E-Commerce-Szene am meisten diskutiert wird. Ab dem 19. Juni 2026 müssen alle Onlineshops, bei denen Verbrauchern ein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht, einen klar erkennbaren Widerrufsbutton bereitstellen - geregelt in § 356a BGB als Umsetzung der EU-Richtlinie 2023/2673.
Der Button muss:
- Dauerhaft auf der Website sichtbar sein (z.B. im Kunden-Account unter Meine Bestellungen)
- Eindeutig beschriftet sein, am besten mit dem Text Vertrag widerrufen
- Ohne Medienbruch - also komplett digital - zum Abschluss des Widerrufs führen
- Eine Bestätigungs-E-Mail mit Datum und Uhrzeit des Widerrufs versenden
Wird der Button nicht rechtzeitig implementiert, verlängert sich die Widerrufsfrist automatisch auf 12 Monate und 14 Tage. Das ist ein erhebliches finanzielles Risiko, weil Kunden in diesem Zeitraum bestellte Waren zurückgeben könnten.
Die meisten großen Shop-Systeme - Shopware, Shopify, WooCommerce - werden Plugin-Updates oder Core-Features zur Umsetzung des Widerrufsbuttons bis zum 19. Juni 2026 liefern. Prüfen Sie jetzt, ob Ihr Theme den Button korrekt darstellt, und testen Sie den kompletten Widerrufsflow in der Staging-Umgebung.
Für WooCommerce-Shops bieten Plugins wie das Widerrufstool der IT-Recht Kanzlei oder eRecht24 die nötige Funktionalität. Achten Sie darauf, dass die Bestätigungs-E-Mail automatisiert versendet wird und das Datum protokolliert wird.
9. E-Rechnung: B2B-Pflicht seit Januar 2025
Seit dem 1. Januar 2025 müssen inländische Unternehmen im B2B-Bereich E-Rechnungen empfangen können. Eine normale PDF-Rechnung per E-Mail gilt nicht mehr als elektronische Rechnung im rechtlichen Sinne. Rechtskonforme Formate sind ZUGFeRD (ab Version 2.0) und XRechnung.
Für reine B2C-Shops ist die Empfangspflicht zunächst weniger relevant - dort stellen Sie Rechnungen an Verbraucher, und diese brauchen keine E-Rechnung. Sobald Sie aber auch Geschäftskunden beliefern, müssen Sie technisch in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen. Ein einfaches E-Mail-Postfach genügt laut BMF dafür - das ZUGFeRD-XML ist in der PDF-Datei eingebettet.
Die Ausstellungspflicht für E-Rechnungen gilt gestaffelt: Kleine Unternehmen unter 800.000 EUR Jahresumsatz müssen ab dem 1. Januar 2027 E-Rechnungen ausstellen, alle anderen ab dem 1. Januar 2028.
Für WooCommerce empfehle ich das Plugin Germanized for WooCommerce in Kombination mit WooCommerce German Market - beide unterstützen ZUGFeRD-Rechnungen. Mehr zu den technischen Anforderungen meiner Online-Shop-Entwicklungsleistungen finden Sie auf meiner Website.
10. Verpackungsregister LUCID und die neue PPWR
Die Registrierung im LUCID-Verpackungsregister der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister ist seit Juli 2022 für alle Onlinehändler Pflicht, die Versandverpackungen in Deutschland in Verkehr bringen. Die Registrierung selbst ist kostenlos, die Lizenzierung bei einem Dualen System (z.B. Der Grüne Punkt, Interseroh, Reclay) kostet je nach Menge zwischen wenigen Euro und mehreren Hundert Euro pro Jahr.
Verstöße können mit bis zu 200.000 Euro Bußgeld geahndet werden und zu einem Verkaufsverbot führen.
Ab dem 12. August 2026 kommt dann noch die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR) hinzu. Die sofort relevante Neuerung: Für jede einzelne Verpackungsart ist eine Konformitätserklärung zu erstellen, die bestätigt, dass die Verpackung die Mindestanforderungen für Stoffbeschränkungen, Minimierungsanforderungen und Recyclingfähigkeit erfüllt.
11. Prioritäten setzen: Was zuerst anpacken?
Kein Onlineshop-Betreiber kann alle Themen gleichzeitig angehen. Aus meiner Praxis ergibt sich folgende Priorisierung:
Prioritätenliste für Onlineshop-Betreiber 2026
| Priorität | Maßnahme | Deadline | Risiko bei Untätigkeit |
|---|---|---|---|
| 1 | Widerrufsbutton implementieren | 19.06.2026 | Widerrufsfrist 12 Monate + 14 Tage |
| 2 | GPSR-Produktdaten vervollständigen | Sofort (gilt seit 19.02.2026) | Listing-Sperrung auf Marktplätzen |
| 3 | BFSG-Accessibility-Audit und Umsetzung | Sofort (gilt seit 28.06.2025) | Bußgeld bis 100.000 EUR |
| 4 | Cookie-Consent-Banner prüfen | Sofort (§ 25 TDDDG) | Bußgeld bis 300.000 EUR |
| 5 | Impressum auf § 5 DDG umstellen | Sofort (gilt seit Mai 2024) | Abmahnrisiko |
| 6 | LUCID-Registrierung prüfen | Sofort (gilt seit Juli 2022) | Bußgeld bis 200.000 EUR |
| 7 | E-Rechnung-Empfang sicherstellen (B2B) | Gilt seit 01.01.2025 | Verstöße gegen Steuerrecht |
| 8 | PPWR-Konformitätserklärungen vorbereiten | Bis 12.08.2026 | Verkaufsverbot |
Bei einem Kunden aus dem Bereich Babyausstattung, den ich Anfang 2026 übernommen habe, war keiner der acht Punkte vollständig umgesetzt - LUCID-Registrierung fehlte komplett, das Cookie-Banner hatte keinen gleichwertigen Ablehnen-Button, und alle Produktseiten fehlten GPSR-Herstellerangaben. Es hat drei intensive Wochen gekostet, das Fundament zu legen.
12. Was die meisten Guides verschweigen
Viele Rechts-Checklisten im Internet listen Pflichten auf, ohne auf die Wechselwirkungen hinzuweisen. Hier drei Punkte, die in der Praxis oft übersehen werden:
Erstens: Das BFSG und die Barrierefreiheitspflicht gelten auch für den Checkout-Prozess und die Bestellbestätigung per E-Mail. Eine barrierefreie Produktseite nützt wenig, wenn der Checkout-Button per Tastatur nicht erreichbar ist.
Zweitens: Die GPSR-Herstellerinformationspflicht gilt auch für digitale Produkte, soweit es sich um Produkte mit digitalen Elementen handelt - also zum Beispiel Smart-Home-Geräte, Spielzeug mit App-Steuerung oder vernetzte Haushaltsgeräte.
Drittens: Bei internationalen Shops, die auch nach Österreich oder in die Schweiz verkaufen, reicht die Umsetzung der deutschen GPSR nicht aus - Österreich hat eigene nationale Meldestrukturen, und die Schweiz ist kein EU-Mitglied.
Wenn Sie Unterstützung bei der technischen Umsetzung dieser Pflichten in WooCommerce oder einem anderen WordPress-basierten Shop benötigen, können Sie mich gern über meine Kontaktseite anfragen. Ich begleite Shops von der Konzeption bis zur laufenden Pflege.
Eine vollständige rechtssichere Shop-Entwicklung umfasst heute weit mehr als Theme und Plugin-Installation - sie startet mit einem Rechts-Audit und endet mit dokumentierten Prozessen für neue Pflichten, die noch kommen werden.
Der Widerrufsbutton ist ab dem 19. Juni 2026 nach § 356a BGB verpflichtend für alle Onlineshops, bei denen Verbrauchern ein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht. Der Button muss gut sichtbar und dauerhaft während der Widerrufsfrist erreichbar sein. Fehlt er, verlängert sich die Widerrufsfrist automatisch auf 12 Monate und 14 Tage - ein erhebliches Haftungsrisiko. Ja, wenn Sie über einen Webshop Waren oder Dienstleistungen an Verbraucher verkaufen, gilt das BFSG seit dem 28. Juni 2025. Ausgenommen sind nur Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz, sofern sie Dienstleistungen anbieten. Bei Produkten gibt es keine Kleinunternehmer-Ausnahme. Bußgelder können bis zu 100.000 Euro betragen. Die EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR) ist seit dem 19. Februar 2026 in Deutschland vollständig in Kraft. Sie müssen bei jedem Produkt den Hersteller mit vollständiger Adresse und Kontaktmöglichkeit angeben, eine eindeutige Produktidentifikation anzeigen und Sicherheitswarnungen in der jeweiligen Landessprache publizieren. Marktplätze wie Amazon können Listings ohne diese Angaben sofort sperren. Ja, § 25 TDDDG verlangt eine aktive Einwilligung vor dem Setzen nicht technisch notwendiger Cookies. Das Banner muss eine gleichwertig sichtbare Ablehnen-Option auf der ersten Ebene bieten - ein versteckter Ablehnen-Link im Untermenü ist nicht ausreichend. Bußgelder nach § 28 TDDDG können bis zu 300.000 Euro betragen. Technisch notwendige Cookies für Warenkorb oder Login sind ohne Einwilligung erlaubt. Die Empfangspflicht für E-Rechnungen gilt seit dem 1. Januar 2025 für alle inländischen B2B-Transaktionen. Wenn Sie auch Geschäftskunden beliefern, müssen Sie E-Rechnungen im Format ZUGFeRD oder XRechnung empfangen können. Reine B2C-Shops sind davon zunächst nicht betroffen, die Ausstellungspflicht für E-Rechnungen gilt für kleinere Unternehmen gestaffelt ab 2027 beziehungsweise 2028. Seit dem 14. Mai 2024 gilt das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) anstelle des TMG. Die inhaltlichen Anforderungen ans Impressum sind nahezu unverändert, aber die Rechtsgrundlage hat sich geändert: Aus § 5 TMG wird § 5 DDG. Diese Referenz sollten Sie in Ihrem Impressum aktualisieren, um keine Angriffsfläche für Abmahnungen zu bieten. Ja, seit dem 1. Juli 2022 sind ohne Ausnahme alle Unternehmen registrierungspflichtig, die mit Ware befüllte Verpackungen erstmals gewerblich in Deutschland in Verkehr bringen. Die Registrierung im LUCID-Register der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister ist kostenlos, die Lizenzierung beim Dualen System kostenpflichtig. Verstöße können mit bis zu 200.000 Euro geahndet werden und ein Verkaufsverbot nach sich ziehen. Ab dem 12. August 2026 tritt die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR) in Kraft. Die wichtigste sofortige Neuerung ist die Pflicht zur Konformitätserklärung für jede einzelne Verpackungsart, mit der Hersteller bestätigen, dass ihre Verpackungen Mindestanforderungen zu Stoffbeschränkungen und Recyclingfähigkeit erfüllen. Die Recycling-Mindestquoten selbst greifen gestaffelt ab 2030.Häufige Fragen
Ab wann gilt der Widerrufsbutton für Onlineshops?
Ist mein Onlineshop vom BFSG betroffen?
Was bedeutet die GPSR für meinen WooCommerce-Shop?
Brauche ich als Onlineshop-Betreiber ein Cookie-Banner?
Gilt die E-Rechnungspflicht auch für meinen Webshop?
Was ist beim Impressum nach dem DDG anders als beim alten TMG?
Müssen alle Onlineshops im LUCID-Verpackungsregister registriert sein?
Was ändert sich durch die PPWR (EU-Verpackungsverordnung) ab August 2026?
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