Die 30-Tage-Regel für Streichpreise gilt seit Mai 2022 - und trotzdem sehe ich fast täglich Onlineshops, die sie falsch umsetzen. Manchmal fehlt der Referenzpreis ganz, manchmal ist er eine UVP, die so schon seit Jahren nicht mehr aktuell ist, manchmal berechnet sich der angegebene Rabatt auf einen Preis, der in der letzten Woche künstlich angehoben wurde. All das kann zu einer Abmahnung führen, und nach dem EuGH-Urteil vom September 2024 ist die Rechtslage noch klarer als vorher.

In diesem Beitrag erkläre ich, was § 11 PAngV konkret von Ihnen verlangt, wo die Ausnahmen liegen, wie Sie Rabattaktionen technisch sauber aufsetzen und welche Fehler Konkurrenten und Verbraucherverbände am häufigsten aufgreifen. Ich betreue seit über 13 Jahren Onlineshops für den deutschen Markt und habe die Entwicklung dieser Regelungen von der Omnibus-Richtlinie bis zum EuGH-Urteil praxisnah begleitet. Ich bin Webentwickler, kein Rechtsanwalt - für rechtssichere Einzelfallberatung wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Wettbewerbsrecht.

Was § 11 PAngV genau verlangt

Seit dem 28. Mai 2022 gilt in Deutschland die novellierte Preisangabenverordnung, mit der die EU-Omnibus-Richtlinie 2019/2161 in nationales Recht umgesetzt wurde. Der entscheidende Paragraph ist § 11 Abs. 1 PAngV. Er lautet sinngemäß: Wer eine Preisermäßigung für Waren bekanntgibt, muss gleichzeitig den niedrigsten Gesamtpreis angeben, den er innerhalb der letzten 30 Tage vor der Preisermäßigung verlangt hat.

Das klingt simpel. Aber in der Praxis stecken mehrere Tücken drin. Erstens gilt die Pflicht für jede öffentliche Bekanntgabe einer Preisermäßigung - nicht nur für große Rabattaktionen, sondern auch für einen kurzen Flash-Sale, der nur 24 Stunden läuft. Zweitens muss der Referenzpreis tatsächlich der niedrigste Preis der letzten 30 Tage sein, nicht etwa der gestrige oder der von vor drei Wochen - sondern das absolute Minimum des 30-Tage-Fensters.

28.05.2022PAngV-Reform in Kraft (Omnibus-Richtlinie)
25.000 Euromax. Bußgeld bei Ordnungswidrigkeit nach § 19 PAngV
30 TageRückblickfenster für den Referenzpreis bei Preisermäßigungen
26.09.2024EuGH-Urteil C-330/23 verschärft Anforderungen an Streichpreise

Mit dem Streichpreis ist der durchgestrichene frühere Preis gemeint, der neben dem aktuellen Angebotspreis steht. Genau dieser Streichpreis muss dem 30-Tage-Tiefstpreis entsprechen. Er darf nicht der UVP sein (außer in bestimmten Konstellationen, dazu gleich), nicht der Preis vom letzten Monat und nicht irgendein fiktiver Wert.

Das EuGH-Urteil vom September 2024 - was sich geändert hat

Am 26. September 2024 hat der Europäische Gerichtshof in der Rechtssache C-330/23 eine Entscheidung getroffen, die viele Händler überrascht hat. Der Fall: Aldi bewarb Bananen mit einem Streichpreis von 1,69 Euro und einem Aktionspreis von 1,29 Euro. Der eigentliche Tiefstpreis der letzten 30 Tage lag aber bei 1,29 Euro - also genau dem Aktionspreis selbst. Der Streichpreis war damit nicht der niedrigste 30-Tage-Preis, sondern der zuletzt verlangte Preis, der zuvor erhöht worden war.

Der EuGH hat klargestellt: Der 30-Tage-Tiefstpreis ist nicht nur eine zusätzliche Pflichtinformation, die irgendwo auf der Seite stehen muss. Er ist auch die Bemessungsgrundlage für den beworbenen Rabatt. Wer also "50% Rabatt" bewirbt, muss diese 50% auf Basis des 30-Tage-Tiefstpreises berechnen - nicht auf Basis des zuletzt verlangten Preises.

Das Preisschaukel-Muster - Preis erhöhen, dann mit hohem Rabatt wieder senken - ist seit dem EuGH-Urteil C-330/23 vom September 2024 praktisch nicht mehr durchführbar. Wer Rabatte in Prozent bewirbt, muss sie vom echten 30-Tage-Minimum berechnen.

Das bedeutet konkret: Wenn ein Artikel die letzten 30 Tage für 80 Euro angeboten wurde, Sie den Preis am 25. Tag auf 120 Euro erhöhen und dann fünf Tage später mit "50% Rabatt auf 60 Euro" werben, ist das ein Verstoß. Der 30-Tage-Tiefstpreis war 80 Euro - der echte Rabatt beträgt also 25%, nicht 50%. Genau diese Täuschung wollte der europäische Gesetzgeber verhindern.

UVP als Streichpreis - was noch erlaubt ist

Die UVP (Unverbindliche Preisempfehlung) des Herstellers ist ein häufig verwendeter Referenzwert im Handel. Viele Händler zeigen "UVP: 199 Euro - unser Preis: 149 Euro". Fällt das unter § 11 PAngV?

Das OLG Köln hat in einem Urteil vom Mai 2026 für ein Penny-Produkt entschieden: Eine als UVP gekennzeichnete Gegenüberstellung ist keine Bekanntgabe einer Preisermäßigung im Sinne von § 11 Abs. 1 PAngV. Wenn also "UVP" klar erkennbar neben dem Vergleichspreis steht und der Händler keinen weiteren Rabatt in Prozent auslobt, muss der 30-Tage-Bestpreis nicht zusätzlich angegeben werden.

Das ändert sich aber, sobald Sie den UVP-Vergleich mit einer Prozentangabe kombinieren: "40% unter UVP" oder ein durchgestrichener Preis ohne klare UVP-Kennzeichnung. Dann greift § 11 PAngV, und der Streichpreis muss Ihrem eigenen 30-Tage-Tiefstpreis entsprechen - nicht der UVP.

UVP vs. eigener Streichpreis: Wann welche Regel gilt

Situation§ 11 PAngV greift?Referenzpreis
UVP klar gekennzeichnet, kein % angegebenNeinUVP des Herstellers
UVP + "% unter UVP" kombiniertJaIhr 30-Tage-Tiefstpreis
Durchgestrichener Preis ohne KennzeichnungJaIhr 30-Tage-Tiefstpreis
Flash-Sale mit % RabattJaIhr 30-Tage-Tiefstpreis
Individueller Gutscheincode per E-MailNeinKein Referenzpreis nötig
Preisermäßigung auf verderbliche WareNeinAusnahme nach § 11 Abs. 2 PAngV

Wichtig: Ein Händler, der selbst Hersteller des Produkts ist, darf keine eigene UVP als Streichpreis verwenden. Der Verbraucher geht davon aus, dass die UVP von einem unabhängigen Dritten stammt. Wer sein eigenes Produkt mit seiner eigenen UVP gegenüberstellt, täuscht über den Preisvorteil.

Die vier häufigsten Fehler bei Streichpreisen

In meiner täglichen Arbeit mit Onlineshops begegnen mir immer wieder dieselben Probleme. Bei einem Kunden aus dem Möbelbereich in Hamburg hatten alle Produkte seit Jahren eine UVP als Streichpreis - ohne dass diese je als UVP gekennzeichnet war. Technisch war der Streichpreis im WooCommerce-Backend schlicht das alte Preisfeld, das nie aktualisiert wurde. Erst als ein Mitbewerber eine Abmahnung schickte, wurde das Problem sichtbar.

Hier sind die vier Muster, die am häufigsten zu Problemen führen:

Erstens: Der veraltete Streichpreis. Ein Produkt wird für 50 Euro angeboten, der Streichpreis zeigt 80 Euro - aber das war der Preis vor acht Monaten. Das Landgericht Wiesbaden hat mit Urteil vom April 2025 klargestellt, dass ein veralteter Streichpreis irreführend ist, auch wenn er irgendwann tatsächlich verlangt wurde.

Zweitens: Fehlende oder versteckte Referenzpreisangabe. Der 30-Tage-Tiefstpreis muss klar, eindeutig und gut lesbar direkt beim Angebotspreis stehen. Ein Hinweis im Kleingedruckten der Fußzeile reicht nicht.

Drittens: Die Rabatt-Berechnung passt nicht zum Referenzpreis. Der Rabatt in Prozent wird auf einen anderen Wert als den angegebenen Streichpreis berechnet - eine Inkonsistenz, die aufmerksamen Käufern und Abmahnern sofort auffällt.

Viertens: Der Streichpreis ist höher als der 30-Tage-Tiefstpreis. Wenn der Artikel zwischenzeitlich günstiger war, ist der verwendete Streichpreis falsch - auch wenn er früher einmal der reguläre Preis war.

Checkliste: Streichpreis-Audit für Ihren Shop

  • Entspricht jeder Streichpreis dem tatsächlichen Tiefstpreis der letzten 30 Tage?
  • Werden alle Preisänderungen mit Datum und Zeitstempel protokolliert?
  • Sind UVP-Vergleiche als solche klar gekennzeichnet (nicht als eigener Streichpreis)?
  • Stimmt der beworbene Rabatt in Prozent mit dem Verhältnis Angebotspreis zu 30-Tage-Tiefstpreis überein?
  • Steht der Referenzpreis direkt beim Angebotspreis, nicht nur in der Fußzeile?
  • Haben Artikel, die neu ins Sortiment kamen, den niedrigsten Preis seit Erstangebot als Referenz?
  • Sind individuelle Rabattcodes wirklich individuell oder öffentlich beworben?
  • Wurden schnell verderbliche Waren als solche identifiziert und entsprechend dokumentiert?

Ausnahmen von § 11 PAngV - was wirklich gilt

Die Ausnahmen sind im Gesetz klar benannt, werden in der Praxis aber oft missverstanden.

Dienstleistungen sind vollständig ausgenommen. § 11 PAngV gilt nur für Waren, nicht für Serviceleistungen oder digitale Dienstleistungen wie Software-Abonnements. Wenn Sie also Ihre Webentwicklungs-Pakete reduzieren, muss kein 30-Tage-Bestpreis angegeben werden.

Individuelle Preisermäßigungen sind ebenfalls ausgenommen. Ein personalisierter Gutscheincode, der per Newsletter nur an Bestandskunden geschickt wird und nicht öffentlich beworben wird, löst die Pflicht nicht aus. Sobald der Code aber auf der Website oder in einer öffentlichen Social-Media-Anzeige erscheint, gilt die Regel.

Schnell verderbliche Waren bilden eine dritte Ausnahme - aber mit einer klaren Bedingung: Der Verbraucher muss aus der Werbung erkennen können, dass der Preis wegen drohenden Verderbs gesenkt wurde. Ein einfaches "Sonderangebot" reicht nicht; der Grund muss transparent kommuniziert werden.

Vorteile

  • Dienstleistungen vollständig ausgenommen
  • Individuelle Kundencodes ohne Referenzpreis erlaubt
  • Klare UVP-Kennzeichnung schützt vor § 11 PAngV
  • Preistransparenz stärkt langfristig das Verbrauchervertrauen

Nachteile

  • Jede öffentliche Preisermäßigung auf Waren löst Pflicht aus
  • Keine Ausnahme für kurze Flash-Sales oder Black Friday
  • Technische Protokollierung aller Preisänderungen nötig
  • Fehlende Preishistorie kann zu Beweisproblemen führen

Technische Umsetzung in WooCommerce

Die Rechtspflicht steht. Jetzt kommt die technische Frage: Wie setzen Sie das im Shop um, ohne für jede Rabattaktion manuell rechnen und prüfen zu müssen?

Die einfachste und in meiner Erfahrung robusteste Lösung für WooCommerce-Shops im deutschen Markt ist Germanized for WooCommerce von Vendidero. Das Plugin (kostenlose Basisversion, Pro ab ca. 69 Euro/Jahr) protokolliert Preisänderungen automatisch mit Zeitstempel. Im Produkteditor sehen Sie dann, was der niedrigste Preis der letzten 30 Tage war, und können diesen als offiziellen Streichpreis hinterlegen. Damit ist die Dokumentationspflicht erfüllt.

Für Shops, die Germanized nicht einsetzen, gibt es spezialisierte Plugins für die Preishistorie. Das Prinzip ist dasselbe: Jede Änderung am regulären Preis (regular_price) oder am Aktionspreis (sale_price) wird mit Datum gespeichert. Ein Cron-Job oder ein Hook beim Speichern des Produkts schreibt den Datensatz in eine eigene Datenbanktabelle. Für komplexere Setups ist das eine sinnvolle Eigenentwicklung - ich baue das bei größeren Kundenprojekten als mu-Plugin ein.

Tipp für variable Produkte: Bei Produktvarianten gilt die 30-Tage-Regel für jede Variante separat, nicht für das Elternprodukt. Ein T-Shirt in Größe S und M kann unterschiedliche Tiefstpreise haben - achten Sie darauf, dass Ihre Preishistorie auf Varianten-Ebene arbeitet.

Wenn Sie Rabattaktionen über WooCommerce-Coupons abwickeln, die öffentlich beworben werden (etwa in einem Newsletter-Banner oder in Google Shopping), müssen Sie zusätzlich sicherstellen, dass der dargestellte Streichpreis auf der Produktseite dem 30-Tage-Tiefstpreis entspricht - der Coupon selbst ändert daran nichts. Die Pflicht bezieht sich auf die Darstellung im Shop, nicht auf den Zahlvorgang.

Für Shops, die ich auf der Seite de/online-shops/ betreue, richte ich standardmäßig ein einfaches Logging-System ein und überprüfe vor jeder Rabattkampagne manuell, ob die Streichpreise valide sind. Das kostet 30 Minuten vor einer Aktion, verhindert aber teure Abmahnungen.

Shopware, Shopify und andere Plattformen

Die Pflicht nach § 11 PAngV gilt unabhängig von der Shop-Software - sie ist gesetzlich und nicht plattformspezifisch. Shopware bietet seit Version 6 eine integrierte Preishistorie-Funktion. Shopify hat in der deutschen Adaptierung entsprechende Apps wie "Prisync" oder "Shopify Price History by Cloudflare", die die Anforderungen abdecken.

Bei Shopify-Shops für Deutschland empfehle ich zusätzlich, die Preiswerbung in Google Shopping und Meta Ads gesondert zu prüfen: Auch in Anzeigen gilt die Pflicht, sobald ein Streichpreis oder Rabatt in Prozent angezeigt wird. Plattform-Algorithmen werfen Produktdaten mit alten oder inkonsistenten Streichpreisen gelegentlich aus den Feeds - eine automatische Preishistorie reduziert dieses Risiko.

Für einen Kunden aus dem Münchner Raum, der einen Sportartikelshop betreibt, haben wir 2025 die Preishistorie-Protokollierung in Shopware nachgerüstet. Der Auslöser war eine Abmahnung wegen eines Streichpreises, der einem Weihnachts-Sale aus dem Vorjahr entstammte - also über 12 Monate alt war. Die Rechtsverfolgungskosten beliefen sich auf knapp 1.800 Euro allein für die Unterwerfungserklärung. Der Umbau des Systems kostete weniger.

1.800 Eurotypische Kosten einer einfachen Streichpreis-Abmahnung (Unterwerfungserklärung)
25.000 Euromaximales Bußgeld als Ordnungswidrigkeit nach § 19 PAngV
69 EuroEinstiegspreis Germanized Pro (Jahres-Lizenz, Stand 2025)
30 Min.Zeitaufwand pro Rabattaktion für manuelle Streichpreis-Prüfung

Black Friday, Cyber Week und saisonale Aktionen

Black Friday ist der häufigste Anlass für Streichpreis-Abmahnungen in Deutschland. Der Grund: Viele Händler hatten bis 2022 die Praxis, die Preise im Oktober leicht anzuheben, um dann im November mit hohen Rabatten zu werben. Genau das hat der europäische Gesetzgeber mit der Omnibus-Richtlinie unterbunden.

Seit dem EuGH-Urteil 2024 ist die Praxis endgültig geschlossen: Der 30-Tage-Tiefstpreis ist die Berechnungsgrundlage. Wenn Ihre Artikel im Oktober für 80 Euro angeboten wurden, dürfen Sie am Black Friday mit maximal dem echten Rabatt auf diesen Preis werben - nicht auf einen künstlich erhöhten Novemberpreis.

Für saisonale Aktionen empfehle ich folgendes Vorgehen: Legen Sie mindestens 35 Tage vor dem geplanten Sale-Start die Preise fest. Nehmen Sie keine Preiserhöhungen vor, es sei denn, sie sind durch echte Kostenveränderungen (Einkaufspreise, Wechselkurse) begründet. Dokumentieren Sie jede Preisänderung mit dem Grund im Backend. Prüfen Sie dann 48 Stunden vor dem Sale, welcher Preis pro Artikel der 30-Tage-Tiefstpreis ist, und setzen Sie diesen als Streichpreis.

Bei variablen Artikeln - etwa Kleidung in verschiedenen Größen oder Elektronik in verschiedenen Speicherkonfigurationen - prüfen Sie jede Variante einzeln. Der 30-Tage-Tiefstpreis von Variante A kann sich von dem der Variante B unterscheiden.

Wenn Sie für den deutschen Markt Rabattaktionen in Google Shopping schalten, gilt: Auch der dort angezeigte Streichpreis unterliegt § 11 PAngV. Google prüft Preiskonsistenz zwischen Shop und Feed automatisch - falsche Streichpreise können neben der Abmahngefahr auch zur Ablehnung im Merchant Center führen.

Dokumentation als Schutzschild

Die häufigste Frage von Shopbetreibern ist: Was muss ich beweisen können, wenn mir jemand vorwirft, den falschen Streichpreis verwendet zu haben?

Im Streitfall müssen Sie nachweisen, dass Ihr Streichpreis dem niedrigsten Preis der letzten 30 Tage entsprach. Das bedeutet: Sie brauchen eine vollständige Preishistorie - idealerweise direkt aus Ihrer Shop-Software exportierbar, mit Produkt-ID, Datum, Uhrzeit und Preiswert. Eine Excel-Tabelle, die manuell gepflegt wird, ist riskant. Eine automatische Protokollierung im System ist die einzige zuverlässige Lösung.

Für Shops, die ich über de/online-shops/ begleite, erstelle ich diese Protokollierung als Teil des technischen Setups. Das ist kein Extra, sondern Standard - genau wie Impressum, DSGVO und Button-Lösung. Weitere rechtliche Pflichten für Ihren Shop finden Sie im Überblick unter rechtspflichten-website-shop-2026-fristen-fahrplan.

Die Preisdaten sollten mindestens 3 Monate, besser 6 Monate rückwirkend abrufbar sein. Im Fall einer Abmahnung reicht der Nachweis für den 30-Tage-Zeitraum - aber für eine eventuelle Unterlassungsklage und die darin mögliche einstweilige Verfügung brauchen Sie häufig einen längeren Verlauf.

Technische Anforderungen an die Preishistorie

  • Automatische Protokollierung jeder Preisänderung (regulärer Preis und Aktionspreis)
  • Speicherung von: Produkt-ID, Varianten-ID, Zeitstempel, alter Preis, neuer Preis
  • Bei variablen Produkten: Preishistorie pro Variante, nicht nur Elternprodukt
  • Exportfunktion (CSV oder JSON) für den Notfall-Nachweis
  • Mindestens 90 Tage Speicherdauer der Preishistorie
  • Zugriff für Shop-Administrator ohne technisches Fachwissen

Rabattkommunikation, die konvertiert und rechtssicher ist

Die gesetzlichen Anforderungen sind klar. Aber wie werben Sie so, dass der Referenzpreis transparent ist und trotzdem die Kaufentscheidung unterstützt?

Am effektivsten ist es, den 30-Tage-Tiefstpreis als Streichpreis zu zeigen und zusätzlich einen kurzen Text wie "Unser niedrigster Preis der letzten 30 Tage" hinzuzufügen. Das OLG Hamburg hat 2022 entschieden, dass dieser Zusatz nicht zwingend vorgeschrieben ist - er hilft aber dem Kunden zu verstehen, warum der Streichpreis möglicherweise niedriger ist als erwartet. Gerade bei Stammkunden, die den Preisverlauf kennen, schafft das Vertrauen.

Für die Zahlungsoptionen in Ihrem Shop sind PayPal und Klarna die häufigsten Optionen im deutschen Markt - welche für Ihren Shop geeignet ist, habe ich unter paypal-oder-klarna-onlineshop-vergleich verglichen. Die Kosten für Ratenkauf mit Klarna erkläre ich im Detail unter klarna-gebuehren-onlineshop-kosten-erklaert.

Wenn Sie saisonale Kampagnen planen, ist eine klare Kommunikation des Aktionszeitraums hilfreich: "Aktionspreis vom 28.11. bis 02.12.2026" gibt dem Kunden Orientierung und zeigt, dass der Streichpreis der vorherige reguläre Preis war. Das schafft Dringlichkeit, ohne zu täuschen.

Ein Tipp aus der Praxis: Wenn Ihr Aktionspreis zufällig dem 30-Tage-Tiefstpreis entspricht - weil das Produkt in den letzten Wochen schon billiger war - haben Sie zwei Optionen: entweder keinen Streichpreis anzeigen (dann wirkt es nicht wie ein Sonderangebot) oder transparent kommunizieren, dass der Preis gerade dem Tiefstpreis entspricht. Letzteres ist selten, kommt aber vor.

Zusammenfassung und nächste Schritte

Die Regeln für Streichpreise im deutschen Onlinehandel sind seit 2022 klar und durch das EuGH-Urteil vom September 2024 noch präziser geworden. Der Kern ist einfach: Zeigen Sie immer den echten niedrigsten Preis der letzten 30 Tage als Streichpreis, berechnen Sie Prozentrabatten auf dieser Basis und dokumentieren Sie alle Preisänderungen automatisch.

Wer seinen WooCommerce-Shop für den deutschen Markt optimieren möchte, findet unter de/online-shops/ einen Überblick über die Leistungen, die ich anbiete - von der Ersteinrichtung über die rechtliche Grundkonfiguration bis zur laufenden technischen Betreuung. Die Investition in eine saubere Preishistorie und korrekte Streichpreise ist deutlich günstiger als eine einzige Abmahnung.

Häufige Fragen

Muss ich den 30-Tage-Tiefstpreis bei jeder Preisaktion angeben?

Ja, bei jeder öffentlich beworbenen Preisermäßigung auf Waren ist der niedrigste Gesamtpreis der letzten 30 Tage als Referenz Pflicht (§ 11 Abs. 1 PAngV). Das gilt auch für kurze Flash-Sales und saisonale Aktionen wie Black Friday. Ausnahmen bestehen nur für individuelle Rabattcodes, die einem bestimmten Kunden persönlich ausgestellt werden, sowie für schnell verderbliche Waren und Dienstleistungen.

Was ist der Unterschied zwischen dem 30-Tage-Bestpreis und der UVP beim Streichpreis?

Der 30-Tage-Bestpreis ist der niedrigste Preis, den Sie selbst in den letzten 30 Tagen verlangt haben. Die UVP (Unverbindliche Preisempfehlung) ist ein vom Hersteller empfohlener Preis. Wenn Sie einen eigenen Streichpreis bewerben, gilt zwingend der 30-Tage-Bestpreis als Basis. Die UVP darf weiterhin separat als Vergleichsgröße angezeigt werden, wenn sie klar als solche gekennzeichnet ist und tatsächlich vom Hersteller stammt - nicht von Ihnen selbst.

Gilt § 11 PAngV auch für Gutschein-Codes, die ich per Newsletter verschicke?

Individuelle Rabattcodes, die personalisiert an einzelne Kunden ausgegeben werden, fallen nicht unter § 11 PAngV. Sobald ein Code aber öffentlich beworben wird (etwa in einer Facebook-Anzeige oder auf der Website), gilt die 30-Tage-Regel. Die Grenze liegt daran, ob die Preisermäßigung öffentlich 'bekanntgegeben' wird oder individuell bleibt.

Was passiert, wenn mein Produkt erst seit 15 Tagen im Sortiment ist?

Bei Waren, die weniger als 30 Tage angeboten werden, gilt als Referenzpreis der niedrigste Preis seit Beginn des Angebots. Sie müssen also nicht 30 Tage warten, bevor Sie einen Rabatt bewerben dürfen - aber Sie müssen den niedrigsten Preis seit dem ersten Tag des Verkaufs angeben.

Wie muss der 30-Tage-Bestpreis optisch dargestellt werden?

Der Referenzpreis muss klar, eindeutig und gut lesbar unmittelbar beim Angebotspreis angegeben werden. Das OLG Hamburg hat 2022 entschieden, dass eine reine Preisangabe ohne weitere Erläuterung ausreicht - also kein zusätzlicher Hinweis wie 'war gültig am...' notwendig ist. Dennoch sollte der Preis nicht in einer Fußnote versteckt werden, die der Gesamteindruck der Werbung überdeckt.

Mein Mitbewerber erhöht seinen Preis kurz vor Black Friday, um dann mit 50% Rabatt zu werben. Ist das noch legal?

Nein, das ist seit dem EuGH-Urteil vom 26. September 2024 (C-330/23) eindeutig illegal. Der EuGH hat klargestellt, dass der niedrigste 30-Tage-Preis nicht nur anzugeben, sondern auch die Berechnungsgrundlage des beworbenen Rabatts sein muss. Wer also den Preis eine Woche vor Black Friday von 80 Euro auf 120 Euro erhöht und dann 50% Rabatt auf 60 Euro bewirbt, täuscht den Verbraucher - weil der echte 30-Tage-Tiefstpreis 80 Euro war, beträgt der Rabatt tatsächlich nur 25%.

Welche technische Lösung empfehlen Sie für WooCommerce?

Ich setze bei Kundenprojekten standardmäßig auf Germanized for WooCommerce von Vendidero. Das Plugin speichert Preisänderungen mit Zeitstempel und macht den niedrigsten 30-Tage-Preis als Streichpreis-Feld im Produkteditor verfügbar. Für Shops ohne Germanized bietet sich das Plugin 'WooCommerce Price History' als Alternative an, das ebenfalls automatische Preishistorie protokolliert.

Kann ich als Händler auch dann abgemahnt werden, wenn ich die Regel nur ein einziges Mal verletze?

Ja. Eine einmalige Verletzung von § 11 PAngV reicht aus, um eine Abmahnung durch Konkurrenten oder Verbraucherverbände zu begründen. Zusätzlich handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die von Behörden mit bis zu 25.000 Euro Bußgeld belegt werden kann. In der Praxis zeigen Prüfaktionen, dass besonders Black-Friday-Aktionen intensiv überwacht werden.