Die Grundpreisangabe gehört zu den am häufigsten unterschätzten Pflichten im deutschen Online-Handel. Viele Shopbetreiber setzen sie gar nicht um, andere machen sie falsch - und wundern sich dann über die Abmahnung. Dabei ist die Grundregel denkbar einfach: Wer Waren nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche verkauft, muss neben dem Endpreis auch den Preis pro Standardeinheit angeben.

In diesem Artikel erkläre ich Ihnen als WordPress- und WooCommerce-Entwickler mit über 13 Jahren Erfahrung und mehr als 120 realisierten Projekten in Deutschland und Polen, wann die Pflicht gilt, wie der Grundpreis korrekt berechnet und dargestellt wird, welche Ausnahmen die Preisangabenverordnung (PAngV) tatsächlich zulässt und wie Sie das Ganze technisch in WooCommerce umsetzen. Ich bin Webentwickler, kein Rechtsanwalt oder Steuerberater - bei konkreten rechtlichen Fragen konsultieren Sie bitte eine auf E-Commerce spezialisierte Kanzlei.

Was ist der Grundpreis und warum gibt es ihn?

Der Grundpreis ist der Preis, den eine Ware pro Mengeneinheit kostet - also pro Kilogramm, Liter, Meter, Quadratmeter oder Kubikmeter. Er dient dem Verbraucher als Vergleichsgröße: Wenn ein Kunde in Ihrem Shop zwischen einem 500-ml-Shampoo für 8,90 Euro und einem 750-ml-Shampoo für 11,50 Euro wählen soll, kann er ohne Grundpreisangabe den günstigeren Kauf nicht schnell erkennen. Mit Grundpreisangabe sieht er sofort: 17,80 Euro/l versus 15,33 Euro/l.

Die Rechtsgrundlage ist die Preisangabenverordnung (PAngV), die in der seit dem 28. Mai 2022 geltenden Fassung auf europäisches Richtlinienrecht zurückgeht. Die PAngV wurde zuletzt durch Artikel 8 des Gesetzes vom 12. Mai 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 139) geändert. Der zentrale Paragraph für den Grundpreis ist §4 PAngV.

28.05.2022Inkrafttreten der aktuellen PAngV-Fassung
1 kg / 1 l / 1 mEinzige zulässige Bezugsgrößen seit 2022
10 g / 10 mlFreigrenze: darunter entfällt die Grundpreispflicht
23.03.2023BGH-Urteil zu Nahrungsergänzungsmitteln in Kapselform (I ZR 17/22)

Wann ist der Grundpreis Pflicht?

Laut §4 Abs. 1 PAngV gilt die Pflicht, wenn Sie als Unternehmer Verbrauchern Waren anbieten, die:

  • in Fertigpackungen, offenen Packungen oder als Verkaufseinheiten ohne Umhüllung
  • nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche
  • angeboten oder beworben werden.

Das klingt technisch, ist aber im Alltag sehr konkret: Alle Lebensmittel, die in Gramm oder Millilitern abgepackt sind. Kosmetik- und Pflegeprodukte (Shampoo, Creme, Duschgel). Reinigungsmittel und Waschmittel. Schüttgüter und Granulate. Stoffe, Teppiche und ähnliche Materialien, die nach Metern oder Quadratmetern verkauft werden. Nahrungsergänzungsmittel in Kapsel-, Tabletten- oder Pulverform.

Eine wichtige Klarstellung des BGH (Urteil vom 19.05.2022, Az. I ZR 69/21): Der Grundpreis muss auf jeder Seite stehen, auf der der Endpreis sichtbar ist. Das bedeutet: Produktdetailseite, Kategorieseite, Suchergebnisseite und auch externe Werbung wie Google Shopping oder Facebook-Anzeigen. Dieser Punkt wird sehr häufig übersehen.

Häufiger Fehler: Viele Shops zeigen den Grundpreis nur auf der Produktdetailseite, nicht aber in der Kategorieansicht. Das reicht laut BGH nicht - und ist ein klassischer Abmahngrund.

Wie wird der Grundpreis berechnet?

Die Formel ist einfach: Grundpreis = Endpreis / Produktmenge × Bezugsgröße

Ein paar Beispiele aus der Praxis:

  • Bodylotion 200 ml, Preis 9,80 Euro: 9,80 / 200 × 1.000 = 49,00 Euro/l
  • Proteinpulver 500 g, Preis 24,95 Euro: 24,95 / 500 × 1.000 = 49,90 Euro/kg
  • Handtuch 50 × 100 cm (0,5 m²), Preis 12,00 Euro: 12,00 / 0,5 = 24,00 Euro/m²
  • Pasta 500 g, Preis 1,89 Euro: 1,89 / 500 × 1.000 = 3,78 Euro/kg

Seit Mai 2022 gilt: Die Bezugsgröße ist ausschließlich 1 kg, 1 l, 1 m, 1 m² oder 1 m³. Die früher übliche Angabe auf 100 g oder 100 ml ist nicht mehr zulässig. Das ist eine der wichtigsten Neuerungen der aktuellen PAngV-Fassung, und ich treffe in Projekten noch immer Shops an, die 100-g-Angaben verwenden.

Eine Ausnahme gilt für Haushaltswaschmittel und ähnliche portionierende Produkte: Wenn die Zahl der Portionen und die Gesamtfüllmenge angegeben sind, kann als Bezugsgröße eine Portion verwendet werden. Das hat praktische Relevanz für Waschmittel-Pods oder Geschirrspüler-Tabs.

Wenn Ihr Produkt exakt 1 kg oder 1 l enthält, ist der Grundpreis identisch mit dem Endpreis. In diesem Fall kann die Grundpreisangabe entfallen - sie hätte keinen Informationsmehrwert.

Wie muss der Grundpreis dargestellt werden?

Die PAngV schreibt vor: "unmissverständlich, klar erkennbar und gut lesbar". Das klingt vage, aber die Rechtsprechung hat einige konkrete Anforderungen herausgearbeitet.

Räumliche Nähe: Der Grundpreis muss so nah am Endpreis stehen, dass beide auf einen Blick erfassbar sind. Der BGH (Urteil I ZR 69/21) sprach von "auf einen Blick wahrnehmbar". Im Onlineshop bedeutet das in der Praxis: direkt unter oder neben dem Endpreis, nicht irgendwo weiter unten auf der Seite oder hinter einem Klick verborgen.

Schriftgröße: Eine Mindestgröße schreibt das Gesetz nicht vor. Im stationären Handel hat der BGH sogar 2 mm als ausreichend anerkannt. Im Online-Shop sollte der Grundpreis jedoch in einer lesbaren, dem Kontext angemessenen Schriftgröße erscheinen - nicht kleiner als beispielsweise Lieferzeiten oder sonstige Produktinfos.

Formatierung: Der Grundpreis darf nicht gestalterisch unterdrückt werden. Er soll erkennbar sein, muss aber optisch nicht genauso prominent wie der Endpreis wirken. Eine hellgraue Schrift ist grenzwertig; deutlich erkennbarer Kontrast zum Hintergrund ist empfehlenswert.

Grundpreisdarstellung: richtig vs. falsch

MerkmalRichtigFalsch
PositionDirekt unter/neben dem EndpreisNur in der Produktbeschreibung
Bezugsgröße1 kg, 1 l, 1 m, 1 m²100 g, 100 ml (veraltet)
SeitenProdukt- UND KategorieseiteNur Produktdetailseite
WerbungIn jeder Anzeige mit PreisNur im Shop selbst
BerechnungAutomatisch aus ProduktgewichtManuell eingetragen (fehleranfällig)
SichtbarkeitGut lesbarer KontrastHellgrau auf Weiß, winzige Schrift

Welche Produkte sind ausgenommen?

Die Ausnahmen von der Grundpreispflicht sind im Gesetz klar geregelt und enger, als viele Händler hoffen. Hier die wichtigsten:

Minimengen unter 10 g oder 10 ml: Kleine Proben, Tester oder Miniaturprodukte mit einem Nenngewicht oder -volumen von weniger als 10 Gramm bzw. 10 Millilitern sind befreit.

Identischer Grund- und Endpreis: Wenn ein Produkt exakt eine Bezugseinheit enthält (z.B. 1-kg-Packung Mehl), ist der Grundpreis gleich dem Endpreis. Die Angabe kann dann entfallen.

Kosmetische Schminkartikel: Die PAngV nennt "kosmetische Mittel, die ausschließlich der Färbung oder Verschönerung der Haut, der Haare oder der Nägel dienen". Gemeint sind Nagellack, Lippenstift, Foundation, Mascara und ähnliche reine Schminkprodukte. Diese Ausnahme ist sehr eng auszulegen: Pflegecreme, Serum, Shampoo oder Duschgel fallen nicht darunter, auch wenn sie im Beauty-Regal stehen.

Verschiedenartige, nicht mischbare Produkte: Ein Geschenkkorb mit verschiedenen Artikeln (Wein, Käse, Schokolade), die nicht miteinander vermischbar sind, fällt nicht unter die Pflicht - die Mischung als solche hat keine einheitliche Bezugsgröße.

Leicht verderbliche Ware im Preisabbau: Bei Preisnachlässen wegen drohenden Verderbs entfällt die Grundpreispflicht für den reduzierten Preis.

Ausnahmen von der Grundpreispflicht - Checkliste

  • Produkt unter 10 g oder 10 ml Nenngewicht/-volumen
  • Endpreis = Grundpreis (Packungsinhalt exakt 1 kg, 1 l usw.)
  • Reine Schminkartikel (Nagellack, Lippenstift, Foundation - KEIN Pflegeprodukt)
  • Geschenkset mit verschiedenartigen, nicht mischbaren Waren
  • Waren nur im Rahmen einer Dienstleistung (z.B. Waschmittel in der Wäscherei)
  • Leicht verderbliche Ware mit Sonderrabatt wegen Verderb
  • Kautabak und Schnupftabak bis 25 g

Das BGH-Urteil zu Nahrungsergänzungsmitteln in Kapselform

Ein Thema, das 2023 viele Händler überraschte: Der BGH entschied am 23.03.2023 (Az. I ZR 17/22) abschließend, dass auch Nahrungsergänzungsmittel in Kapselform grundpreispflichtig sind. Betroffen sind Kapseln, Tabletten, Softgels und ähnliche Darreichungsformen.

Der Grundpreis wird dabei auf das Gesamtgewicht der Packung bezogen, nicht auf die Stückzahl der Kapseln. Hat eine Packung 60 Kapseln à 0,9 g Kapselgewicht, beträgt das Gesamtgewicht 54 g. Kostet diese Packung 19,90 Euro, lautet der Grundpreis: 19,90 / 54 × 1.000 = 368,52 Euro/kg.

Das klingt auf den ersten Blick hoch - ist aber die korrekte Angabe. Viele Händler im Supplement-Bereich hatten bis zu diesem Urteil entweder gar keinen Grundpreis angegeben oder ihn fälschlicherweise auf die Kapselnzahl bezogen. Mit dem BGH-Urteil ist diese Unsicherheit beseitigt, und Abmahnungen in diesem Segment haben seitdem zugenommen.

Bei einem Kunden aus Hamburg, der Nahrungsergänzungsmittel im B2C-Shop verkauft, habe ich kurz nach dem Urteil alle Produkte nachgepflegt. Wir hatten für rund 80 SKUs die Grundpreise manuell zu korrigieren - eine Arbeit, die bei sauberem Plugin-Setup von Anfang an hätte automatisch laufen können.

Das BGH-Urteil I ZR 17/22 vom 23.03.2023 gilt als Grundsatzentscheidung für die gesamte Supplement-Branche. Wenn Sie Kapseln, Tabletten oder ähnliche Produkte verkaufen, überprüfen Sie Ihre Grundpreisangaben jetzt.

Grundpreisangabe in WooCommerce korrekt umsetzen

WooCommerce bietet von Haus aus keine Funktion für Grundpreisangaben. Das Plugin Germanized for WooCommerce von vendidero ist der etablierte Standard für rechtskonforme Deutsche Shops. Es gibt eine kostenlose Version auf wordpress.org und eine Pro-Version (ab ca. 69 Euro/Jahr), die unter anderem die automatische Grundpreisberechnung enthält.

Ohne Pro-Version müssen Sie den Grundpreis für jedes Produkt manuell berechnen und eintragen. Das funktioniert, ist aber fehleranfällig - besonders wenn sich Preise oder Füllmengen ändern. Bei mehr als 20-30 Produkten ist die automatische Berechnung der Pro-Version die klügere Wahl.

Der Einrichtungsweg in Germanized:

1. Plugin installieren und aktivieren (WooCommerce 9+ vorausgesetzt)
2. WooCommerce > Einstellungen > Germanized > Preisauszeichnung > Grundpreise aufrufen
3. Globale Einheit für die Preisanzeige festlegen (z.B. "Euro pro kg")
4. Bei jedem Produkt: Gewicht / Volumen / Länge eintragen und die Bezugseinheit wählen
5. Bei der Pro-Version: automatische Berechnung aktivieren, sodass Grundpreise bei Preisänderungen automatisch aktualisiert werden

Für variable Produkte (z.B. ein Shampoo in 200 ml und 400 ml) muss der Grundpreis für jede Variante separat hinterlegt werden. Hier liegt ein weiteres typisches Fehlerrisiko: Händler pflegen den Grundpreis beim Hauptprodukt, vergessen aber die Varianten.

Bei einem WooCommerce-Shop-Projekt, das ich für einen Naturkosmetik-Anbieter aus München aufgebaut habe, war die Grundpreisangabe von Anfang an Teil des Setup-Checkliste. Mit Germanized Pro und rund 150 Produkten lief die Berechnung vollautomatisch - einschließlich der Darstellung in Kategorielisten und auf der Suche.

Vorteile

  • Automatische Berechnung verhindert Rechenfehler
  • Germanized zeigt Grundpreis auf allen erforderlichen Seiten
  • Einfache Anpassung der Darstellung per CSS
  • Skaliert gut auf große Produktkataloge
  • Gut dokumentiert und aktiv gepflegt

Nachteile

  • Automatische Berechnung erst in der Pro-Version (ab 69 Euro/Jahr)
  • Manuelle Datenpflege bei Varianten bleibt aufwendig
  • Bei individuellem Theme-Design manchmal CSS-Anpassungen nötig
  • Import-Prozesse (z.B. WP All Import) müssen Grundpreisfelder separat befüllen

Grundpreisangabe und B2B-Shops

Ein Missverständnis, das mir in der Beratung immer wieder begegnet: "Mein Shop richtet sich nur an Gewerbetreibende, also gilt die PAngV für mich nicht." Das stimmt in der Theorie, in der Praxis aber oft nicht.

Die PAngV gilt ausschließlich für Angebote gegenüber Verbrauchern. Ein reiner B2B-Shop, der technisch und organisatorisch tatsächlich nur Unternehmer zulässt, ist von der Grundpreispflicht befreit. Die Voraussetzung ist aber hoch: Eine Pflichtregistrierung mit Unternehmernachweisen (Steuernummer, Gewerbenachweis) und eine klare Unternehmererklärung beim Bestellprozess sind das Minimum.

Ein einfacher Banner mit dem Text "Nur für Gewerbekunden" reicht nicht. Wenn Verbraucher faktisch bestellen können, gilt die PAngV - und dann ist eine fehlende Grundpreisangabe abmahnfähig. Ich empfehle bei gemischten Shops (B2B und B2C): Im Zweifel die PAngV einhalten. Das ist sicherer als ein unzureichend abgesicherter B2B-Ausschluss.

Mehr zu den rechtlichen Pflichten für Deutsche Online-Shops insgesamt finden Sie in meinem Überblick zu den E-Commerce-Pflichten 2026.

Die häufigsten Fehler und wie Sie sie vermeiden

Aus der täglichen Arbeit mit Kunden kenne ich die wiederkehrenden Schwachstellen sehr gut. Ein Onlineshop, der alle Pflichten im Blick hat, bildet leider noch die Ausnahme.

Fehler 1: Grundpreis fehlt auf der Kategorieseite. Das ist der mit Abstand häufigste Fehler. Der Grundpreis erscheint nur auf der Produktdetailseite, nicht aber in der Listenansicht. Laut BGH ist das unzureichend.

Fehler 2: Bezugsgröße 100 g oder 100 ml. Vor Mai 2022 war das die Norm. Seit der PAngV-Reform ist ausschließlich 1 kg oder 1 l zulässig. Wer seinen Shop vor 2022 aufgesetzt hat und seitdem nicht aktualisiert hat, ist hier gefährdet.

Fehler 3: Grundpreis nicht in Werbemitteln. Google Shopping, Meta-Ads, Newsletter mit Produktpreisen - überall, wo ein Endpreis einer grundpreispflichtigen Ware erscheint, muss auch der Grundpreis stehen. Das ist technisch nicht immer einfach umzusetzen, aber rechtlich eindeutig gefordert.

Fehler 4: Falsche Berechnung bei Varianten. Ein Shampoo in drei Größen hat drei verschiedene Grundpreise. Wenn nur der Hauptpreis stimmt, aber die Varianten-Grundpreise nicht aktualisiert werden, ist das ein Verstoß.

Fehler 5: Kosmetik-Ausnahme zu weit ausgelegt. Händler sehen "Kosmetik" und gehen davon aus, alle Beauty-Produkte seien ausgenommen. Die Ausnahme gilt wirklich nur für reine Schminkartikel, nicht für Pflege- oder Reinigungsprodukte.

Checkliste: Grundpreisangabe im Onlineshop

  • Grundpreisangabe auf Produktdetailseite vorhanden
  • Grundpreisangabe auch auf Kategorieseiten und Suchergebnissen
  • Bezugsgröße korrekt: 1 kg, 1 l, 1 m - nicht 100 g oder 100 ml
  • Grundpreisformel geprüft: Endpreis / Füllmenge x Bezugsgröße
  • Alle Produktvarianten einzeln mit Grundpreis versehen
  • Grundpreis in Google Shopping Feed und Werbeanzeigen vorhanden
  • Ausnahmen bewusst geprüft (nicht nur vermutet)
  • Automatische Berechnung per Plugin aktiviert (kein manueller Rechenfehler)
  • Darstellung gut lesbar, in unmittelbarer Nähe zum Endpreis
  • B2B-Ausschluss (falls relevant) technisch und rechtlich wasserdicht

Was tun nach einer Abmahnung wegen fehlender Grundpreisangabe?

Trotz aller Vorsicht kann es passieren. Abmahnungen wegen fehlender oder fehlerhafter Grundpreisangabe gehören zu den häufigsten im deutschen Online-Handel. Die erste Reaktion sollte ruhig und strukturiert sein.

Abmahnung nicht ignorieren: Eine Frist läuft. Typisch sind 14 Tage für die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Die beigefügte Erklärung des Abmahners sollten Sie allerdings nicht blind unterschreiben - oft ist sie weiter gefasst als nötig.

Fehler sofort beheben: Unabhängig davon, ob die Abmahnung berechtigt ist, sollten Sie den Mangel beheben. Das zeigt guten Willen und verhindert weitere Verstöße während laufender rechtlicher Prüfung.

Anwalt einschalten: Bei einer formellen Abmahnung mit Unterlassungsforderung und Kostenerstattung ist anwaltliche Beratung sinnvoll. Die geforderte Unterlassungserklärung muss eng genug formuliert sein, um keine ungewollten Zusagen zu machen.

Wie Sie sich systematisch vor Abmahnungen schützen und was im Ernstfall zu tun ist, habe ich detailliert in meinem Beitrag zu Abmahnungen im Onlineshop - Vorbeugen und richtig reagieren beschrieben.

Grundpreisangabe im Überblick: technische und rechtliche To-dos

Um es konkret zu machen: Was sollten Sie tun, wenn Sie Ihren Shop überprüfen wollen?

Als erstes inventarisieren Sie Ihre Produkte: Welche werden nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche verkauft? Bei diesen sind Grundpreise Pflicht. Dann prüfen Sie Ihre Plugin-Konfiguration: Verwendet Germanized (oder ein alternatives Plugin) die richtigen Bezugsgrößen? Zeigt es den Grundpreis auf Kategorie- und Suchergebnisseiten?

Dann schauen Sie sich Ihre Werbemittel an: Produktbilder mit Preisangaben, Google Shopping Feed, Social-Ads. Überall, wo ein Endpreis erscheint, muss bei grundpreispflichtigen Produkten auch der Grundpreis stehen.

Zuletzt prüfen Sie, ob automatische Produktimporte (z.B. über WP All Import oder Shopify-zu-WooCommerce-Migrationen) die Grundpreisfelder korrekt befüllen. Das ist eine der verstecktesten Fehlerquellen: Nach einer Migration stimmen Produktpreise, aber Grundpreismetadaten fehlen komplett.

Wenn Sie Unterstützung bei der korrekten Einrichtung Ihres deutschen WooCommerce-Shops benötigen, helfe ich Ihnen gerne weiter - von der technischen Umsetzung über die Plugin-Konfiguration bis hin zur Überprüfung aller relevanten Pflichtangaben.

§ 4 PAngVRechtsgrundlage für die Grundpreispflicht
2022Jahr der letzten großen PAngV-Reform
100 g / 100 mlBezugsgröße seit 2022 NICHT mehr zulässig
I ZR 17/22BGH-Urteil Kapseln (23.03.2023)

Häufige Fragen

Ab welcher Füllmenge gilt die Grundpreispflicht?

Die Pflicht zur Grundpreisangabe entfällt nur, wenn das Nenngewicht oder Nennvolumen einer Ware unter 10 Gramm bzw. 10 Millilitern liegt. Ab 10 g oder 10 ml ist der Grundpreis Pflicht. Bei Produkten, die exakt 1 kg oder 1 l wiegen, ist der Grundpreis mit dem Endpreis identisch - die Angabe kann dann entfallen, weil sie keinen zusätzlichen Informationswert hat.

Muss der Grundpreis auch in Werbeanzeigen angegeben werden?

Ja. Laut PAngV §4 Abs. 1 gilt die Pflicht nicht nur im Shop selbst, sondern auch für Werbung mit Preisangaben - also Google Shopping-Anzeigen, Facebook-Ads oder Flyer. Sobald der Gesamtpreis einer grundpreispflichtigen Ware genannt wird, muss auch der Grundpreis sichtbar sein. Das wird von vielen Händlern übersehen und führt zunehmend zu Abmahnungen.

Gilt die Grundpreispflicht auch für meinen B2B-Shop?

Die PAngV richtet sich ausschließlich an Angebote gegenüber Verbrauchern (B2C). Ein rein gewerblicher Shop, der technisch und organisatorisch zuverlässig nur Unternehmer zulässt, ist ausgenommen. Ein bloßer Hinweis 'Nur für Gewerbetreibende' reicht jedoch nicht - der Zugang muss durch Pflichtregistrierung mit Unternehmerdaten und Erklärung tatsächlich gesichert sein. Ein öffentlich zugänglicher Shop mit einem Hinweis-Banner fällt weiterhin unter die PAngV.

Wie berechne ich den Grundpreis für ein 250-g-Produkt mit einem Preis von 4,50 Euro?

Formel: Endpreis geteilt durch Füllmenge mal Bezugsgröße. Also: 4,50 Euro / 250 g × 1.000 g = 18,00 Euro pro kg. Der angezeigte Grundpreis wäre '18,00 Euro/kg'. In WooCommerce mit dem Germanized-Plugin tragen Sie bei der Produkteinheit '250 g' ein und hinterlegen die Bezugseinheit '1 kg' - die Berechnung übernimmt das Plugin automatisch.

Sind Nahrungsergänzungsmittel in Kapselform grundpreispflichtig?

Ja, das hat der BGH mit Urteil vom 23.03.2023 (Az. I ZR 17/22) abschließend entschieden. Bei Kapseln, Tabletten und ähnlichen Formen wird der Grundpreis auf das Gesamtgewicht der Packung in kg bezogen. Ein Produkt mit 60 Kapseln à 0,9 g Gesamtgewicht (54 g Packungsinhalt) berechnet sich also genauso wie ein Pulver: Endpreis / Gewicht × 1.000 g. Das Urteil hat die bis dahin verbreitete Unsicherheit in dieser Produktkategorie beseitigt.

Welche Schriftgröße und Darstellung ist für den Grundpreis vorgeschrieben?

Die PAngV schreibt vor, dass der Grundpreis 'unmissverständlich, klar erkennbar und gut lesbar' sein muss. Eine Mindestschriftgröße ist nicht festgelegt - der BGH hat in einem Urteil (I ZR 30/12) sogar 2 mm als ausreichend angesehen, allerdings in einem stationären Ladenkontext. Im Onlineshop sollte der Grundpreis in direkter räumlicher Nähe zum Endpreis erscheinen, in einer gut lesbaren Schriftgröße und nicht kleiner als die übrigen Produktinformationen.

Ist Nagellack von der Grundpreispflicht ausgenommen?

Nagellack und ähnliche reine Schminkprodukte sind tatsächlich ausgenommen - die PAngV nennt kosmetische Mittel, die ausschließlich der Färbung oder Verschönerung der Haut, der Haare oder der Nägel dienen. Diese Ausnahme ist aber sehr eng auszulegen. Pflegeprodukte wie Cremes, Seren oder Shampoos fallen nicht darunter, auch wenn sie ebenfalls im Beauty-Bereich vermarktet werden. Im Zweifel gilt die Grundpreispflicht.

Was passiert bei einem Verstoß gegen die Grundpreisangabepflicht?

Ein Verstoß gegen die PAngV stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann außerdem als Wettbewerbsverletzung von Mitbewerbern oder Verbänden abgemahnt werden. Die Abmahnkosten liegen typischerweise bei 200 bis 600 Euro für eine einfache Abmahnung; bei umfangreicheren Verstößen oder wenn ein Unterlassungsvertrag gebrochen wird, können die Kosten deutlich höher ausfallen. Zusätzlich können Bußgelder der zuständigen Behörde drohen.