Wenn ich Onlineshop-Projekte übernehme, finde ich in mindestens der Hälfte der Fälle AGB vor, die so nicht hätten online gehen dürfen: kopierte Texte aus fremden Shops, selbst zusammengebastelte Klauseln, Widerrufsbelehrungen aus dem Jahr 2018 oder schlicht gar keine AGB. Das Ergebnis ist jedes Mal dasselbe - das Haftungsrisiko liegt komplett beim Shopbetreiber, und der merkt es erst, wenn eine Abmahnung im Briefkasten liegt.

Dieser Artikel zeigt Ihnen, was rechtssichere AGB für einen deutschen Onlineshop in 2026 enthalten müssen, welche Klauseln vor keinem Gericht Bestand haben und wie Sie entscheiden, ob Sie einen Anwalt, einen spezialisierten Dienst oder einen Generator beauftragen. Ich bin Webentwickler, kein Rechtsanwalt - dieser Artikel ersetzt keine individuelle rechtliche Beratung, gibt Ihnen aber das technische und strukturelle Handwerkszeug, das in meiner Arbeit mit über 120 Projekten immer wieder gefragt ist.

Warum AGB überhaupt - und warum sie nicht optional sind

Das Gesetz schreibt AGB für Onlineshops streng genommen nicht vor. Was es aber vorschreibt, ist eine Vielzahl von Informationspflichten nach Art. 246a EGBGB in Verbindung mit § 312d BGB: Angaben zum Widerrufsrecht, zu Lieferbedingungen, zu Zahlungsmodalitäten, zur Mindestlaufzeit bei Verträgen und mehr. Diese Informationen müssen dem Kunden vor dem Kauf klar und verständlich zugänglich sein.

Praktisch lassen sich all diese Pflichten nur sinnvoll in AGB bündeln. Ohne AGB gelten außerdem ausschließlich die dispositiven Normen des BGB - und die sind in mehreren Punkten für den Händler ungünstiger als selbst formulierte Bedingungen. Ein Eigentumsvorbehalt zum Beispiel ist ohne AGB nicht wirksam vereinbart. Eine Klausel zur bevorzugten Zahlungsart fehlt ebenfalls. Auch Zahlungsdienstleister wie Klarna, PayPal oder Stripe verlangen bei der Merchant-Registrierung eine verlinkbare AGB-Seite.

14 Tagegesetzliche Widerrufsfrist im Fernabsatz (§ 312g BGB)
9,90 EURmonatliches Einstiegspaket IT-Recht Kanzlei (inkl. Updates)
19. Juni 2026Widerrufsbutton-Pflicht tritt in Kraft (§ 356a BGB)
300-500 EUReinmalige Kosten für AGB vom Fachanwalt ohne Updateservice

Die acht Kernbestandteile wirksamer Onlineshop-AGB

Gute AGB für einen deutschen Onlineshop sind kein Kreativprojekt. Sie folgen einer bewährten Struktur, die alle gesetzlichen Informationspflichten abdeckt und zugleich die häufigsten Streitpunkte zwischen Händler und Kunde klar regelt.

1. Vertragsschluss

Hier legen Sie fest, wie und wann ein Kaufvertrag zustande kommt. Im deutschen E-Commerce gilt: die Produktdarstellung im Shop ist in der Regel noch kein verbindliches Angebot, sondern eine invitatio ad offerendum. Das Angebot macht der Kunde durch Absenden der Bestellung, die Annahme erfolgt durch die Auftragsbestätigung. Formulieren Sie das präzise, sonst müssen Sie jede Bestellung annehmen, auch wenn ein Artikel versehentlich falsch bepreist war.

2. Preise, Steuern und Versandkosten

Alle Preise müssen einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer angegeben werden (§ 1 Abs. 1 PAngV). Versandkosten sind entweder direkt beim Artikel oder spätestens vor Abschluss des Bestellvorgangs transparent darzustellen. Mehr zu den preisrechtlichen Pflichten finden Sie in meinem Artikel zur Grundpreisangabe und PAngV für Onlineshops.

3. Zahlungsbedingungen

Welche Zahlungsmethoden Sie akzeptieren, wann die Zahlung fällig ist und wie Sie mit Zahlungsverzug umgehen - das gehört in die AGB. Regelungen zu Verzugszinsen orientieren sich an § 288 BGB (aktuell 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz bei Verbrauchergeschäften). Höhere pauschale Verzugszinsen sind gegenüber Verbrauchern unwirksam.

4. Lieferung und Lieferfrist

Nennen Sie realistische Lieferzeiten. Klauseln wie "Lieferung erfolgt in angemessener Zeit" sind zu unbestimmt und werden von Gerichten regelmäßig als intransparent gewertet. Legen Sie Lieferzeiträume in Werktagen fest und regeln Sie, was bei Nichtverfügbarkeit oder Force-Majeure-Ereignissen gilt.

5. Eigentumsvorbehalt

Ohne Eigentumsvorbehalt in den AGB geht das Eigentum an der Ware automatisch mit der Übergabe auf den Käufer über, auch wenn dieser noch nicht gezahlt hat. Der einfache Eigentumsvorbehalt ("Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers") ist im B2C-Bereich der Standard und muss ausdrücklich vereinbart werden.

6. Gewährleistung

Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre ab Übergabe (§ 438 BGB). Gegenüber Verbrauchern können Sie diese Frist nicht wirksam verkürzen - das ist einer der häufigsten Fehler in kopierten AGB. Zulässig ist nur eine Verkürzung auf ein Jahr bei gebrauchten Sachen. Für Neuware gegenüber Verbrauchern gilt die Zweijahresfrist absolut.

7. Haftung

Pauschalausschlüsse aller Haftung sind gegenüber Verbrauchern unwirksam. Zulässig ist die Begrenzung der Haftung auf typische, vorhersehbare Schäden bei leichter Fahrlässigkeit - aber nur außerhalb von Körperschäden und Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Formulierungen wie "Jede Haftung wird ausgeschlossen" sind schlicht nichtig (§ 309 Nr. 7 BGB).

8. Widerrufsrecht und Widerrufsbelehrung

Die Widerrufsbelehrung ist technisch Teil der Informationspflichten, wird aber in der Praxis oft als Anhang zu den AGB eingebunden. Nutzen Sie ausschließlich den gesetzlichen Mustertext aus Anlage 1 zu § 356 Abs. 2 BGB. Individuelle Formulierungen weichen vom Muster ab und waren in der Vergangenheit häufige Abmahngründe. Ab dem 19. Juni 2026 muss die Belehrung zudem auf den Widerrufsbutton nach § 356a BGB hinweisen.

Pflichtbestandteile - AGB Onlineshop Checkliste 2026

  • Identität und Kontaktdaten des Händlers (vollständiger Name, Adresse, E-Mail, ggf. USt-ID)
  • Beschreibung der wesentlichen Merkmale der Waren/Leistungen
  • Gesamtpreis inkl. MwSt. und Versandkosten (oder Hinweis auf separate Berechnung)
  • Vertragsschluss und Stornierungsmöglichkeiten
  • Zahlungsmodalitäten und Fälligkeitstermin
  • Liefer- und Versandbedingungen mit konkreten Fristen
  • Einfacher Eigentumsvorbehalt
  • Gesetzliche Gewährleistung (keine Verkürzung auf unter 2 Jahre bei Neuware B2C)
  • Widerrufsbelehrung nach gesetzlichem Mustertext inkl. Muster-Widerrufsformular
  • Hinweis auf OS-Plattform der EU-Kommission (Art. 14 ODR-VO)
  • Datenschutzhinweis (separates Dokument, aber Querverweis in AGB)
  • Gerichtsstand und anwendbares Recht (bei B2C beschränkt)
  • Ab 19.06.2026: Verweis auf den elektronischen Widerrufsmechanismus (Widerrufsbutton)

Was nicht in die AGB darf - unwirksame Klauseln im Überblick

Der BGB-Klauselkatalog der §§ 308 und 309 enthält eine Liste verbotener Klauseln, die ohne Rücksicht auf den konkreten Inhalt unwirksam sind. Hinzu kommen Generalklauseln (§ 307 BGB), nach denen Klauseln unwirksam sind, wenn sie den Vertragspartner unangemessen benachteiligen.

Wirksam vs. unwirksam - häufige Klauseln

KlauselStatusBegründung
Gewährleistungsausschluss bei Neuware (B2C)Unwirksam§ 309 Nr. 8b BGB, zwingendes Verbraucherrecht
Lieferzeitraum 'in angemessener Zeit'UnwirksamZu unbestimmt, § 307 BGB Transparenzgebot
Zahlungsziel 60+ Tage für VerbraucherUnwirksam§ 308 Nr. 1a BGB, max. 30 Tage ohne Begründung
Haftungsausschluss für KörperschädenUnwirksam§ 309 Nr. 7a BGB, absolutes Verbot
Dynamische AGB-Verweisung ohne VersionsangabeUnwirksamBGH III ZR 59/24, § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB
Einfacher Eigentumsvorbehalt (B2C, Neuware)WirksamStandardklausel, allgemein anerkannt
Haftungsbeschränkung auf typische Schäden (leichte Fahrlässigkeit)WirksamSofern Körperschäden ausgenommen
Zahlungsverzug nach BGB-Satz (5% über Basiszinssatz)WirksamGesetzliche Regelung als AGB-Klausel
Wahlrecht Lieferung oder Erstattung bei NichtverfügbarkeitWirksamSofern transparente Frist und sofortige Rückzahlung

Ein häufiger Fehler, den ich in Shops sehe: Klauseln, die verbieten, Produktbewertungen zu hinterlassen, oder die das Recht auf Widerruf bei bestimmten Produktkategorien ohne gesetzliche Grundlage ausschließen. Der Widerrufsausschluss ist nur bei den in § 312g Abs. 2 BGB abschließend genannten Ausnahmen zulässig - etwa bei versiegelten Hygieneprodukten nach Öffnung oder bei individuell konfigurierten Waren.

Seit dem BGH-Urteil vom 10. Juli 2025 (Az. III ZR 59/24) ist eine dynamische Verweisung auf im Internet abrufbare AGB ohne Benennung der konkreten Fassung unwirksam. Überprüfen Sie Ihre Auftragsbestätigung und Ihre AGB-Seite: Steht dort nur "Es gelten unsere aktuellen AGB", reicht das nicht mehr. Ersetzen Sie es durch "AGB in der Fassung vom [Datum]".

Die korrekte Einbeziehung der AGB in den Bestellprozess

Selbst perfekt formulierte AGB sind wertlos, wenn sie nicht wirksam in den Vertrag einbezogen werden. Nach § 305 Abs. 2 BGB muss der Verwender bei Vertragsschluss ausdrücklich auf die AGB hinweisen und dem anderen Teil die Möglichkeit verschaffen, von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen.

Im Onlineshop bedeutet das konkret: Auf der Bestellübersichtsseite, spätestens beim Bestellabschluss-Button, muss ein gut sichtbarer Link zu den AGB vorhanden sein. Die Formulierung unterhalb des Kaufen-Buttons sollte lauten: "Mit Ihrer Bestellung akzeptieren Sie unsere [AGB] und haben die [Widerrufsbelehrung] zur Kenntnis genommen."

Eine Checkbox ist nach geltendem Recht nicht zwingend notwendig, wenn der Hinweis klar und unmissverständlich gestaltet ist. In der Praxis empfehle ich meinen Kunden dennoch eine optionale Checkbox (nicht vorausgefüllt) - nicht weil sie rechtlich erforderlich wäre, sondern weil sie im Streitfall die Beweisposition erheblich verbessert. Entscheidend ist, dass die Checkbox nicht vorangekreuzt ist (§ 312j Abs. 3 BGB verbietet das für den Kaufbutton explizit) und dass AGB-Link und Datenschutzhinweis deutlich sichtbar sind.

Für WooCommerce setze ich dafür regelmäßig auf WooCommerce Germanized, das beide Varianten (mit und ohne Checkbox) korrekt umsetzt und außerdem die Kaufbutton-Beschriftung nach § 312j Abs. 3 BGB sicherstellt. Mehr zu den allgemeinen rechtlichen Pflichten für Shops und Websites finden Sie in meinem Überblicksartikel Rechtspflichten für Website und Shop 2026.

Platzieren Sie den AGB-Link nicht nur im Footer, sondern auch direkt über oder unter dem finalen Bestellbutton. Eine typische Formulierung für WooCommerce Germanized: "Mit Klick auf 'Jetzt kaufen' akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Widerrufsbelehrung gelesen zu haben." Das ist sauber, transparent und gerichtssicher.

Ab 19. Juni 2026: Der Widerrufsbutton als neue Pflicht

Die EU-Richtlinie 2023/2673 verpflichtet Online-Händler in allen Mitgliedstaaten dazu, Verbrauchern eine elektronische Widerrufsmöglichkeit direkt im Shop anzubieten. In Deutschland wird das durch den neuen § 356a BGB umgesetzt, der ab dem 19. Juni 2026 gilt.

Der Widerrufsbutton muss gut sichtbar und dauerhaft während der 14-tägigen Widerrufsfrist im Kundenkonto oder auf einer verlinkten Seite erreichbar sein. Das Verfahren ist zweistufig: Zuerst startet der Verbraucher den Widerruf, dann bestätigt er ihn aktiv. Pflichtangaben im Formular sind nur Name, Vertragsidentifikation und ein Kommunikationsweg für die Eingangsbestätigung.

Die Pflicht betrifft sämtliche Onlineshops, die Verbraucherverträge über eine Online-Benutzeroberfläche abschließen und bei denen ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht. Das betrifft praktisch jeden B2C-Onlineshop. Wer die technische Umsetzung noch nicht hat, riskiert Abmahnungen - und muss parallel auch AGB sowie Widerrufsbelehrung aktualisieren, da beide Texte auf den Widerrufsbutton hinweisen müssen.

Bei einem Kunden aus dem Bereich Kinderkleidung haben wir Anfang 2026 genau das umgesetzt: Widerrufsbutton im Mein-Konto-Bereich, Update der Widerrufsbelehrung und Anpassung der AGB-Sektion zum Widerrufsrecht - alles in einem Schritt, weil die Texte ohnehin über die IT-Recht Kanzlei-Schnittstelle automatisch aktualisiert wurden.

Anwalt, spezialisierter Dienst oder Generator - was taugt was?

Das ist die Frage, die mir Shopbetreiber am häufigsten stellen. Die ehrliche Antwort hängt von Ihrem Geschäftsmodell, Ihrem Umsatz und dem Maß Ihrer Risikobereitschaft ab.

Vorteile

  • Maßgeschneidert auf Ihr konkretes Sortiment und Geschäftsmodell
  • Anwalt haftet für seine Arbeit (begrenzt)
  • Ideal bei komplexen Modellen (Abo, digitale Güter, B2B+B2C gemischt)
  • Rechtssicherheit für Ausnahmefälle (GPSR, PPWR, grenzüberschreitend)

Nachteile

  • Einmalkosten 300-700 EUR ohne Updateservice
  • Bei Gesetzesänderungen erneuter Kostenaufwand
  • Viele Kanzleien kennen E-Commerce-Spezifika nicht ausreichend
  • Kein automatischer Schutz bei neuen BGH-Urteilen

AGB-Beschaffung im Vergleich

KriteriumAnwalt (einmalig)Spezialist-Dienst (Abo)Kostenloser Generator
Erstkosten300-700 EUR9,90-49,90 EUR/Monat0 EUR
Automatische Updates bei GesetzesänderungenNein (extra)Ja, inklusiveNein
AbmahnschutzNeinOft inkludiertNein
Anpassung ans SortimentHochMittel (Fragebogen)Gering
WooCommerce-SchnittstelleNeinIT-Recht Kanzlei, Trusted ShopsNein
Risiko bei ChatGPT/kostenlosen Baukästenn/an/aSehr hoch
Geeignet für Umsatz <50.000 EUR/JahrBedingtJaNicht empfohlen
Geeignet für komplexe ModelleJaBedingtNein

Meine Empfehlung nach 13 Jahren und über 120 Projekten: Für Standard-B2C-Shops mit Standardsortiment (Kleidung, Haushaltsartikel, Bücher, einfache Dienstleistungen) liefern IT-Recht Kanzlei und Trusted Shops ab dem ersten Monat ausreichende Qualität. Der entscheidende Vorteil ist der automatische Update-Service - jedes neue BGH-Urteil, jede Gesetzesnovelle wird ohne zusätzliche Kosten eingepflegt.

Für Shops mit digitalen Inhalten, Abonnementmodellen, grenzüberschreitendem Handel (DE + AT + CH + EU), gemischten B2C/B2B-Kunden oder unter die GPSR (General Product Safety Regulation, voll ab 19. Februar 2026) oder PPWR (Verpackungsverordnung, ab 12. August 2026) fallenden Produkten lohnt sich der Gang zum spezialisierten E-Commerce-Anwalt - mindestens für eine Erstprüfung der generierten Texte.

ChatGPT und ähnliche KI-Werkzeuge ohne Rechtsbezug sind für AGB schlicht ungeeignet. Sie kennen aktuelle BGH-Urteile nicht, erfinden Klauseln, die vor deutschen Gerichten scheitern, und haben keinen Mechanismus, um Sie bei Gesetzesänderungen zu informieren. Das ist kein Vorwurf an die Technologie - sondern ein Hinweis, dass "Texte generieren" und "rechtssichere AGB erstellen" zwei völlig verschiedene Aufgaben sind.

IT-Recht Kanzlei bietet eine direkte WooCommerce-Schnittstelle: AGB, Widerrufsbelehrung, Datenschutzhinweise und Impressum werden automatisch in Ihren Shop eingespielt und bei Änderungen aktualisiert. Das Starter-Paket kostet 9,90 EUR/Monat (monatlich kündbar) und deckt einen Shop ohne Marktplätze vollständig ab. Trusted Shops bietet vergleichbare Funktionen ab 24,90 EUR/Monat, dafür mit integriertem Käuferschutz-Siegel.

Besonderheiten: Digitale Inhalte, Abos und grenzüberschreitender Handel

Standardisierte AGB-Vorlagen sind auf den klassischen Warenkauf ausgerichtet. Sobald Sie digitale Inhalte (Downloads, Streaming, Software), Abonnements oder Verträge mit Kunden aus mehreren EU-Ländern anbieten, entstehen zusätzliche Pflichten.

Bei digitalen Inhalten greift die Warenkauf-Richtlinie (Richtlinie 2019/770/EU, seit Januar 2022 in deutsches Recht umgesetzt): Separate Regelungen zu Aktualisierungspflichten, Interoperabilität und einem Gewährleistungsrecht für digitale Inhalte, das dem Sachmängelrecht entspricht. Ihre AGB müssen das explizit adressieren.

Bei Abonnements gilt seit 2022 zudem das Recht auf einfache Kündigung: Verbraucher müssen einen Vertrag, den sie online abgeschlossen haben, auch online kündigen können - der so genannte Kündigungsbutton (§ 312k BGB). Dieser ist seit dem 1. Juli 2022 verpflichtend und muss in den AGB benannt sein.

Bei einem Kunden aus dem Bereich Software-as-a-Service haben wir erlebt, dass die erste Abmahnwelle nicht die Produktseiten traf, sondern genau diesen Punkt: Der Kündigungsbutton war technisch implementiert, aber in den AGB nicht erwähnt und nicht als eindeutig beschrifteter Link in das Kundenkonto eingebunden. Eine sauber formulierte AGB-Klausel und ein verlinkter Button im Konto haben das in zwei Stunden gelöst.

Für grenzüberschreitenden Handel - beispielsweise wenn Sie auch nach Österreich oder in die Schweiz liefern - gelten andere Informationspflichten: Das österreichische Konsumentenschutzgesetz, das Schweizer OR, unterschiedliche Mehrwertsteuersätze und andere Widerrufsfristen. Mehr zu den technischen und rechtlichen Anforderungen an einen WooCommerce-Shop finden Sie in meiner Dienstleistungsübersicht.

Häufige Fehler, die ich in der Praxis sehe

Nach Jahren der Arbeit an deutschen E-Commerce-Projekten sind mir folgende Fehler so oft begegnet, dass ich sie hier explizit ansprechen möchte:

Veraltete Texte, die nie aktualisiert wurden. Ein Onlineshop, der seit 2020 läuft, hat in vielen Fällen noch die Formulierungen aus der damaligen Omnibus-Richtlinie, die auf die Widerrufsbelehrung 2013 zurückgehen. Seitdem gab es mindestens drei relevante Änderungen - und wer keinen Updateservice hat, hat keine Chance, das selbst zu bemerken.

Widersprüche zwischen AGB-Text, Checkout-Seite und Bestätigungs-E-Mail. Die AGB sagen 14 Tage Lieferzeit, der Checkout zeigt 3-5 Werktage, die Bestellbestätigung nennt keine Frist. Solche Widersprüche gehen nach § 305c Abs. 2 BGB immer zulasten des Verwenders.

Fehlende oder fehlerhafte OS-Plattform-Verlinkung. Artikel 14 der ODR-Verordnung (EU) Nr. 524/2013 verpflichtet Onlinehändler, auf der Website und in den AGB auf die OS-Plattform der EU-Kommission zu verlinken: https://ec.europa.eu/consumers/odr. Das ist eine der häufigsten und auch leicht feststellbaren Abmahnungsgrundlagen.

Gerichtsstandsklauseln, die bei B2C nicht greifen. Viele AGB enthalten einen festen Gerichtsstand (z.B. Hamburg), der gegenüber Verbrauchern mit Wohnsitz in Deutschland nach § 29c ZPO schlicht nicht durchsetzbar ist. Der Verbraucher kann immer an seinem Wohnsitz klagen.

Die OS-Plattform-Verlinkung wird von spezialisierten Abmahnkanzleien regelmäßig überprüft. Der Link muss klickbar und aktuell sein: https://ec.europa.eu/consumers/odr. Prüfen Sie außerdem, ob Ihre eigene E-Mail-Adresse im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Link angegeben ist - das schreibt Art. 14 Abs. 1 ODR-VO ebenfalls vor.

Schritt für Schritt: AGB für Ihren WooCommerce-Shop einrichten

Die technische Umsetzung in WooCommerce ist mit dem richtigen Plugin in unter einer Stunde erledigt.

1. Entscheiden Sie sich für einen Rechtstext-Anbieter (IT-Recht Kanzlei, Trusted Shops oder Händlerbund).
2. Installieren Sie das entsprechende Plugin oder nutzen Sie die API-Schnittstelle des Anbieters für WooCommerce.
3. Richten Sie Ihre Shop-Parameter ein: Sortiment (physische Waren, digitale Inhalte, Dienstleistungen), Liefergebiete, Zahlungsmethoden, Abo-Modelle.
4. Legen Sie in WordPress eine statische Seite für AGB und eine separate für die Widerrufsbelehrung an.
5. Verknüpfen Sie in WooCommerce > Einstellungen > Rechtliches die entsprechenden Seiten.
6. Prüfen Sie mit WooCommerce Germanized den Checkout auf korrekte Darstellung: AGB-Link vor dem Kaufbutton, kein vorausgefülltes Häkchen, korrekte Kaufbutton-Beschriftung.
7. Testen Sie den Bestellprozess mit einer echten Testbestellung und überprüfen Sie die Bestellbestätigung auf Vollständigkeit.
8. Prüfen Sie nach jedem Update Ihres Rechtstext-Anbieters, ob Änderungen automatisch eingespielt wurden oder manuelle Freigabe erforderlich ist.

Details zur automatischen Grundpreisanzeige, die ebenfalls Teil der preisrechtlichen Pflichten ist, habe ich separat beschrieben: Grundpreis in WooCommerce automatisch anzeigen.

Häufige Fragen

Sind AGB für einen Onlineshop in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben?

Nein, AGB sind keine gesetzliche Pflicht. Ohne AGB gelten jedoch ausschließlich die dispositiven Regelungen des BGB, die in vielen Punkten für den Händler ungünstiger sind als individuell formulierte Bedingungen. Praktisch gesehen ist kein seriöser Onlineshop ohne AGB denkbar, weil zahlreiche Informationspflichten nach EGBGB und BGB anderenfalls nicht erfüllt werden. Zudem erwarten Kunden und Zahlungsdienstleister wie PayPal oder Klarna verlinkbare AGB.

Kann ich AGB für meinen Onlineshop einfach kopieren?

Technisch möglich, rechtlich riskant und urheberrechtlich problematisch. Kopierte AGB passen selten zum eigenen Geschäftsmodell, enthalten veraltete Klauseln oder solche, die für Ihr Sortiment schlicht nicht zutreffen. Widersprüchliche Regelungen begünstigen keine Seite - im Zweifel gelten im Streitfall die für den Verbraucher günstigeren Regelungen (§ 305c Abs. 2 BGB). Außerdem droht eine Abmahnung von Wettbewerbern, wenn erkennbar fremde Texte ohne Genehmigung verwendet werden.

Was genau muss eine Widerrufsbelehrung im Onlineshop enthalten?

Die Widerrufsbelehrung richtet sich nach Anlage 1 zu § 356 Abs. 2 BGB und muss das 14-tägige Widerrufsrecht, den Fristbeginn, die Adresse für den Widerruf, Hinweise zu den Kosten der Rücksendung und das gesetzliche Muster-Widerrufsformular enthalten. Ab dem 19. Juni 2026 kommt der Widerrufsbutton nach § 356a BGB dazu, was auch eine Anpassung des Belehrungstextes erfordert. Individuelle Formulierungen, die vom gesetzlichen Mustertext abweichen, wurden in der Vergangenheit häufig abgemahnt.

Lohnt sich ein kostenpflichtiger AGB-Dienst oder reicht ein kostenloser Generator?

Kostenlose Generatoren ohne Updateservice sind eine Zeitbombe: Bei jeder Gesetzesänderung (VRRL-Novelle, neues BGH-Urteil, neue Informationspflicht) veralten sie sofort, ohne dass Sie es merken. Spezialisierte Dienste wie IT-Recht Kanzlei (ab 9,90 EUR/Monat) oder Trusted Shops (ab 24,90 EUR/Monat) liefern automatische Updates und Abmahnschutz. Für einen aktiv betriebenen Shop mit mehr als ein paar Tausend Euro Umsatz ist das kein Luxus, sondern eine Grundvoraussetzung.

Was passiert, wenn AGB-Klauseln unwirksam sind?

Unwirksame Klauseln werden schlicht nicht Bestandteil des Vertrages und es gilt das dispositive Gesetzesrecht an ihrer Stelle (§ 306 BGB). Das klingt harmlos, kann aber dazu führen, dass Sie keine Zahlungsfrist durchsetzen können, der Eigentumsvorbehalt nicht greift oder die Haftungsbeschränkung ins Leere läuft. Zusätzlich drohen Abmahnungen von Wettbewerbern oder Verbraucherverbänden, die auf unwirksame Klauseln spezialisiert sind.

Darf ich für meinen deutschen Onlineshop AGB auf Englisch verwenden?

Nein, wenn Sie sich primär an deutsche Verbraucher wenden. Die Informationspflichten nach Art. 246a EGBGB müssen in der Sprache erbracht werden, die für den Vertrag maßgeblich ist. Bei einem auf den deutschen Markt ausgerichteten Shop ist das Deutsch. Englische AGB können ergänzend angeboten werden, ersetzen die deutschen Texte aber nicht.

Was bedeutet das BGH-Urteil vom 10. Juli 2025 für bestehende AGB?

Der BGH hat entschieden, dass eine dynamische Verweisung auf 'die jeweils aktuellen AGB' ohne konkrete Versionsangabe unwirksam ist, weil sie den Verwender faktisch berechtigt, Vertragsbedingungen einseitig zu ändern. Das verstößt gegen das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB. Wer in seinen AGB oder in der Bestellbestätigung auf 'unsere aktuellen AGB unter www.beispiel.de/agb' verweist, sollte auf eine statische Fassung umstellen, zum Beispiel 'AGB in der Fassung vom 01.06.2026'.

Muss ich AGB anpassen, wenn ich auch an Geschäftskunden (B2B) verkaufe?

Ja, dringend. B2C-AGB dürfen nicht unverändert für B2B-Verträge gelten, weil das gesetzliche Schutzniveau der §§ 308, 309 BGB für Verbraucher nicht auf Unternehmer zutrifft, dort aber strengere AGB-Klauseln möglich sind. Gleichzeitig sind bestimmte B2B-Klauseln (Mängelrügefristen, Haftungsbeschränkungen) in B2C-AGB absolut unwirksam. Idealerweise haben Sie getrennte AGB-Versionen oder zumindest klar abgegrenzte Abschnitte je nach Vertragspartner.