Seit dem 14. Mai 2024 gilt in Deutschland das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) als neue Rechtsgrundlage für die Impressumspflicht. Das Telemediengesetz (TMG), auf das jahrelang jeder Impressum-Text verwies, ist damit Geschichte. Für die meisten Webseitenbetreiber ändert sich inhaltlich wenig - aber die Referenz auf § 5 TMG im eigenen Impressum sollte man trotzdem aktualisieren, bevor sie zur Grundlage einer Abmahnung wird.

Ich bin Webentwickler, kein Anwalt. Was ich hier beschreibe, basiert auf meiner Erfahrung aus über 120 Projekten für kleine und mittlere Unternehmen in Deutschland - als Entscheidungsgrundlage für komplexe Einzelfälle empfehle ich immer den Blick zu einem Fachanwalt für IT-Recht. Für die meisten Webseitenbetreiber ist die Situation aber unkomplizierter, als man denkt.

Was ist das DDG und was hat es mit dem Impressum zu tun?

Das Digitale-Dienste-Gesetz hat das Telemediengesetz ersetzt und setzt europäische Vorgaben aus dem Digital Services Act (DSA) in deutsches Recht um. In § 5 DDG sind die Informationspflichten geregelt, die früher in § 5 TMG standen. Der Kerninhalt ist fast identisch geblieben: Wer einen digitalen Dienst geschäftsmäßig betreibt, muss bestimmte Angaben dauerhaft, leicht erkennbar und unmittelbar erreichbar bereitstellen.

Praktisch bedeutet das für Sie: Wenn Ihr Impressum noch auf "§ 5 TMG" verweist, stimmt die Rechtsgrundlage nicht mehr. Das ist kein dramatisches Sicherheitsproblem, aber Abmahnanwälte suchen genau nach solchen formalen Schwachstellen.

Prüfen Sie in Ihrem Impressum die Formulierung "gemäß § 5 TMG" oder "nach § 5 TMG". Diese Angabe muss auf § 5 DDG geändert werden. Einfaches Suchen und Ersetzen im WordPress-Editor genügt.

Wer ist impressumspflichtig?

Die Impressumspflicht gilt für alle, die einen digitalen Dienst geschäftsmäßig betreiben. Geschäftsmäßig heißt: mit einer nachhaltigen wirtschaftlichen Absicht. Das umfasst:

  • Freelancer und Einzelunternehmer mit eigener Webseite
  • GmbHs, UGs, AGs und andere Kapitalgesellschaften
  • Vereine und Stiftungen (soweit wirtschaftlich tätig)
  • Betreiber von Online-Shops, Blogs mit Monetarisierung oder bezahlten Newslettern
  • Unternehmen mit aktiven Social-Media-Präsenzen (Instagram, LinkedIn, TikTok, YouTube)

Ausgenommen sind rein private Webseiten ohne kommerzielle Absicht. Die Grenze ist fließend - sobald Affiliate-Links, Werbung oder bezahlte Kooperationen ins Spiel kommen, gilt in der Regel die Impressumspflicht.

Bis 50.000 EURmaximales Bußgeld bei Verstößen gegen § 5 DDG
2 Klicksmaximale Erreichbarkeit des Impressums von jeder Seite
14. Mai 2024Inkrafttreten des DDG, Ablösung des TMG
120+Projekte, bei denen ich Impressum-Korrekturen begleitet habe

Die Pflichtangaben für Einzelunternehmer

Für Freelancer, Soloselbstständige und nicht im Handelsregister eingetragene Einzelunternehmer sind folgende Angaben nach § 5 DDG verpflichtend:

Impressum-Checkliste Einzelunternehmer

  • Vor- und Nachname (kein Fantasiename allein ausreichend)
  • Vollständige Postanschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort, Land)
  • E-Mail-Adresse (für schnelle elektronische Kontaktaufnahme)
  • Umsatzsteuer-ID (falls vorhanden; nach § 5 Abs. 1 Nr. 6 DDG)
  • Steuernummer des Finanzamts (falls keine USt-IdNr. vorhanden)
  • Angabe des zuständigen Finanzamts (empfohlen, bei fehlender USt-IdNr.)
  • Bei reglementierten Berufen: zuständige Kammer, Berufsbezeichnung und Berufsrecht
  • Verweis auf Rechtsgrundlage: § 5 DDG (nicht mehr § 5 TMG)

Bei einem Kundenprojekt aus Hamburg, einem selbstständigen Grafikdesigner, hatte das Impressum nur den Vor- und Nachnamen und eine allgemeine Kontaktseite verlinkt statt einer E-Mail-Adresse. Das reicht nicht. Nach der EuGH-Entscheidung aus 2020 muss die E-Mail-Adresse direkt sichtbar sein - ein Kontaktformular allein genügt nicht als Nachweis für schnelle elektronische Erreichbarkeit.

Die Pflichtangaben für eine GmbH

Gesellschaften mit beschränkter Haftung und andere juristische Personen haben einen erweiterten Pflichtenkatalog. Zusätzlich zu Name und Anschrift müssen sie angeben:

Impressum-Checkliste GmbH

  • Vollständiger Firmenname mit Rechtsformzusatz (z.B. Mustermann GmbH)
  • Rechtsform der Gesellschaft
  • Vertretungsberechtigte Personen (alle Geschäftsführer namentlich)
  • Registergericht und Handelsregisternummer (HRB-Nummer)
  • E-Mail-Adresse des Unternehmens
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
  • Stammkapital (falls Angaben zum Kapital gemacht werden)
  • Angabe laufender Insolvenzverfahren (falls zutreffend)
  • Verweis auf § 5 DDG

Für eine UG (haftungsbeschränkt) gelten dieselben Anforderungen wie für eine GmbH. Bei einer GmbH & Co. KG kommen Komplementär und Kommanditist hinzu.

Impressum-Pflichtangaben im Vergleich

PflichtangabeEinzelunternehmerGmbH
NameVor- und NachnameFirmenname + Rechtsformzusatz
AnschriftVollständige PostadresseVollständige Postadresse
KontaktE-Mail-AdresseE-Mail-Adresse
GeschäftsführungNicht extra erforderlichAlle Geschäftsführer namentlich
HandelsregisterNur wenn eingetragenRegistergericht + HRB-Nummer
UmsatzsteuerUSt-IdNr. falls vorhandenUSt-IdNr. zwingend erforderlich
Rechtsgrundlage§ 5 DDG§ 5 DDG

Reglementierte Berufe: Sonderfälle beachten

Für Angehörige reglementierter Berufe - Ärzte, Zahnärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Architekten - gibt es zusätzliche Pflichtangaben:

  • Bezeichnung der zuständigen Kammer (z.B. Rechtsanwaltskammer Hamburg)
  • Berufliche Bezeichnung und das Land, in dem sie verliehen wurde
  • Berufsrechtliche Regelungen (z.B. BRAO für Anwälte) mit Fundstelle oder Link
  • Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung (Name, Anschrift, räumlicher Geltungsbereich)

Bei meinen Projekten mit Kanzleien und Arztpraxen habe ich oft erlebt, dass diese Angaben schlicht fehlen - nicht aus bösem Willen, sondern weil niemand beim Website-Start daran gedacht hat.

Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Beruf reglementiert ist: Die IHK oder die zuständige Kammer gibt Auskunft. Im Zweifel lieber zu viel angeben als zu wenig - Übererfüllung wird nicht bestraft.

Wo und wie das Impressum platziert sein muss

Das DDG schreibt vor, dass das Impressum "leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar" sein muss. Gerichte haben das über die Jahre präzisiert:

Vorteile

  • Deutlich als "Impressum" beschriftet (kein Rätselraten)
  • Im Footer auf jeder Unterseite verlinkt
  • Direkt erreichbar ohne Login oder Registrierung
  • Auf einer eigenen Seite, keine Einbettung in AGBs oder Datenschutz
  • Auch mobiloptimiert und im responsiven Design sichtbar

Nachteile

  • Hinter unklaren Labels wie "Info", "Legal" oder "Rechtliches" versteckt
  • Nur über die Navigation der Startseite erreichbar
  • Im Seitenbereich ohne klare Beschriftung
  • Erst nach Scrollen bis ganz unten sichtbar ohne Footer-Fixierung
  • Als Pop-up oder Modal, das bei jedem Aufruf neu geöffnet werden muss

Bei Webseiten, die ich für Kunden entwickle, ist das Impressum standardmäßig im Footer verlinkt. Das klingt selbstverständlich, aber gerade bei Baukasten-Websites sehe ich immer wieder Impressums-Links, die in Menüpunkten vergraben sind oder bei mobilen Ansichten aus dem Layout fallen.

Impressumspflicht auf Social Media

Viele Unternehmen wissen nicht, dass die Impressumspflicht auch für geschäftliche Profile auf Instagram, Facebook, LinkedIn, TikTok und YouTube gilt. Das Impressum muss dort ebenfalls erkennbar und erreichbar sein.

Die Plattformen lösen das unterschiedlich:

  • Instagram/Facebook: Impressum in der Bio oder als eigene Rubrik in den Seiteninformationen
  • LinkedIn: Angaben in der Unternehmensbeschreibung oder Impressum-Link in der Beschreibung
  • YouTube: Impressum in der Kanalübersicht ("Über uns")

Ein Link zur Webseite allein reicht nicht in jedem Fall als Nachweis. Gerichte haben unterschiedlich entschieden - wer auf der sicheren Seite sein will, trägt die wichtigsten Pflichtangaben direkt in das Profil ein und ergänzt den Verweis auf die vollständige Webseite.

Beim Newsletter gilt dieselbe Regel: Jede E-Mail, die Sie kommerziell versenden, muss Angaben enthalten, die eine Identifizierung des Absenders ermöglichen - also mindestens Name, Anschrift und E-Mail-Adresse.

Typische Fehler und wie Sie sie beheben

In meiner Arbeit an Webseiten für kleine und mittlere Unternehmen begegne ich bestimmten Impressumsproblemen regelmäßig:

Fehler 1: Noch § 5 TMG im Impressum. Lösung: Einfach auf § 5 DDG ändern, Datum der Aktualisierung optional ergänzen.

Fehler 2: Nur ein Kontaktformular statt E-Mail-Adresse. Lösung: Die E-Mail-Adresse direkt im Impressum eintragen. Spam-Schutz durch JavaScript-Verschleierung ist technisch zulässig, solange die Adresse ohne Weiteres lesbar ist.

Fehler 3: GmbH ohne vollständige Geschäftsführer-Liste. Lösung: Alle aktuell eingetragenen Geschäftsführer namentlich aufführen, auch bei Wechseln.

Fehler 4: Postfach statt Anschrift. Lösung: Ein Postfach ersetzt keine Straßenanschrift. Wer keine Privatadresse veröffentlichen möchte, kann eine Geschäftsadresse (z.B. Co-Working, Briefkastenfirma) nutzen.

Fehler 5: Impressum nur auf der Startseite verlinkt, nicht im Footer. Lösung: In WordPress ist das in wenigen Minuten behoben - Footer-Widget oder Theme-Einstellungen.

Was bei Verstößen droht

Verstöße gegen die Impressumspflicht nach § 5 DDG sind Ordnungswidrigkeiten. Das Bußgeld beträgt laut Gesetz bis zu 50.000 Euro, wobei diese Höchstgrenze in der Praxis selten ausgeschöpft wird. Drei- bis vierstellige Bußgelder sind aber durchaus realistisch.

Häufiger als Behördenbußgelder sind in der Praxis Abmahnungen durch Mitbewerber oder spezialisierte Abmahnkanzleien. Diese können Unterlassungserklärungen, Schadensersatz und Kostenerstattung für Anwaltsgebühren fordern. Wer ein fehlerhaftes Impressum nach einer Abmahnung nicht korrigiert, riskiert eine einstweilige Verfügung.

Die gute Nachricht: In aller Regel reicht es, das Impressum korrekt zu ergänzen, um das Problem zu lösen. Wer sein Impressum sauber aufgesetzt hat und regelmäßig prüft, hat kaum etwas zu befürchten.

Tragen Sie sich eine jährliche Erinnerung ein, Ihr Impressum zu prüfen - zum Beispiel nach jedem Jahreswechsel. Änderungen in der Geschäftsführung, neue USt-IdNr. oder Umzüge müssen zeitnah aktualisiert werden.

Impressum für WordPress: Umsetzung in der Praxis

Für Webseiten, die ich mit WordPress für Unternehmen entwickle, gehe ich beim Impressum so vor:

1. Eigene WordPress-Seite "Impressum" anlegen (kein Widget, kein Shortcode in der Sidebar)
2. Permalink auf /impressum/ setzen (einprägsam und von Google leicht indexierbar)
3. Im Theme-Footer direkt verlinkt, nicht über ein Menü
4. Keinen Page-Builder-Block verwenden, der den Text in JavaScript rendert (SEO- und Abmahn-Risiko)
5. Nach Aktualisierungen Datum im Footer der Seite aktualisieren

Ein Impressum-Generator wie der von eRecht24 ist ein guter Ausgangspunkt - aber blind vertrauen sollte man ihm nicht. Gerade branchenspezifische Pflichtangaben für reglementierte Berufe oder länderspezifische Besonderheiten (z.B. bei grenzüberschreitendem EU-Handel) bildet kein Generator vollständig ab.

Für die meisten kleinen Unternehmen in Deutschland ist ein korrektes Impressum in 30 Minuten erledigt. Wer dabei Unterstützung braucht oder gleich eine rechtssichere Webseite aufbauen möchte, kann sich gern bei mir melden.

Häufige Fragen

Muss ich mein Impressum nach der Einführung des DDG neu schreiben?

Komplett neu schreiben müssen Sie es nicht, aber den Verweis auf § 5 TMG sollten Sie durch § 5 DDG ersetzen. Das DDG ist seit dem 14. Mai 2024 in Kraft und hat das TMG abgelöst. Inhaltlich bleiben die Pflichtangaben weitgehend identisch.

Brauche ich als Freelancer oder Einzelunternehmer ein Impressum?

Ja, sobald Sie Ihre Webseite geschäftsmäßig betreiben - also Dienstleistungen anbieten oder Produkte verkaufen - sind Sie impressumspflichtig. Das gilt unabhängig von der Unternehmensgröße. Privatpersonen ohne wirtschaftliche Absicht sind in der Regel ausgenommen.

Reicht eine E-Mail-Adresse im Impressum, oder muss auch eine Telefonnummer rein?

Eine E-Mail-Adresse reicht grundsätzlich für die Pflicht zur schnellen elektronischen Kontaktaufnahme nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 DDG. Eine Telefonnummer ist nicht zwingend erforderlich, wird aber von vielen Juristen empfohlen. Nur ein Kontaktformular ohne E-Mail-Adresse gilt laut EuGH-Rechtsprechung nicht als ausreichend.

Wo genau muss das Impressum auf der Webseite stehen?

Es gibt keine Vorschrift, die eine bestimmte Position verlangt. Wichtig ist, dass das Impressum von jeder Seite aus leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und dauerhaft verfügbar ist. In der Praxis bedeutet das: maximal zwei Klicks, typischerweise im Footer mit dem Label 'Impressum'. Verbergungen hinter unklaren Bezeichnungen wie 'Info' oder 'Legal' gelten als problematisch.

Muss meine Umsatzsteuer-ID zwingend ins Impressum?

Nur wenn Sie eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer haben, müssen Sie sie auch angeben (§ 5 Abs. 1 Nr. 6 DDG). Kleinunternehmer ohne USt-IdNr. können stattdessen ihre Steuernummer angeben oder weglassen, wenn sie keine haben. Sie müssen diese Nummer nicht extra beantragen, nur um sie ins Impressum zu schreiben.

Was passiert, wenn ich gegen die Impressumspflicht verstoße?

Verstöße gegen § 5 DDG sind Ordnungswidrigkeiten und können mit Bußgeldern bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Häufiger sind in der Praxis aber kostenpflichtige Abmahnungen durch Mitbewerber oder Abmahnvereine. Wer sein Impressum nach einer Abmahnung nicht korrigiert, riskiert eine einstweilige Verfügung.