Seit dem 13. Dezember 2024 gilt die EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR) verbindlich für alle Online-Shops, die physische Produkte an Verbraucher in der EU verkaufen. Was das konkret für Ihre WooCommerce-Produktseiten bedeutet, erläuter ich Ihnen in diesem Beitrag anhand meiner Erfahrungen aus der Praxis - mit Fokus auf die technische Umsetzung mit Germanized.

Ich bin Webentwickler, kein Rechtsanwalt. Was ich Ihnen hier zeige, basiert auf meinem Verständnis der Verordnung und der Praxis bei meinen Kunden - für eine rechtssichere Einschätzung Ihrer konkreten Situation empfehle ich immer einen Blick zum Fachanwalt oder der zustændigen IHK.

Was die GPSR für Ihren Shop bedeutet

Die General Product Safety Regulation (Verordnung (EU) 2023/988) löste am 13. Dezember 2024 die alte Produktsicherheitsrichtlinie 2001/95/EG ab. Der entscheidende Unterschied zur Vorgaengerin: Die GPSR gilt unmittelbar als EU-Recht, ohne dass nationale Umsetzungsgesetze nötig sind, und sie erfasst erstmals ausdrücklich den Online-Handel.

Art. 19 GPSR schreibt vor, dass Wirtschaftsakteure bei Fernabsatzangeboten bestimmte Pflichtangaben direkt im Produktangebot hinterlegen müssen - nicht irgendwo in den AGB, nicht auf einer separaten Seite, sondern eindeutig und gut sichtbar auf der Produktseite selbst.

Art. 19 GPSR spricht ausdrücklich von "Fernabsatzangeboten". Das betrifft jeden Online-Shop, der physische Produkte an Verbraucher liefert - unabhängig von Ihrem Unternehmenssitz.

Die vier Pflichtangaben im Ueberblick

Folgende Informationen müssen seit dem 13. Dezember 2024 auf jeder Produktseite stehen:

1. Hersteller (Pflicht für alle)

Name, eingetragener Handelsname oder eingetragene Handelsmarke des Herstellers sowie dessen Postanschrift und eine elektronische Kontaktadresse (E-Mail-Adresse oder Website-URL). Reicht eine der beiden Angaben? Nein - beide sind Pflicht.

2. EU-Verantwortliche Person (Pflicht bei Nicht-EU-Herstellern)

Sitzt der Hersteller nicht in der EU, müssen Sie zusätzlich Name, Postanschrift und E-Mail-Adresse einer Verantwortlichen Person mit EU-Sitz angeben. Dazu komme ich gleich noch ausführlicher.

3. Warnhinweise und Sicherheitsinformationen

Alle Warnhinweise, die für das Produkt durch die GPSR oder andere EU-Rechtsvorschriften vorgeschrieben sind - zum Beispiel Altersbeschraenkungen, Warnungen vor Kleinteilen bei Kinderspielzeug oder Hinweise zur bestimmungsgemaessen Verwendung.

4. Produktkennzeichnung

Angaben zur Produktidentifikation: Bilder, Produkttyp und weitere Identifizierungsmerkmale, soweit für das Produkt zutreffend.

GPSR-Checkliste fuer Ihre Produktseite

  • Name des Herstellers (oder eingetragener Markenname)
  • Postanschrift des Herstellers
  • Elektronische Kontaktadresse des Herstellers (E-Mail oder Website)
  • Name der EU-Verantwortlichen Person (nur bei Nicht-EU-Hersteller)
  • Postanschrift der EU-Verantwortlichen Person (nur bei Nicht-EU-Hersteller)
  • E-Mail der EU-Verantwortlichen Person (nur bei Nicht-EU-Hersteller)
  • Vorgeschriebene Warnhinweise gemäß GPSR oder anderen EU-Vorschriften
  • Produktbilder und Identifizierungsmerkmale

Die Nicht-EU-Hersteller-Falle

Diesen Punkt unterschätzen viele Shop-Betreiber: Wenn Sie Produkte von Herstellern verkaufen, die ihren Sitz außerhalb der EU haben - und das betrifft viele Waren aus China, USA oder Asien generell - brauchen Sie zwingend eine EU-Verantwortliche Person.

Wer kann diese Rolle übernehmen? Laut GPSR kommen in Frage:

  • Der Importeur (also Sie selbst, wenn Sie die Ware direkt aus Drittlaendern beziehen und in der EU einlagern)
  • Ein vom Hersteller bevollmächtigter EU-Vertreter
  • Ein Fulfillment-Dienstleister mit EU-Sitz

Bei einem meiner Kunden - ein Hamburger Händler mit Textilwaren aus Fernost - war die einfachste Lösung: Das eigene Unternehmen als Importeur einzutragen, da der Kunde die Waren selbst importiert und einlagert. Name, Geschaeftsadresse und Info-E-Mail stehen jetzt auf jeder Produktseite als EU-Verantwortliche Person.

Wichtig zu verstehen: Es genügt nicht, einfach irgendeine EU-Adresse hinzuschreiben. Die angegebene Person oder das Unternehmen muss tatsächlich für Produktsicherheitsfragen erreichbar sein und entsprechend handeln können.

Viele Dropshipping-Shops stehen hier vor einem echten Problem: Wenn Sie Waren direkt vom Hersteller in China zum Endkunden versenden lassen, ohne selbst als Importeur aufzutreten, fehlt möglicherweise eine zulässige EU-Verantwortliche Person. Hier lohnt sich rechtliche Beratung.

GPSR-Umsetzung in WooCommerce mit Germanized

Das Plugin Germanized von Vendidero bietet seit Version 3.18.0 eine vollständige GPSR-Infrastruktur. Ich nutze es seit Jahren bei meinen deutschen WooCommerce-Projekten - und die GPSR-Erweiterung ist solide umgesetzt.

Hersteller anlegen

Gehen Sie in Ihrem WooCommerce-Admin zu Produkte > Hersteller. Dort legen Sie einen Hersteller-Eintrag an mit:

  • Name des Herstellers
  • Postanschrift (Straße, PLZ, Stadt, Land)
  • E-Mail-Adresse
  • Optionale Telefonnummer

Für Nicht-EU-Hersteller können Sie im selben Formular direkt die EU-Verantwortliche Person hinterlegen - diese erscheint dann automatisch zusammen mit den Hersteller-Daten auf der Produktseite.

Hersteller dem Produkt zuweisen

In der Produktbearbeitung finden Sie unter dem Tab Allgemein den Abschnitt Produktsicherheit. Dort wählen Sie den vorher angelegten Hersteller aus und können zusätzlich Sicherheitsdokumente (PDFs, Bilder) hochladen.

Die Darstellung auf der Produktseite erfolgt standardmäßig im Tab Produktsicherheit, der durch Germanized automatisch erzeugt wird.

3.18.0Germanized-Version mit GPSR-Hersteller-Verwaltung
3verfügbare GPSR-Blocks im Block-Editor
13.12.2024Datum des GPSR-Inkrafttretens

Die drei GPSR-Blocks für den Block Editor

Nutzen Sie den WooCommerce-Block-Editor oder einen Page-Builder, stehen Ihnen drei dedizierte Blocks zur Verfügung:

  • GPSR Hersteller - zeigt Name und Kontaktdaten des Herstellers
  • GPSR Verantwortliche Person - zeigt die EU-Verantwortliche Person (erscheint nur, wenn eingetragen)
  • GPSR Warnhinweise und Sicherheitsinformationen - gibt Warnhinweise und angehängte Dokumente aus

Diese Blocks können Sie im Produkt-Template an beliebiger Stelle platzieren - etwa direkt unterhalb des Preises oder vor dem In-den-Warenkorb-Button, wenn Sie möchten, dass die Angaben besonders gut sichtbar sind.

Wenn Sie ein Custom-Theme ohne nativen Germanized-Tab-Support verwenden, sind die drei GPSR-Blocks die sauberste Lösung. Einfach das Produkt-Template in den Theme-Dateien oeffnen und die Blocks per PHP-Shortcode einbinden.

Hersteller im Bulk für viele Produkte setzen

Haben Sie einen großen Produktkatalog, bei dem alle oder die meisten Produkte vom selben Hersteller stammen, müssen Sie nicht jedes Produkt einzeln bearbeiten.

Variante 1: WooCommerce Bulk-Bearbeitung

Gehen Sie zu WooCommerce > Produkte, markieren Sie alle relevanten Produkte (per Checkbox oben alle auswählen), wählen Sie unter "Aktionen" die Option Bearbeiten und klicken Sie auf Anwenden. Im Bulk-Editor-Fenster sollte das Hersteller-Feld erscheinen, sofern Germanized korrekt integriert ist.

Variante 2: CSV-Export und Re-Import

Exportieren Sie Ihre Produkte über Produkte > Alle Produkte > Exportieren. In der CSV-Datei finden Sie die Germanized-eigenen Felder für den Hersteller. Tragen Sie den Hersteller-Slug für alle betroffenen Produkte ein und importieren Sie die Datei anschließend wieder. Das ist bei Katalogen ab 50 Produkten der deutlich schnellere Weg.

Variante 3: WP-CLI

Für Entwickler mit Shell-Zugang ist WP-CLI eine Option. Mit wp post meta update können Sie das entsprechende Germanized-Meta-Feld für alle Produkte in einem Skript setzen. Den korrekten Meta-Schlussel finden Sie in der Germanized-Dokumentation.

Bulk-Zuweisung von GPSR-Herstellern

MethodeAufwandGeeignet fuer
Einzelbearbeitunghoch1-5 Produkte
Bulk-Editor WooCommercemittel10-50 Produkte
CSV-Export und Importgeringab 50 Produkte
WP-CLI Skriptsehr gering (technisch)große Shops ab 200 Produkte

Was mit vorhandenen Produkten passiert

Art. 51 GPSR enthält eine Uebergangsregelung: Produkte, die vor dem 13. Dezember 2024 rechtmäßig nach der alten Richtlinie 2001/95/EG in den Verkehr gebracht wurden, dürfen weiterhin verkauft werden - ohne sofortige GPSR-Nachruestung des physischen Produkts.

Für die Online-Produktseite gilt das aber nicht pauschal. Die Pflichtangaben nach Art. 19 GPSR - also die Informationen, die im Shop angezeigt werden müssen - sollten auch bei bereits gelisteten Produkten so schnell wie möglich erganzt werden. Die Uebergangsfrist bezieht sich auf die physische Produktkennzeichnung, nicht auf die Informationspflichten im Online-Angebot.

Kurz gesagt: Die Seite im WooCommerce-Backend aktualisieren können und sollten Sie unverzüglich. Das physische Produkt umkennzeichnen müssen Sie erst, wenn neues Lager bestellt wird.

Vorteile

  • Germanized liefert alle noetigen Felder ohne Zusatzplugin
  • Drei dedizierte Blocks für Block-Editor-Themes
  • Hersteller-Datenbank wiederverwendbar für alle Produkte desselben Herstellers
  • Produktsicherheits-Tab wird automatisch erzeugt
  • CSV-Import ermöglicht Bulk-Pflege großer Kataloge

Nachteile

  • Germanized Pro erforderlich für einige erweiterte GPSR-Funktionen
  • Bei Custom-Themes ohne Tab-Unterstuetzung ist manuelles Block-Einbinden nötig
  • EU-Verantwortliche Person bei Nicht-EU-Herstellern erfordert vorherige rechtliche Klärung, wer diese Rolle übernehmen darf

Warnhinweise: Was muss wirklich rein?

Das Feld für Warnhinweise bereitet vielen Händlern Kopfzerbrechen. Meine Faustregel aus der Praxis:

Nicht jedes Produkt braucht einen eigenen Sicherheitshinweis. Relevant sind Warnungen, die durch die GPSR selbst oder durch produktspezifische EU-Richtlinien vorgeschrieben sind. Typische Beispiele:

  • Spielzeug: "Nicht geeignet für Kinder unter 3 Jahren - Erstickungsgefahr durch Kleinteile"
  • Elektrogeraete: CE-Kennzeichnung und Hinweis auf Betriebsspannung
  • Chemische Produkte: GHS-Gefahrenhinweise nach CLP-Verordnung
  • Möbel für Kinder: Montageanweisungen und Sicherheitshinweise

Für Standard-Produkte ohne spezifische Sicherheitsrisiken - etwa ein Baumwoll-T-Shirt oder ein Buch - reicht in der Regel der Pflegehinweis, sofern keine weitergehenden Vorschriften gelten. Im Zweifel: Hersteller fragen, was auf der Originalverpackung steht, und diese Angaben übernehmen.

In Germanized traeged Sie Warnhinweise als Freitext im GPSR-Bereich des Produkts ein. Sie können auch Dokumente anhängen, zum Beispiel das Konformitaetsdokument (DoC) oder Sicherheitsdatenblaetter.

Wenn Sie WooCommerce-Shops für den deutschen Markt betreiben und noch keine GPSR-Angaben umgesetzt haben, helfe ich Ihnen gerne bei der technischen Einrichtung. Details zu meinen Leistungen finden Sie unter Online-Shops für Deutschland.

GPSR und andere Rechtspflichten im Ueberblick

Die GPSR ist nicht die einzige Neuregelung, die Online-Shops in Deutschland aktuell beschäftigt. Kurzer Kontext:

  • Das TDDDG (früheres TTDSG, seit Mai 2024 umbenannt) regelt Cookie-Einwilligungen.
  • Das DDG hat das TMG abgelöst und regelt Informationspflichten für Diensteanbieter.
  • Das BFSG (Barrierefreiheitsstärkungsgesetz) gilt seit dem 28. Juni 2025 für viele Online-Dienste.
  • Die E-Rechnung-Empfangspflicht für B2B gilt seit dem 1. Januar 2025.

Jeder dieser Punkte verdient eine eigene Betrachtung. Für die GPSR-Umsetzung in WooCommerce konzentrieren Sie sich jetzt auf die Produktseite - das ist der dringendste Handlungsbedarf.

Einen ausführlichen Vergleich zum Thema elektronische Rechnung in WooCommerce finden Sie in meinem Beitrag zu ZUGFeRD und XRechnung im WooCommerce-Vergleich.

Mein Fazit nach den ersten Monaten

Die GPSR-Umsetzung ist technisch überschaubar, wenn Sie WooCommerce mit Germanized betreiben. Das aufwendigste ist oft nicht das Plugin-Setup, sondern die Datenbeschaffung: Hersteller-Adressen herausfinden, klaeren wer die EU-Verantwortliche Person ist, Warnhinweise von Lieferanten einfordern.

Bei einem meiner Projekte - ein Händler mit rund 300 Produkten von 12 verschiedenen Herstellern - haben wir die Umsetzung in zwei Phasen aufgeteilt: Zuerst die Hersteller als Germanized-Eintraege angelegt und per CSV-Import allen Produkten zugewiesen, dann in einer zweiten Runde die Warnhinweise produktspezifisch erganzt. Insgesamt rund 6 Stunden Arbeit, davon 4 Stunden für die Datenpflege und 2 Stunden für die technische Einrichtung.

Wenn Sie noch nicht angefangen haben: Fangen Sie mit den Herstellern an. Die lassen sich zentral pflegen und in einem Schritt vielen Produkten zuweisen. Die Warnhinweise sind danach der nächste Schritt - und am wenigsten dramatisch, wenn Sie Standardware ohne spezifische Sicherheitsrisiken verkaufen.

Häufige Fragen

Gilt die GPSR auch fuer digitale Produkte oder nur fuer physische Waren?

Die GPSR gilt ausschliesslich fuer koerperliche Produkte, die an Verbraucher abgegeben werden. Downloads, Software, Dienstleistungen und reine B2B-Lieferungen fallen nicht unter die Verordnung. Sobald Sie aber physische Artikel verkaufen - auch als Beilage zu einem digitalen Produkt - greift die Pflicht.

Was passiert, wenn ich die GPSR-Angaben auf meiner Produktseite weglasse?

Das Fehlen der Pflichtangaben kann als Wettbewerbsverstoss gewertet werden und Abmahnungen durch Mitbewerber oder Wettbewerbsverbaende ausloesen. Die Marktaufsichtbehoerden koennen zudem Bussgelder verhaengen. Es empfiehlt sich, die Angaben so schnell wie moeglich nachzupflegen.

Mein Hersteller sitzt in China. Wer gilt dann als Verantwortliche Person in der EU?

Als Verantwortliche Person kommt in der Regel der Importeur (also Sie selbst, wenn Sie die Ware aus Drittlaendern einfuehren), ein vom Hersteller bevollmaechtigter EU-Vertreter oder ein Fulfillment-Dienstleister mit EU-Sitz in Frage. Wichtig ist, dass diese Person oder dieses Unternehmen tatsaechlich erreichbar ist und Produktsicherheitsfragen bearbeiten kann.

Kann ich in Germanized einen Hersteller fuer alle Produkte auf einmal setzen?

Ja, es gibt mehrere Wege. Der einfachste fuer kleinere Shops ist die WooCommerce-Bulk-Bearbeitung: Alle Produkte auswaehlen, 'Bearbeiten' als Sammelaktion ausfuehren und im Bearbeitungsfenster den GPSR-Hersteller setzen. Bei grossen Katalogen ist der CSV-Export und erneute Import ueber WooCommerce schneller.

Gibt es eine Uebergangsfrist fuer Produkte, die vor Dezember 2024 gelistet waren?

Art. 51 GPSR erlaubt, dass Produkte, die vor dem 13. Dezember 2024 rechtmaessig gemaess der alten Produktsicherheitsrichtlinie 2001/95/EG in den Verkehr gebracht wurden, weiter verkauft werden duerfen. Neue Produktangebote ab diesem Datum muessen jedoch von Anfang an alle GPSR-Pflichtangaben enthalten.

Wo auf der Produktseite muessen die GPSR-Angaben erscheinen?

Die GPSR verlangt, dass die Angaben 'eindeutig und gut sichtbar' direkt im Produktangebot stehen. In WooCommerce mit Germanized erscheinen sie standardmaessig im Tab 'Produktsicherheit'. Alternativ koennen Sie die drei GPSR-Blocks (Hersteller, Verantwortliche Person, Warnhinweise) per Block-Editor an beliebiger Stelle auf der Produktseite einbinden.