BFSG Abmahnung 2026: Was droht bei fehlender Barrierefreiheit und wie Sie sich schützen
Seit August 2025 verschicken Kanzleien BFSG-Abmahnungen gegen nicht barrierefreie Webseiten - Forderungen reichen von 595 bis über 2.700 Euro. Wer mehr als zehn Mitarbeiter hat oder einen Online-Shop betreibt, ist konkret gefährdet und sollte jetzt handeln.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ist seit dem 28. Juni 2025 in Kraft. Was viele Unternehmer als abstraktes Zukunftsproblem abgetan hatten, wurde innerhalb von sechs Wochen konkret: Im August 2025 verschickte die CLAIM Rechtsanwalts GmbH die ersten dokumentierten BFSG-Abmahnungen gegen Online-Shop-Betreiber. Seitdem läuft eine zweite Welle, diesmal von der Berliner Kanzlei MK - mit deutlich höheren Forderungen.
Ich bin Webentwickler, kein Rechtsanwalt. Was ich aber aus 13 Jahren Projektarbeit für kleine und mittelständische Unternehmen in Deutschland weiß: Wer jetzt nichts tut, zahlt bald mehr als nötig. In diesem Artikel zeige ich Ihnen, wer wirklich betroffen ist, wie hoch das finanzielle Risiko konkret aussieht und wie Sie Ihre WordPress-Website schnell in einen sicheren Zustand bringen.
Wer ist tatsächlich betroffen - und wer nicht
Das BFSG richtet sich an Unternehmen, die digitale Produkte oder Dienstleistungen an Verbraucher anbieten. In der Praxis trifft es vor allem Online-Shops, Software-as-a-Service-Anbieter, Banken und ähnliche Dienstleister. Für rein informationelle Unternehmenswebsites ohne Transaktionsfunktion ist die Rechtslage weniger eindeutig - Abmahnungen haben sich bisher hauptsächlich gegen Online-Händler gerichtet.
Die wichtigste Ausnahme: Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und einem Jahresumsatz oder einer Bilanzsumme von maximal zwei Millionen Euro sind vom BFSG ausgenommen, sofern sie Dienstleistungen erbringen. Für Hersteller physischer Produkte gilt diese Ausnahme ausdrücklich nicht.
Wer fällt unter das BFSG?
| Kriterium | BFSG-pflichtig | Ausgenommen |
|---|---|---|
| Unternehmensgröße | Ab 10 Mitarbeiter oder über 2 Mio. EUR Umsatz | Kleinstunternehmen unter beiden Schwellenwerten |
| Geschäftsmodell | Online-Shop mit Verkauf an Verbraucher | Rein informationelle Website ohne Transaktionen |
| Produkttyp | Digitale Dienstleistungen, Software, E-Commerce | Hersteller physischer Güter ohne digitale Komponente |
| Gründungsdatum | Alle bestehenden und neuen Websites | Keine Bestandsschutz-Ausnahme |
Wie die Abmahnwellen konkret ablaufen
Die erste Welle startete im August 2025 - also weniger als sechs Wochen nach dem Stichtag. Absenderin war die CLAIM Rechtsanwalts GmbH, die im Namen eines Webdesigners abmahnte. Das Argument: Ein nicht barrierefreier Online-Shop verschaffe sich einen unzulässigen Wettbewerbsvorteil gegenüber konformen Mitbewerbern, was einen Verstoß gegen die Paragrafen 3 und 3a UWG darstelle.
Die geforderten Vergleichsbeträge lagen bei 595 Euro plus Abmahnkosten von 1.032 Euro. Fachanwälte bewerten diese Abmahnungen überwiegend als angreifbar, weil das Wettbewerbsverhältnis zwischen einem Webdesigner und einem Online-Händler fragwürdig konstruiert ist. Trotzdem kosten sie Anwaltskosten und Zeit.
Die zweite Welle ab Februar 2026 kommt von der Kanzlei MK aus Berlin. Die Forderungen liegen hier deutlich höher: rund 2.700 Euro Vergleichsbetrag, Tendenz steigend. Gleichzeitig beginnen Marktüberwachungsämter, systematischer zu prüfen. Bußgelder nach BFSG können bis zu 100.000 Euro betragen.
Was WCAG 2.1 Level AA in der Praxis bedeutet
Das BFSG verweist auf den europäischen Standard EN 301 549, der seinerseits auf die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf dem Konformitätsniveau AA Bezug nimmt. Auf Deutsch heißt das: Ihre Website muss für Menschen mit verschiedenen Behinderungen bedienbar sein - visuell, motorisch und kognitiv.
Die häufigsten Verstöße, die ich bei Audits meiner Kundensites sehe, sind immer dieselben: fehlende oder nichtssagende Alt-Texte bei Bildern, zu schwache Farbkontraste zwischen Text und Hintergrund, Formularfelder ohne sichtbare Labels und Menüs, die sich nicht per Tastatur bedienen lassen. Das sind keine exotischen Anforderungen - es sind handwerkliche Grundregeln, die beim Erstellen der Website hätten beachtet werden müssen.
Ein Overlay-Widget wie UserWay oder AccessiBe reicht nicht aus. Diese Tools verbessern einzelne Nutzererfahrungen, ersetzen aber keine echte Code-Umsetzung. Behörden und Gerichte prüfen die tatsächliche technische Zugänglichkeit - nicht das Vorhandensein eines Widgets.
Die Barrierefreiheitserklärung: Pflichtdokument, das viele vergessen
Neben der technischen Umsetzung ist eine veröffentlichte Barrierefreiheitserklärung gesetzlich vorgeschrieben. Sie muss den aktuellen Konformitätsstatus der Website angeben (vollständig konform, teilweise konform oder nicht konform), bekannte Einschränkungen benennen und eine Kontaktmöglichkeit für Feedback sowie einen Hinweis auf den Durchsetzungsweg enthalten.
Die Erklärung gehört unter eine eigene URL - üblicherweise /barrierefreiheit/ oder /accessibility/ - und muss im Footer verlinkt sein. Ich empfehle meinen Kunden, auch dann eine ehrliche Erklärung mit teilweise konformem Status zu veröffentlichen, wenn die Umsetzung noch nicht abgeschlossen ist. Das zeigt guten Willen und kann im Falle einer Abmahnung die Position deutlich verbessern.
Für kleine und mittlere Unternehmen gibt es kostenlose Generatoren für die Barrierefreiheitserklärung - unter anderem vom Bundeskompetenzzentrum Barrierefreiheit. Das Dokument in zehn Minuten zu erstellen und zu veröffentlichen ist ein einfacher erster Schritt, der sofort sichtbares Engagement zeigt.
Schnelle Abhilfemaßnahmen für WordPress
Für bestehende WordPress-Websites gibt es eine klare Reihenfolge. Beginnen Sie mit einem Audit, um zu wissen, wo Sie stehen. Das Plugin Accessibility Checker von Equalize Digital scannt alle Seiten automatisch und zeigt über 40 verschiedene Fehlertypen mit konkreten Fundstellen. Ein initiales Audit damit dauert wenige Minuten und liefert eine priorisierte Fehlerliste.
Bei einem mittelgroßen WooCommerce-Shop, den ich vergangenen Herbst für einen Hamburger Kunden auditiert habe, fanden wir 340 Alt-Text-Fehler, 18 Kontrastprobleme und vier Formulare ohne korrekte Labels. Die Umsetzung dauerte anderthalb Wochen, davon die Hälfte der Zeit für die Alt-Texte allein - weil hier eben jemand jedes Bild anfassen muss.
Sofort-Checkliste: BFSG-Basis für WordPress
- Alt-Texte für alle Bilder prüfen und ergänzen - kein Bild ohne aussagekräftige Beschreibung
- Farbkontraste überprüfen: Text auf Hintergrund muss Kontrastverhältnis 4,5:1 erreichen (Tool: WebAIM Contrast Checker)
- Alle Links mit eindeutigem Linktext versehen - kein "Hier klicken" oder "Mehr lesen" ohne Kontext
- Tastaturnavigation testen: Tab-Taste durch die gesamte Seite führen, ist jedes Element erreichbar und fokussiert sichtbar?
- Formulare: Jedes Eingabefeld braucht ein programmatisch verbundenes Label (for-Attribut oder aria-label)
- Barrierefreiheitserklärung erstellen und im Footer verlinken
- Accessibility Checker Plugin installieren und ersten Scan durchführen
- Sprache der Seite im HTML-Tag korrekt setzen (lang="de")
Was ein professionelles Audit und die Umsetzung kostet
Ein Accessibility-Audit für eine mittelgroße Website liegt je nach Umfang bei 500 bis 1.500 Euro. Die anschließende technische Umsetzung kostet für eine bestehende WordPress-Seite typischerweise zwischen 1.500 und 4.500 Euro. Bei einem vollständig neu aufzubauenden Theme, das von Grund auf WCAG-konform geplant ist, ist dieser Kostenpunkt bereits eingepreist.
Dem gegenüber stehen die Kosten einer Abmahnung: selbst bei den noch relativ moderaten ersten Fällen kamen Betroffene auf 1.600 Euro und mehr, plus eigene Anwaltskosten, plus Zeit. Wer die Abmahnung nicht akzeptiert und sich vor Gericht verteidigt, ist schnell bei 5.000 bis 10.000 Euro Gesamtkosten.
Für die meisten meiner Kunden - kleine Handelsunternehmen mit 10 bis 30 Mitarbeitern und einem WooCommerce-Shop - ist die Rechnung einfach: Jetzt investieren ist günstiger als abgewartet haben. Wenn Sie planen, Ihren Online-Shop neu aufzusetzen oder zu migrieren, sollte Barrierefreiheit dabei von Anfang an Teil der Spezifikation sein.
Vorteile
- Barrierefreiheit öffnet die Website für 10-15 Prozent der Bevölkerung mit einer Behinderung
- Bessere Suchmaschinenoptimierung durch saubere Semantik und Alt-Texte
- Schutz vor Abmahnungen und Bußgeldern
- Verbessertes Nutzungserlebnis für alle Besucher, auch ohne Behinderung
Nachteile
- Nachträgliche Umsetzung kostet mehr als von Anfang an barrierefrei zu bauen
- Kein einmaliges Projekt - Barrierefreiheit muss bei jeder Inhaltspflege mitgedacht werden
- Overlay-Widgets verleiten dazu, das Problem zu verschieben statt zu lösen
Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben
Erste Regel: Unterschreiben Sie keine strafbewehrte Unterlassungserklärung, ohne vorher rechtlichen Rat eingeholt zu haben. Die von den Abmahnkanzleien mitgeschickten Erklärungen sind oft weit gefasst und können zu Folgeproblemen führen.
Zweite Regel: Handeln Sie schnell. Die Fristen in den bisherigen BFSG-Abmahnungen lagen bei ein bis zwei Wochen. Melden Sie sich innerhalb dieser Frist schriftlich, ohne die Erklärung zu unterschreiben, und teilen Sie mit, dass Sie anwaltliche Beratung einholen.
Dritte Regel: Beauftragen Sie parallel einen Entwickler mit der Umsetzung der Barrierefreiheit. Ein laufender Umsetzungsprozess zeigt guten Willen und kann die Verhandlungsposition verbessern.
Wenn Sie Unterstützung bei der technischen Seite brauchen - beim Audit, bei der Umsetzung oder beim Aufbau einer barrierefrei geplanten Website - helfe ich Ihnen gerne weiter. Mehr zu meinen Webentwicklungs-Leistungen finden Sie hier. Falls Sie aktuell noch überlegen, welches Website-Konzept das richtige ist, lohnt sich auch ein Blick auf den Artikel zum Vergleich individuelles Design vs. Template-Website.
Das BFSG verlangt WCAG 2.1 Level AA. Level AAA ist das höchste Niveau und für die meisten kommerziellen Websites nicht verpflichtend. Konzentrieren Sie sich zunächst auf AA - das deckt die rechtliche Pflicht ab und ist realistisch erreichbar.
Fazit: Abwarten ist keine Strategie mehr
Das Risiko ist real. Zwei Abmahnwellen innerhalb von weniger als einem Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes zeigen, dass BFSG-Verstöße aktiv verfolgt werden. Wer unter die Pflicht fällt und seine Website nicht angepasst hat, sitzt auf einer offenen Flanke.
Die gute Nachricht: Barrierefreiheit ist kein Hexenwerk. Die häufigsten Verstöße sind bekannt, die technischen Lösungen sind für WordPress gut dokumentiert, und die Kosten einer sauberen Umsetzung liegen fast immer unter denen einer Abmahnung. Je früher Sie anfangen, desto weniger kostet es - und desto besser ist Ihre Website ohnehin.
Wenn Sie nicht wissen, wo Ihre Website gerade steht, lassen Sie einen Accessibility Checker laufen. Das dauert fünf Minuten und liefert mehr Klarheit als jede abstrakte Risikoabschätzung.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ist seit dem 28. Juni 2025 für privatwirtschaftliche Unternehmen verpflichtend. Es setzt die EU-Richtlinie European Accessibility Act in deutsches Recht um. Für Dienstleistungsanbieter gab es keine weitere Übergangsfrist - die Pflicht galt ab dem Stichtag sofort. Betroffen sind grundsätzlich alle Unternehmen, die digitale Produkte oder Dienstleistungen an Verbraucher verkaufen - also Online-Shops, Software-Anbieter, Banken und ähnliche. Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und einem Jahresumsatz unter zwei Millionen Euro sind ausgenommen, sofern sie Dienstleistungen anbieten. Hersteller physischer Produkte können sich auf diese Ausnahme nicht berufen. Die ersten Abmahnwellen ab August 2025 forderten zwischen 595 und rund 2.700 Euro an Vergleichsbeträgen plus Abmahnkosten ab 1.032 Euro. Hinzu kommen eigene Anwaltskosten, wenn Sie die Abmahnung anfechten. Bei behördlichen Bußgeldern durch das Marktüberwachungsamt sind laut BFSG bis zu 100.000 Euro möglich. Nein. Overlay-Widgets wie UserWay oder AccessiBe verbessern einzelne Aspekte der Bedienbarkeit, ersetzen aber keine echte Umsetzung im Code. Gerichte und Behörden bewerten die tatsächliche technische Zugänglichkeit, nicht das Vorhandensein eines Widgets. Für eine belastbare Konformität brauchen Sie ein Audit und gezielte Code-Korrekturen. Die Erklärung muss den Konformitätsstatus der Seite angeben (vollständig konform, teilweise konform oder nicht konform), bekannte Einschränkungen benennen und eine Kontaktmöglichkeit für Feedback enthalten. Sie sollte unter einer eigenen URL erreichbar sein und im Footer verlinkt werden. Ein ehrliches teilweise konform ist besser als gar keine Erklärung. Ja. Es gibt keine Ausnahme für bereits bestehende Seiten. Wenn Ihre Website unter das Gesetz fällt, gilt die Pflicht seit dem 28. Juni 2025 - unabhängig davon, wann die Seite erstellt wurde. Bestehende Websites müssen nachgerüstet werden.Häufige Fragen
Ab wann gilt das BFSG für private Unternehmen?
Welche Unternehmen sind vom BFSG betroffen?
Wie hoch sind die Kosten bei einer BFSG-Abmahnung?
Reicht ein Overlay-Plugin für WCAG-Konformität aus?
Was muss die Barrierefreiheitserklärung enthalten?
Gilt das BFSG auch für bestehende WordPress-Websites?
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