Wer eine Website beauftragen will, stolpert früh über die Frage: Festpreis oder Stundensatz? Ich höre das regelmäßig von Kunden aus Hamburg und Umgebung, die schon schlechte Erfahrungen gemacht haben - entweder mit einer Abrechnung, die am Ende dreimal so hoch war wie gedacht, oder mit einem Angebot, das so vage formuliert war, dass niemand wirklich wusste, was am Ende geliefert wird.

Seit über 13 Jahren arbeite ich ausschließlich mit dem Festpreismodell. Nicht weil es für mich bequemer ist, sondern weil es für meine Kunden ehrlicher ist. In diesem Artikel erkläre ich, wie das Modell funktioniert, was es absichert, wo seine Grenzen liegen und worauf Sie beim Vertrag achten sollten.

Was ein Website Festpreis tatsächlich bedeutet

Ein Website Festpreis ist ein vorab vereinbarter Gesamtbetrag für eine klar definierte Leistung. Sie wissen vor dem ersten Treffen, was das Projekt kostet. Der Entwickler weiß, was er liefern muss. Beide Seiten unterschreiben dasselbe Dokument und ziehen in dieselbe Richtung.

Klingt simpel. Ist es aber nur, wenn der Leistungsumfang sauber definiert ist. Und genau da liegt der Unterschied zwischen einem guten und einem schlechten Festpreisangebot.

3.500 - 6.000 EURtypischer Festpreis für eine Unternehmenswebsite (5-10 Seiten, WordPress)
8.000 - 20.000 EURPreisspanne für größere Projekte mit Texten, Fotos, Animationen
60 - 120 EUR/hüblicher Freelancer-Stundensatz in Deutschland 2025/2026
100 - 180 EUR/hStundensatz bei Agenturen mit eigenem Team

Die rechtliche Grundlage: Werkvertrag nach § 631 BGB

Ein Festpreisvertrag für eine Website ist in Deutschland rechtlich ein Werkvertrag nach § 631 BGB. Das bedeutet: Der Entwickler schuldet kein Bemühen, sondern ein fertiges Ergebnis. Er schuldet eine funktionsfähige Website, die den vereinbarten Anforderungen entspricht.

Das ist ein wichtiger Unterschied zum Dienstvertrag (§ 611 BGB), bei dem nur die Erbringung einer Tätigkeit geschuldet wird, unabhängig vom Ergebnis. Beim Werkvertrag muss nachgebessert werden, wenn das Ergebnis mangelhaft ist. Das gibt Ihnen als Auftraggeber eine stärkere Position.

Ich bin Webentwickler, kein Rechtsanwalt - für konkrete Vertragsfragen und juristische Einschätzungen empfehle ich immer, rechtlichen Rat einzuholen. Was ich sagen kann: Ein gut formuliertes Pflichtenheft ist die beste Versicherung für beide Seiten.

Lassen Sie im Vertrag schriftlich festhalten, was "fertig" bedeutet: welche Browser getestet wurden, ob mobile Darstellung inklusive ist, wie viele Revisionsrunden vorgesehen sind und wie lange nach Abnahme Mängelgewährleistung gilt.

Warum kein Stundensatz

Der Stundensatz hat einen verführerischen Vorteil für Entwickler: Das Risiko einer Fehlkalkulation trägt der Kunde. Jede Stunde, die länger dauert als gedacht, wird einfach berechnet. Das klingt fair, ist aber für den Auftraggeber schwer planbar.

Bei einem Hamburger Kundenprojekt aus dem Jahr 2023 hatte der Vorgänger per Stundensatz gearbeitet. Das ursprüngliche Angebot lag bei rund 4.000 Euro. Die Endrechnung: fast 9.000 Euro. Der Kunde hatte nach jedem Meeting neue Wünsche geäußert, der Entwickler hatte alles umgesetzt und stundengenau abgerechnet. Keiner hatte gelogen - es gab einfach keinen Rahmen.

Mein Festpreismodell funktioniert anders: Ich schätze den Aufwand, rechne mit einem ehrlichen Puffer für Unvorhergesehenes, und das Angebot steht. Wenn ich mich verkalkuliere, ist das mein Problem. Das klingt riskant für mich, ist es aber nicht, weil ich nach 120+ Projekten weiß, wie ich kalkuliere.

Festpreis vs. Stundensatz: Was passt wann?

KriteriumWebsite FestpreisStundensatz
Kostensicherheit für den KundenVoll gegebenNicht gegeben
Planbarkeit des BudgetsEinfachSchwer
Risiko bei FehlkalkulationBeim EntwicklerBeim Kunden
Flexibilität bei ÄnderungenBegrenzt (Change Requests)Hoch
Geeignet für klar definierte ProjekteSehr gutMöglich
Geeignet für offene ForschungsprojekteNicht geeignetBesser geeignet
Transparenz des EndpreisesHochNiedrig

Was ein gutes Pflichtenheft enthält

Der Website Festpreis steht und fällt mit der Qualität der Anforderungsbeschreibung. Ein vages Briefing ("eine moderne Website mit gutem Design") ist keine Grundlage für ein seriöses Angebot. Das Ergebnis wäre entweder ein unrealistisch niedriger Preis oder endlose Diskussionen über Erwartungen.

Ein brauchbares Pflichtenheft beschreibt:

Mindestinhalt eines Website-Pflichtenhefts

  • Anzahl und Art der Unterseiten (Startseite, Über uns, Leistungen, Kontakt, etc.)
  • Gewünschte Funktionen (Kontaktformular, Buchungssystem, Blog, Mehrsprachigkeit)
  • Corporate Design-Vorgaben oder Verweis auf vorhandenes Branding
  • Texte: werden sie vom Kunden geliefert oder vom Entwickler geschrieben?
  • Bilder und Medien: wer liefert was?
  • Technische Anforderungen (CMS, Hosting-Umgebung, Performance-Ziele)
  • Abnahmekriterien: was muss erfüllt sein, damit das Projekt gilt als "fertig"?
  • Anzahl von Korrekturschleifen

Je detaillierter dieses Dokument, desto stabiler der Festpreis. Ich investiere in der Angebotsphase gerne eine Stunde für ein gutes Briefing-Gespräch, weil das später Missverständnisse verhindert.

Wo die Grenzen des Modells liegen

Ein Website Festpreis ist nicht für jedes Projekt das richtige Modell. Das sollte ich offen sagen.

Für Projekte mit hoher technischer Unbekannter, zum Beispiel eine komplexe Systemintegration in eine Legacy-Software, bei der niemand weiß, welche API-Dokumentation vorliegt, ist ein Festpreis riskant. Hier würde ich ein Time-and-Material-Modell mit Budgetrahmen empfehlen: Der Stundensatz ist fix, das Gesamtbudget hat eine vereinbarte Obergrenze. So hat der Kunde zumindest eine Obergrenze, und ich habe die nötige Flexibilität.

Für eine Informationswebsite, einen WooCommerce-Shop mit klar definierten Funktionen oder ein WordPress-Theme auf Basis eines vorhandenen Designs ist der Festpreis hingegen ideal.

Vorteile

  • Volle Kostensicherheit von Anfang an
  • Einfache Budget-Planung für den Kunden
  • Klare Verantwortlichkeiten: das Ergebnis muss stimmen
  • Entwickler hat Anreiz, effizient zu arbeiten
  • Rechtlich starke Position des Auftraggebers (Werkvertrag mit Mängelhaftung)

Nachteile

  • Anforderungen müssen vorab klar sein - vages Briefing macht Festpreise unrealistisch
  • Nachträgliche Änderungen sind extra
  • Sehr offene Forschungsprojekte lassen sich schwer vorab kalkulieren
  • Billiger Festpreis kann versteckte Qualitätsabstriche bedeuten

Wie Change Requests funktionieren

Das häufigste Missverständnis: Ein Festpreis bedeutet nicht, dass Sie nach Vertragsunterzeichnung keine Ideen mehr haben dürfen. Es bedeutet nur, dass neue Ideen außerhalb des vereinbarten Umfangs separat kalkuliert werden.

In der Praxis funktioniert das bei mir so: Wir definieren den Umfang im Angebot. Sobald im Projektverlauf ein Wunsch auftaucht, der darüber hinausgeht, erhalte ich eine kurze Einschätzung von mir - oft per E-Mail, manchmal reichen fünf Minuten. Der Kunde entscheidet dann: nehmen wir das mit rein (zusätzliche Kosten) oder schieben wir es auf Phase 2?

Das ist kein bürokratischer Aufwand, sondern Klarheit. Beide Seiten wissen immer, wo sie stehen.

Viele Entwickler bauen in den Festpreis ein kleines Stunden-Kontingent für kleinere Anpassungen ein. Das ist sinnvoll für Kunden, die erfahrungsgemäß während der Umsetzung noch Details anpassen - zum Beispiel Farben, Texte, oder die Reihenfolge von Elementen.

Das BFSG und was es für Ihren Festpreis bedeutet

Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Deutschland. Es verpflichtet viele Unternehmen, ihre Websites und Online-Shops nach WCAG 2.1 Level AA barrierefrei zu gestalten. Kleinstunternehmen (weniger als zehn Mitarbeiter, maximal zwei Millionen Euro Jahresumsatz) bei reinen Informationswebsites sind ausgenommen - sobald aber Produkte oder Dienstleistungen verkauft werden, greift das Gesetz.

Warum ist das relevant für einen Website-Festpreis? Weil Barrierefreiheit kein Add-on ist, das man nachträglich günstig nachrüsten kann. Wenn eine Website von Grund auf neu gebaut wird, kostet barrierefreies Markup kaum Mehraufwand. Wenn eine bestehende Website nachträglich BFSG-konform gemacht werden muss, können schnell 2.000 bis 5.000 Euro anfallen.

Mein Rat: Klären Sie beim Erstgespräch, ob das BFSG für Sie gilt, und planen Sie es von Anfang an in den Festpreis ein. Ich mache das bei jedem Neuprojekt seit Mitte 2024 standardmäßig.

Wie ein Festpreisprojekt typischerweise abläuft

Damit der Festpreis für beide Seiten funktioniert, braucht es einen klaren Ablauf. Bei meinen Projekten sieht der so aus:

Zuerst ein kostenloses Erstgespräch, in dem ich den groben Umfang verstehe. Dann erstelle ich ein Angebot mit genau beschriebenem Leistungsumfang, Zeitplan und Zahlungsplan. Üblicherweise teile ich das in drei Phasen auf: 30 Prozent bei Auftragserteilung, 40 Prozent beim Abnahme des Designs, 30 Prozent nach Livegang.

Wahrend der Umsetzung gibt es feste Meilensteine: Design-Freigabe, Entwicklung, Content-Integration, Test und Abnahme. An jedem Meilenstein kann der Kunde prüfen, ob das Ergebnis stimmt, bevor wir weitergehen. Das verhindert böse Überraschungen am Ende und hält das Projekt im Rahmen.

Vorsicht bei Anbietern, die keinen Zahlungsplan nennen oder nur bei Projektabschluss zahlen wollen. Das ist für den Entwickler wirtschaftlich riskant und führt häufig dazu, dass an Qualität gespart wird, wenn das Budget knapp wird. Ein vernünftiger Zahlungsplan schützt beide Seiten.

Was ein realistischer Website Festpreis in Deutschland kostet

Marktübliche Preise hängen von Umfang, Komplexität und Dienstleister ab. Pauschalpreise für fertige Pakete starten ab ca. 2.500 bis 3.500 Euro für eine einfache Unternehmenswebsite. Eine individuell entwickelte WordPress-Website mit mehreren Funktionsbereichen liegt typischerweise zwischen 4.000 und 10.000 Euro.

Freelancer mit Stundensätzen zwischen 60 und 120 Euro/h liefern im Festpreisrahmen oft dieselbe Qualität wie Agenturen, die 100 bis 180 Euro/h berechnen - wenn das Briefing stimmt. Die Agenturgröße allein sagt nichts über die Qualität. Ich habe in 13 Jahren Projekte von Hamburger Einzelunternehmen bis zu mittelständischen Betrieben mit 80 Mitarbeitern umgesetzt und die Anforderungen waren selten so verschieden wie die Budgets.

Bei Angeboten deutlich unter 1.500 Euro für eine "komplette Website" sollten Sie genau hinschauen: entweder handelt es sich um ein Baukastensystem ohne individuelle Entwicklung, oder die Kalkulation geht irgendwo zulasten der Qualität. Ein ehrlicher Festpreis für ein individuelles WordPress-Projekt kann nicht bei 500 Euro liegen, es sei denn, der Leistungsumfang ist entsprechend begrenzt.

Für eine SEO-optimierte Website, die auch in Google sichtbar ist, empfehle ich außerdem, von Anfang an SEO-Grundlagen einzuplanen. Das verdoppelt nicht den Preis, kann aber langfristig den Unterschied ausmachen.

Wenn Sie wissen wollen, was Ihr konkretes Projekt kosten würde, nehmen Sie gern Kontakt auf - ein erstes Gespräch und eine grobe Einschätzung sind kostenlos.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen einem Website Festpreis und einem Stundensatz?

Beim Festpreis zahlen Sie einen vorab vereinbarten Betrag für einen definierten Leistungsumfang - egal wie viele Stunden der Entwickler tatsächlich arbeitet. Beim Stundensatz zahlen Sie den realen Aufwand, das Endbudget steht erst nach Projektabschluss fest. Für Unternehmen mit klarem Briefing ist der Festpreis fast immer die bessere Wahl, weil er Planungssicherheit gibt.

Kann ich nach Projektbeginn noch Änderungen einbringen?

Ja, aber Änderungen außerhalb des vereinbarten Umfangs werden als separater Auftrag kalkuliert. Das ist kein Problem, solange beide Seiten das vorher klar kommunizieren. Gute Entwickler legen im Vertrag fest, wie Change Requests gehandhabt werden - zum Beispiel als Stunden-Kontingent oder als neues Mini-Angebot.

Welchen rechtlichen Rahmen hat ein Website-Festpreisvertrag in Deutschland?

In der Regel handelt es sich um einen Werkvertrag nach § 631 BGB. Der Entwickler schuldet ein fertiges, funktionierendes Werk, nicht nur seine Arbeitszeit. Das bedeutet auch: Mängel müssen nachgebessert werden. Wichtig ist ein gutes Pflichtenheft, das genau beschreibt, was 'fertig' bedeutet. Ich bin Webentwickler, kein Anwalt - für konkrete Vertragsfragen empfehle ich rechtliche Beratung.

Was passiert, wenn ein Projekt komplexer wird als geplant?

Das Risiko einer Fehlkalkulation liegt beim Festpreis beim Entwickler - das ist der Kern des Modells. Ein erfahrener Entwickler kalkuliert deshalb mit einem realistischen Puffer. Wenn sich technische Anforderungen grundlegend ändern (zum Beispiel eine völlig andere Systemintegration nötig wird), ist ein neues Teilangebot der sauberere Weg als stilles Mehrkosten-Auflaufen.

Wie erkenne ich einen seriösen Festpreis?

Ein seriöses Angebot enthält einen klar beschriebenen Leistungsumfang, eine Anzahl von Revisionsrunden, eine grobe Zeitplanung mit Meilensteinen und eine Regelung für Change Requests. Angebote ohne diese Punkte sind Risikopreise - entweder fehlen Details, die später teuer werden, oder die Qualität wird auf Kosten der Zeit gespart.

Gilt das BFSG (Barrierefreiheitsstärkungsgesetz) auch für meine Website?

Das BFSG ist seit dem 28. Juni 2025 in Kraft. Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und maximal zwei Millionen Euro Jahresumsatz sind bei reinen Informationswebsites ausgenommen. Sobald Ihre Website aber Dienstleistungen oder Produkte verkauft, greift das Gesetz. Ich empfehle, Barrierefreiheit von Anfang an in den Festpreis einzuplanen - eine nachträgliche Nachrüstung kostet deutlich mehr.