Website Arztpraxis Kosten 2026: Preise und Pflichtangaben
Eine professionelle Praxis-Website kostet 2026 meist zwischen 2.000 und 6.000 EUR. Online-Terminbuchung schlägt mit 99 bis 179 EUR pro Monat zu Buche. HWG, DSGVO und BFSG bestimmen den echten Aufwand.
Eine Praxis-Website ist kein Schaufenster mehr, sie ist die erste Sprechstunde. Bevor ein Patient bei dir anruft, hat er deine Seite gesehen, deine Sprechzeiten geprüft und entschieden, ob er dir vertraut. Genau deshalb landen so viele Ärztinnen und Ärzte bei mir mit der gleichen Frage: Was kostet das eigentlich, und was muss da rechtlich alles rein, damit ich keine Abmahnung kassiere.
Ich bin Dawid, ich baue seit 13 Jahren Websites, sitze in Hamburg und Poznan und habe über 120 Projekte umgesetzt, darunter etliche für Praxen und Heilberufler im DACH-Raum. In diesem Artikel bekommst du echte Preisspannen für 2026, eine klare Aufschlüsselung was den Preis treibt, und eine Liste aller Pflichtangaben, die auf eine Arztpraxis-Website gehören. Ohne Buzzwords, mit konkreten Zahlen.
Was kostet eine Website für eine Arztpraxis 2026?
Eine professionelle Praxis-Website kostet 2026 in den meisten Fällen zwischen 2.000 und 6.000 EUR einmalig. Das ist die ehrliche Spanne, in der sich die allermeisten Projekte bewegen. Eine einfache Visitenkarten-Seite mit Startseite, Leistungen, Team, Sprechzeiten und Kontakt liegt eher bei 1.500 bis 2.500 EUR. Sobald Online-Terminbuchung, individuelles Design, mehrere Standorte oder Mehrsprachigkeit dazukommen, bist du schnell bei 5.000 bis 8.000 EUR.
Komplexe Projekte für größere MVZ oder Gemeinschaftspraxen mit eigenem Patientenportal, vielen Behandlern und aufwändigen Animationen können 10.000 bis 15.000 EUR und mehr kosten. Das ist aber die Ausnahme, nicht die Regel.
Am anderen Ende gibt es Baukasten-Loesungen wie Jimdo oder Wix für 10 bis 40 EUR im Monat. Die funktionieren für eine reine Online-Visitenkarte, aber bei DSGVO-konformen Formularen, sauberer lokaler Sichtbarkeit und Terminbuchung stößt du da schnell an Grenzen. Mehr dazu weiter unten.
Welche Faktoren treiben den Preis nach oben?
Der größte Preistreiber ist immer das Design. Ein Template, das nur mit deinen Farben, deinem Logo und deinen Fotos befüllt wird, ist deutlich günstiger als ein individuell von Grund auf gebautes Layout, das zu deiner Praxis passt. Zwischen Template-Anpassung für 2.000 EUR und echtem Custom-Design für 6.000 EUR liegen oft 20 bis 40 Stunden Arbeit.
Der zweite Faktor ist der Funktionsumfang. Eine reine Informationsseite ist schnell gebaut. Sobald Online-Terminbuchung, ein Rezeptbestellformular, ein Patienten-Login oder eine Videosprechstunde dazukommen, steigt der Aufwand für Einrichtung, Schnittstellen und Tests deutlich.
Der dritte, oft unterschätzte Faktor sind die Inhalte. Wer mir fertige Texte, Teamfotos und Leistungsbeschreibungen liefert, spart bares Geld. Wenn ich Texte schreiben, Bilder organisieren und Praxisfotos koordinieren muss, kommt das auf die Rechnung. Bei Heilberuflern kommt noch die rechtliche Prüfung der Texte dazu, weil das HWG hier mitredet.
Was den Preis deiner Praxis-Website bestimmt
- Anzahl der Unterseiten und Behandler-Profile
- Template-Anpassung oder individuelles Custom-Design
- Online-Terminbuchung und welcher Anbieter
- Mehrsprachigkeit (deutsch, englisch, türkisch, russisch)
- Wer liefert Texte und Fotos
- Rechtliche Prüfung der Inhalte nach HWG
- Lokales SEO und Google-Business-Anbindung
Was kostet die Online-Terminbuchung extra?
Die Online-Terminbuchung ist fast immer ein laufender Posten obendrauf, kein Teil des einmaligen Website-Preises. Das überrascht viele Praxen. Doctolib kostet je nach Praxisform rund 109 bis 179 EUR pro Monat und Arzt, jameda bietet seine Buchung im Gold-Pro-Paket für 99 EUR und im Platinum-Paket für 159 EUR pro Monat an.
Ein wichtiger technischer Punkt: Doctolib lässt sich nicht echt in deine Website integrieren. Du bekommst nur einen Button, der den Patienten auf das Doctolib-Portal weiterleitet. Wer die Buchung wirklich als Kalender auf der eigenen Seite haben will, schaut sich besser Dr. Flex, samedi, Doctena oder arzttermine.de an, die sich direkt einbetten lassen.
> Bei kleinen Einzelpraxen rate ich oft erstmal von einem teuren Buchungsportal ab. Ein schlankes Kontaktformular mit DSGVO-Haken und ein klarer Rueckruf-Button holen 80 Prozent des Effekts, ohne 150 EUR im Monat zu kosten.
Was du dabei nicht vergessen darfst: Die Verbraucherzentrale hat 2025 die großen Portale kritisiert, weil Selbstzahler-Termine trotz Kassenfilter angezeigt wurden und die Sortierung Patienten in die Irre führt. Das Landgericht Berlin hat Doctolibs Terminfilter als irreführend eingestuft. Wenn dir die volle Kontrolle wichtig ist, ist eine eigene, eingebettete Lösung oft die sauberere Wahl. Eine sauber gebaute Praxis-Website ist die Basis dafür, schau dir an, wie ich Webseiten für Praxen umsetze.
Welche Pflichtangaben gehören auf eine Arztpraxis-Website?
Die wichtigste Pflichtangabe ist ein vollständiges Impressum nach DDG Paragraf 5. Seit Juni 2024 hat das Digitale-Dienste-Gesetz das alte TMG abgelöst, die Rechtsgrundlage ist jetzt der DDG Paragraf 5. Für Praxen reicht ein Standard-Impressum nicht, du brauchst sieben Pflichtangaben.
Dazu gehören die gesetzliche Berufsbezeichnung (zum Beispiel Facharzt für Allgemeinmedizin), das Land der Approbation, die zuständige Aerztekammer, die zuständige Kassenaerztliche Vereinigung, die berufsrechtlichen Regelungen und wo man sie findet. Diese Angaben unterscheiden eine Praxis-Website von einer normalen Firmenseite.
Pflichtangaben fuer jede Arztpraxis-Website
- Impressum nach DDG Paragraf 5 mit allen sieben Pflichtangaben
- Gesetzliche Berufsbezeichnung und Land der Approbation
- Zuständige Aerztekammer und Kassenaerztliche Vereinigung
- DSGVO-konforme Datenschutzerklaerung
- SSL-Verschluesselung (HTTPS) auf der gesamten Seite
- Cookie-Banner mit echter Einwilligung
- HWG-konforme Inhalte ohne Heilversprechen
Die DSGVO verlangt eine Datenschutzerklaerung, die genau beschreibt welche Daten du wann erhebst, dazu SSL-Verschluesselung und ein Cookie-Banner mit echter Opt-in-Einwilligung. Gerade bei Gesundheitsdaten ist das kein Punkt, an dem man sparen sollte. Ein Kontaktformular, das Patientendaten unverschlüsselt verschickt, ist ein echtes Risiko.
Was darf ich laut HWG nicht schreiben?
Das Heilmittelwerbegesetz verbietet Heilversprechen, Erfolgsgarantien und irreführende Werbung. Das klingt abstrakt, ist in der Praxis aber sehr konkret. Du darfst nicht schreiben, dass eine Behandlung garantiert hilft oder dass du der beste Arzt der Region bist. Auch übertriebene Vorher-Nachher-Bilder bei operativen oder ästhetischen Eingriffen sind stark eingeschränkt.
Ein BGH-Urteil von Juli 2025 hat die Regeln rund um Vorher-Nachher-Darstellungen weiter verschärft. Wer hier nicht aufpasst, riskiert eine Abmahnung von Wettbewerbern oder ein Bussgeld. Nach Paragraf 15 HWG sind Bussgelder bis zu 50.000 EUR möglich.
Praxismarketing ist erlaubt, aber es greifen gleich mehrere Gesetze kumulativ: HWG, die Berufsordnung (MBO-AE), das UWG, die DSGVO, das DDG und die GOAE. Eine Aussage kann gegen mehrere davon gleichzeitig verstossen. Im Zweifel lasse ich Texte für Praxen von einem Medizinrechtler gegenpruefen, das kostet weniger als eine Abmahnung.
Praktisch heißt das: Schreibe sachlich, beschreibe deine Leistungen, deine Qualifikation und deinen Ablauf. Verzichte auf Superlative und Garantien. Patientenstimmen sind erlaubt, aber sie dürfen nicht den Eindruck eines garantierten Erfolgs erwecken. Diese Gratwanderung ist ein Grund, warum Praxis-Texte mehr Arbeit machen als normale Firmentexte, und warum sie etwas mehr kosten.
Muss meine Praxis-Website barrierefrei sein?
Das hängt von deiner Praxisgroesse ab. Das Barrierefreiheitsstaerkungsgesetz (BFSG) gilt seit dem 28. Juni 2025 und verpflichtet viele Unternehmen, ihre Websites barrierefrei zu gestalten. Für Arztpraxen wird es relevant, sobald sie digitale Funktionen wie Online-Terminvergabe, Kontaktformulare oder Videosprechstunden anbieten.
Die gute Nachricht für viele Einzelpraxen: Kleinstunternehmen sind ausgenommen. Das sind Praxen mit weniger als zehn Mitarbeitenden und maximal zwei Millionen EUR Jahresumsatz oder Bilanzsumme. Erfüllst du beide Kriterien, greift das BFSG für deine Dienstleistungen grundsätzlich nicht, auch dann nicht, wenn du eine Terminsoftware nutzt.
Vorteile
- Barrierefreie Seiten ranken bei Google oft besser
- Ältere und sehbehinderte Patienten erreichen dich leichter
- Du bist auf der sicheren Seite, falls die Praxis wächst
- Saubere Struktur und Kontraste verbessern die Nutzererfahrung für alle
Nachteile
- Mehraufwand bei Kontrasten, Tastaturbedienung und Alt-Texten
- Höhere Erstellungskosten, oft 500 bis 1.500 EUR extra
- Laufende Pflege nötig, damit neue Inhalte barrierefrei bleiben
- Bei echtem Verstoß drohen Bussgelder bis 100.000 EUR
Mein Rat: Auch wenn du als Kleinstunternehmen ausgenommen bist, baue die Seite von Anfang an mit guten Kontrasten, sauberer Struktur und Alt-Texten. Das kostet beim Neubau kaum mehr, hilft beim Google-Ranking und macht ein späteres Nachrüsten überflüssig, falls deine Praxis wächst.
WordPress oder Baukasten: Was lohnt sich für eine Praxis?
Für eine reine Visitenkarten-Seite kann ein Baukasten wie Jimdo oder Wix für 10 bis 40 EUR im Monat reichen. Du kommst schnell online und brauchst keinen Dienstleister. Der Haken: Du bist an den Anbieter gebunden, die Erweiterungsmoeglichkeiten sind begrenzt, und bei DSGVO-Themen wie der Datenverarbeitung außerhalb der EU musst du genau hinschauen.
WordPress ist meine Empfehlung, sobald die Praxis mehr braucht als ein digitales Schild. Du bist unabhängig vom Anbieter, kannst Terminbuchung, mehrere Standorte und DSGVO-saubere Formulare frei integrieren und die Seite jederzeit erweitern. Für das System selbst zahlst du keine laufende Lizenz, nur Hosting und Pflege.
Baukasten gegen WordPress fuer Praxen
| Kriterium | Baukasten (Jimdo/Wix) | WordPress (Profi) |
|---|---|---|
| Einmalkosten | 0 - 300 EUR | 2.000 - 6.000 EUR |
| Laufende Kosten | 10 - 40 EUR/Monat | 10 - 30 EUR Hosting + Pflege |
| Eigenes Design | Eingeschränkt | Voll individuell |
| Terminbuchung einbetten | Oft nur Button | Frei integrierbar |
| DSGVO-Kontrolle | Begrenzt | Volle Kontrolle |
| Erweiterbarkeit | Gering | Sehr hoch |
| Anbieter-Bindung | Hoch | Keine |
Die laufenden Kosten bei WordPress sollte man ehrlich einplanen: Hosting kostet 10 bis 30 EUR im Monat, dazu kommt Pflege für Updates und Sicherheit. Eine Praxis-Website ohne Wartung wird nach ein bis zwei Jahren zum Sicherheitsrisiko. Wenn du wissen willst, was eine solche Lösung konkret für deine Praxis kostet, findest du Details auf der Seite zu meinen Webseiten-Leistungen oder du wirfst einen Blick in die Preisuebersicht.
Wie viel Budget solltest du wirklich einplanen?
Plane für eine solide Praxis-Website realistisch 3.000 bis 5.000 EUR einmalig plus laufende Kosten ein. In dieser Spanne bekommst du ein individuelles Design, eine saubere rechtliche Basis mit HWG-Pruefung und DSGVO-konformen Formularen, und genug Spielraum für Terminbuchung oder Mehrsprachigkeit. Das ist das Budget, mit dem die meisten meiner Praxis-Projekte am Ende gut fahren.
Wer knapper kalkulieren muss, startet mit einer Template-Loesung um 2.000 EUR und rüstet später nach. Das funktioniert, solange die Basis sauber gebaut ist und sich erweitern lässt. Wovon ich abrate: an der rechtlichen Prüfung oder der DSGVO-Technik sparen. Eine Abmahnung kostet schnell mehr als die komplette Website.
Hol dir vor dem Start ein schriftliches Angebot mit klarer Leistungsbeschreibung. Achte darauf, was bei den laufenden Kosten dabei ist: Sind Hosting, Updates, Backups und kleinere Änderungen enthalten, oder kommt jede Anpassung extra. Das verhindert böse Überraschungen nach dem Launch.
Unterm Strich: Eine Arztpraxis-Website ist 2026 für 2.000 bis 6.000 EUR machbar, je nach Umfang und Funktionen. Die laufenden Kosten für Online-Terminbuchung und Pflege solltest du getrennt einplanen. Der größte Unterschied zu einer normalen Firmenseite liegt nicht im Design, sondern in der rechtlichen Sorgfalt rund um HWG, DSGVO und BFSG. Genau da entscheidet sich, ob die Seite Patienten bringt oder eine Abmahnung. Wenn du eine konkrete Einschätzung für deine Praxis willst, schreib mir einfach über das Formular unten auf der Seite, dann schaue ich mir deinen Fall an und nenne dir eine realistische Spanne.
Häufige Fragen
Was kostet eine Website fuer eine Arztpraxis 2026 wirklich?
Eine professionelle Praxis-Website kostet 2026 meist zwischen 2.000 und 6.000 EUR einmalig. Eine einfache Visitenkarten-Seite mit fuenf Unterseiten liegt bei 1.500 bis 2.500 EUR. Sobald Online-Terminbuchung, mehrsprachige Inhalte oder ein eigenes Design dazukommen, landest du schnell bei 5.000 bis 8.000 EUR oder mehr.
Brauche ich eine Online-Terminbuchung auf meiner Praxis-Website?
Pflicht ist sie nicht, aber sie entlastet das Telefon spuerbar. Doctolib und jameda kosten je nach Paket 99 bis 179 EUR pro Monat und Arzt. Doctolib laesst sich nur als Button einbinden, der weiterleitet, waehrend Dr. Flex oder samedi sich direkt als Kalender in die Seite integrieren lassen. Fuer kleine Praxen reicht oft ein schlankes Kontaktformular.
Welche Pflichtangaben muss eine Arztpraxis-Website enthalten?
Pflicht sind ein vollstaendiges Impressum nach DDG Paragraf 5 mit Berufsbezeichnung, zustaendiger Aerztekammer und Aufsichtsbehoerde, eine DSGVO-konforme Datenschutzerklaerung, SSL-Verschluesselung und ein Cookie-Banner. Inhaltlich greift zusaetzlich das Heilmittelwerbegesetz, das Heilversprechen und irrefuehrende Werbung verbietet.
Gilt das Barrierefreiheitsstaerkungsgesetz (BFSG) fuer meine Praxis?
Das BFSG gilt seit dem 28. Juni 2025. Ausgenommen sind Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitenden und maximal zwei Millionen EUR Jahresumsatz, was auf viele Einzelpraxen zutrifft. Sobald du mehr Personal hast oder ein MVZ betreibst, muss die Website barrierefrei sein, sonst drohen Bussgelder bis 100.000 EUR.
Was darf ich auf meiner Praxis-Website laut HWG nicht schreiben?
Verboten sind Heilversprechen, Erfolgsgarantien und irrefuehrende Werbung. Vorher-Nachher-Bilder bei operativen Eingriffen sind stark eingeschraenkt, ein BGH-Urteil von Juli 2025 hat die Regeln weiter verschaerft. Verstoesse gegen das HWG koennen mit bis zu 50.000 EUR Bussgeld geahndet werden, deshalb lasse ich Texte fuer Praxen im Zweifel rechtlich gegenpruefen.
Lohnt sich WordPress fuer eine Arztpraxis oder reicht ein Baukasten?
Fuer eine reine Visitenkarten-Seite kann ein Baukasten wie Jimdo fuer 10 bis 40 EUR im Monat reichen. Sobald du Terminbuchung, mehrere Standorte, DSGVO-saubere Formulare und gute lokale Sichtbarkeit brauchst, ist WordPress die bessere Basis. Du bist unabhaengig vom Anbieter, kannst die Seite jederzeit erweitern und zahlst keine laufende Lizenz fuer das System selbst.
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